WBA Personen im Haushalt Problem

Begonnen von Kikiriki, 09. Februar 2022, 13:51:54

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Kikiriki

Hallo,

ich lebe alleine und habe letztes Jahr schon mal diese Frage gestellt.
https://hartz.info/index.php?topic=124529.msg1451670#msg1451670

Dieses Jahr habe ich das einfach übernommen und nun kam die Aufforderung zur Mitwirkung, weil man wissen will wer die eine Person ist. Man hat mir einen vorläufigen Bescheid zugeschickt, in dem nur die halbe Miete übernommen wird.
Habe ich einen Fehler gemacht oder ist das reine Schikane?
Was soll ich jetzt in der Aufforderung schreiben?

Anbei die Aufforderung und die angabe aus dem WBA 2022.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Yavanna

Wahrscheinlich hat der SB es selber nicht verstanden oder nicht richtig gelesen.  Deine Angaben waren korrekt. Reiche Widerspruch gegen die Bewilligung ein mit dem Hinweis, dass du allein wohnst, da nur eine Person in der Unterkunft (insgesamt)

Kikiriki

Hallo,
Heißt ich fülle die Aufforderung aus und zusätzlich muss ich dem Bescheid widersprechen?

Text den ich in der Aufforderung schreiben will:
Ich, mein Name, wohne in der Wohnung alleine . Da die Frage auf wie viele Personen insgesamt in meinem Haushalt wohnen abzielte, habe ich mich als eine Person gezählt. Deswege habe ich dort "1"  eingetragen. Eben nur ich.
So Okay?

Was soll denn in den Widerspruch?

Kopfbahnhof

Sicherheitshalber würde ich in Widerspruch gehen, da der Bescheid ja falsch ist.

Einfach schreiben, dass nur du allein in der Wohnung lebst.
Manchmal kapiere ich die JC nicht, was ist da falsch zu Verstehen wenn da eine 1 steht?

Was soll es sonst Bedeuten, Anzahl der Personen insgesamt, ich würde da auch eine 1 rein setzen.

Kikiriki

#4
Verstehe.

Zum Widerspruch will ich folgendes schreiben:

Betreff: Widerspruch gegen xxx xxx xxx xxx vom xx.xx.xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht und aus den folgenden Gründen Widerspruch gegen den Bescheid (Aktenzeichen und Datum angeben) ein.

Begründung:

Die Kürzung der *** Bezüge im Bescheid ist nicht richtig, da meine Angaben im WBA zu dem Punkt 2 "Allgemeine Angaben zu meinem Haushalt" richtig sind, aber als falsch ausgelegt wurden. Ich lebe in der Wohnung alleine, somit ist es insgesamt eine Person i(nur Ich) m Haushalt, was ich auch richtig mit "1" angegeben habe. *** Somit hat sich in meiner Situation nichts verändert.
Anhänge:
WBA Kopie Seite 1
Aufforderung

Bitte um schnelle Korrektur und die Zusendung des korriegierten Bescheides.
MfG

Geht so?

Edit mit *** Habe was verändert und was dazugeschrieben.
Beim ersten stand da Miete jetzt Bezüge
Beim Zweiten habe ich den Satz zugefügt.

Kopfbahnhof

Für mich reicht das so aus.

Kopie vom WBA würde ich mir sparen, den sollte das JC ja selbst haben.

Kikiriki

Ok.


Habe mir den Bescheid noch mal angesehen und da steht vorläufige Bewilligung für 6 Monate. Und es steht noch zusätzlich, dass noch mal entschieden wird also abgewartet wird wenn die Aufforderung zur Mitwirkung bei denen ankommt. Den Widerspruch trotzdem verschicken?

Kann man die beiden Sachen auch über das Online-portal vom Jobcenter verschicken/hochladen? Ist das eine gute Idee oder doch lieber per Brief?


CCR

Zitat von: Kikiriki am 09. Februar 2022, 20:13:05
Ok.


Habe mir den Bescheid noch mal angesehen und da steht vorläufige Bewilligung für 6 Monate. Und es steht noch zusätzlich, dass noch mal entschieden wird also abgewartet wird wenn die Aufforderung zur Mitwirkung bei denen ankommt. Den Widerspruch trotzdem verschicken?

