Einbehaltung von Leistungen wegen Überzahlung

Begonnen von Fred, 13. Februar 2022, 11:03:44

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Fred

Liebe Forenmitglieder, da vor mehreren Monaten unser Kind zur Welt kam, hat uns die Familienkasse rückwirkend Kindergeld überwiesen. Das hatte ich dem Jobcenter gemeldet, jedoch in ihren Augen verspätet. Man wolle mir aber nicht unterstellen, dass ich das extra nicht rechtzeitig mitgeteilt habe, etc. Nun welchen Vorteil hätte ich davon, es nicht mitzuteilen? Egal.

Jedenfalls ging es damals auch um Elterngeld, woraufhin ich vom Jobcenter sofort einen Brief bekam, dass sie bereits eine Erstattung der Leistungen beantragt haben. Jetzt bin ich naiverweise tatsächlich davon ausgegangen, dass sie das beim Kindergeld genauso machen. Daher meine verspätete Mitteilung, jedoch nach wie vor korrekte Mitteilung. Ich frage mich, warum sie mit dem Elterngeld so wichtig gemacht haben, aber schlussendlich das Kindergeld vergessen haben. Muss man nicht verstehen oder...

Jedenfalls wollen sie nun natürlicherweise das Geld zurück, was ja auch völlig ok ist. Mein Vorschlag war, dass sie das Geld auf einmal einbehalten, weil wir haben das Geld ja auch erhalten. Wollen sie aber nicht sondern kompliziert aufrechnen.

Nun meine Frage: Sie haben irgendwas von 10% und dann von 30% Einbehaltungen geschrieben. 30% wohl deshalb, weil das Verschulden ja auf meiner Seite liegt. Soweit auch in Ordnung. Dann haben sie irgendwas davon geschrieben, dass sie was vom Regelsatz des Kindes, was vom Regelsatz meiner Partnerin, und was von meinem Regelsatz einbehalten. Schlussendlich kam aber ein Schreiben, wo sie dann nur was vom Regelsatz des Kindes einbehalten wollen. Ich kenn mich nicht mehr aus. Eine Antwort vom Jobcenter bekommt man nicht.

Wie läuft diese Einbehalterei nun ab? Können Sie von jedem Regelsatz 30% einbehalten oder nur vom z.B. Haushaltsvorstand? Danke für Eure Antworten.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Flip

Eigentlich sollte es so sein, dass es von dem, der es verschuldet hat (meist der Vorstand der Bedarfsgemeinschaft) 30% einbehalten wird, von den anderen Mitgliedern jedoch nur 10%. Das sollte auch im Erstattungsbescheid unter der Einbehaltsverfügung stehen.


Fred

Aber echt dann von jedem Mitglied der BG 10 oder 30%?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Flip

Es ist ja aufgrund der Bedarfsanteilsmethode zumeist auch jeder überzahlt worden.