Eventuelle Erwerbsminderungsrente in einer Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von Mira Stamm, 22. Februar 2022, 23:01:00

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Mira Stamm

Hallo,

Mein Mann und ich beziehen ALG2, ich habe zu erst Leistungen erhalten, mein Mann ist also Mitglied in meiner Bedarfsgemeinschaft bzw bilden wir diese zusammen, aber zB alle Bescheide werden an mich adressiert und der monatliche Regelbedarf wird auf mein Konto überwiesen. Normalerweise wäre ich durch Krankheit ein Fall für das Sozialamt, da jedoch mein Mann noch teilweise Leistungsfähig ist, bilden wir weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft und das Jobcenter ist für mich zuständig.

Vor einigen Monaten wurde ich vom Jobcenter dazu aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, da der Amtsarzt mich als "nicht leistungsfähig- jedoch nicht auf Dauer" eingeschätzt hat. Da ich sehr jung erkrankt bin und bisher wenig eingezahlt habe, gehe ich davon aus, dass diese mir sowieso nicht bewilligt wird. Aber für den Fall, dass es doch so ist:

Was bedeutet dies für meinen Mann? Bzw für unsere finanzielle Lage. Wird meine Rente dann einfach als Einkommen gewertet und dem ALG2 angerechnet oder werden wir im schlimmsten Fall komplett abgemeldet und stehen dann im schlimmsten Fall wochenlang ohne Mittel da?

Und: Wie hoch fällt so eine Erwerbsminderungsrente eigentlich aus? Meine höchsten Einnahmen lagen bei 650€ Netto. Wird davon dann eine Rente berechnet oder gibt es einen Mindestsatz, den man auf jeden Fall bekommt?

Hoffe irgendjemand kann mir helfen,

Liebe Grüße,
Mira

Sheherazade

Zitat von: Mira Stamm am 22. Februar 2022, 23:01:00
Was bedeutet dies für meinen Mann? Bzw für unsere finanzielle Lage. Wird meine Rente dann einfach als Einkommen gewertet

Ja.

Zitat
Und: Wie hoch fällt so eine Erwerbsminderungsrente eigentlich aus?

Diese Frage kann dir tatsächlich niemand beantworten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mira Stamm

Ok, aber was passiert, wenn mir die Rente bewilligt wird? Kann es passieren, dass wir erstmal komplett beim Jobcenter abgemeldet werden und uns dann wieder anmelden müssen, ich meine Rente angebe und dann erst nach 4 Wochen oder so wieder Geld bekommen? Davor habe ich Angst.

Und ja zu der Höhe der Rente:
Also gibt es keinen Mindestsatz an Erwerbsminderungsrente, die ein Existenzminimum sichert, was heißen würde, dass auch ich am Ende aufstocken muss?

Sheherazade

Zitat von: Mira Stamm am 23. Februar 2022, 11:55:41
Ok, aber was passiert, wenn mir die Rente bewilligt wird?

Die Frage habe ich dir oben beantwortet.

ZitatKann es passieren, dass wir erstmal komplett beim Jobcenter abgemeldet werden und uns dann wieder anmelden müssen, ich meine Rente angebe und dann erst nach 4 Wochen oder so wieder Geld bekommen?

Nein. Dafür gibt es die Veränderungsmitteilung, die du nach einer evtl. Rentenbewilligung einreichen kannst.

Zitat
Also gibt es keinen Mindestsatz an Erwerbsminderungsrente, die ein Existenzminimum sichert, was heißen würde, dass auch ich am Ende aufstocken muss?

Richtig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"