Kann man die beiden Sachen auch über das Online-portal vom Jobcenter verschicken/hochladen? Ist das eine gute Idee oder doch lieber per Brief?
Widerspruch Online geht nur über die BA bei ALG 1

ich würde sowas nur über Fax verschicken, auch wenn ottokar da anderer Meinung ist.

Heinz-Otto

Ich mache aus alles nur per Fax mit qualifiziertem Sendebericht (1 Seite wird gedruckt). Zusätzlich speichere ich mir aus dem Router die Telefonverbindungen.
Ist die preisgünstigste Methode, weil ich keine Kopien/Ausdrucke machen muss. (Nur bei Dokumenten die ich schwärze. Die scanne ich und bearbeite sie vorher in Gimp)
Auch bei Gericht gab es noch nie Probleme.
https://www.juraforum.de/ratgeber/zivilprozessrecht/ist-eine-klageerhebung-per-fax-ohne-anlagen-zulaessig

Kopfbahnhof

Zitat von: Kikiriki am 09. Februar 2022, 20:13:05Den Widerspruch trotzdem verschicken?
Um die Frist zu wahren, ist das besser du machst es.
Falls du kein Fax hast, erst mal ein einfacher Brief, wenn noch genug Zeit bis Fristablauf.

Oder versuchen den SB über Mail zu Kontaktieren und auf den Irrtum hinweisen.
Geht oft schneller als mit Widerspruch und hier ist es ja offensichtlich.

Wo genau der Fehler liegt, ist nicht ganz klar.
Habe zufällig heut meinen WBA im Kasten gehabt, da steht dieser Punkt gar nicht drin.
Haben hier wohl andere Formulare, auch recht einfach zu erstehen.
Man muss überall nur ein Kreuz setzen, ob Änderung ja oder nein.

Die Anzahl der Personen wird gar nicht abgefragt, ausser bei den Änderungen, falls jemand dazu gekommen ist.

Kikiriki

Ich habe es nicht in meinen WBA reinkopiert... :grins:

Ich schicke es morgen per Post mit Einwurf Einschreiben. Bis zum 19.2 (AZM ) und ein Monat Zeit für den Widerspruch wird das locker ankommen. :grins:

CCR

Zitat von: Heinz-Otto am 09. Februar 2022, 21:54:20Ich mache aus alles nur per Fax mit qualifiziertem Sendebericht (1 Seite wird gedruckt). Zusätzlich speichere ich mir aus dem Router die Telefonverbindungen.
Ist die preisgünstigste Methode, weil ich keine Kopien/Ausdrucke machen muss. (Nur bei Dokumenten die ich schwärze. Die scanne ich und bearbeite sie vorher in Gimp)
Auch bei Gericht gab es noch nie Probleme.
Der Vorteil per Fax ist 8 Cent Kosten bei Simple Fax und man kann gleich den Mitarbeiter mit seiner Faxnummer erreichen und es geht schneller.

Heinz-Otto

Ich bin so altmodisch wie die Gesundheitsämter und habe einen Multifunktionsgerät mit Fax.
Ich will es nicht missen. Auch wenn manche darüber lachen.
Ich hoffe, das wird nicht bald abgeschafft.
Elektronische Kommunikation ohne richtige Verschlüsselung behagt mir nicht.
Zwar ist Fax auch nicht sicher, aber die Gefahr, dass da jemand was während der Übertragung abgreift scheint mir geringer, als sich an Server ran zu machen.


Kikiriki


Hallo,
wollte nur kurz Rückmeldung geben.
Ich habe das Vorab per E-Mail an die zuständige Stelle abgeschickt und es wurde super schnell bearbeitet. Schnell kam dann ein neuer korrekter und korrigierter Bescheid aufgrund der ausgefüllten Aufforderung..
Nach einer Woche kam noch mal ein Brief zum Widerspruchsverfahren, weil der eigentliche Brief mit dem Widerspruch etwas länger unterwegs war. Und dadurch ,dass der Bescheid schon erlassen wurde ist das Widerspruchsverfahren eingestellt. Also alles Super.
Danke und Gruß