Planlos - Umzug in Eigentum, Erbe, Arbeitsaufnahme, Sanktionen, Leistungen?

Begonnen von Papaya, 17. Februar 2022, 18:25:46

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Yavanna

Und nochmal...
Da du Anfang Februar umgezogen bist, hast du für Februar in Sachsen keinen Anspruch mehr auf ALG II. Egal, wann du den Umzug mitteilst, egal wann dein erstes Gehalt kommt. Die können die gesamte Februarleistung zurückfordern.

Da dein Gehalt erst im März kommt, hast du für Februar einen ALG II Anspruch in SH. Dafür ist ein Neuantrag bei dem Jobcenter im neuen Wohnort nötig. Erst wenn dort bewilligt wird, kann der Regelsatz intern verrechnet werden.

Solltest du alles so laufen lassen, keinen Antrag in SH stellen und Sachsen erfährt erst im März, dass du weg bist, bekommst du die volle Rückforderung und stehst dann ohne Leistung da. Dein Risiko  :weisnich:

Heinz-Otto

Zitat von: Papaya am 18. Februar 2022, 20:09:06
Also mein Gehalt für diesen Februar bekomme ich auf jeden Fall erst im März - und habe das auch so schon dem JC mitgeteilt. Warum sollte ich dann für diesen Februar Leistungen zurück zahlen?

Das hättest du uns auch mitteilen sollen, statt erst jetzt damit rauszurücken.

Yavannas Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.

Papaya

Ok. Ich habe denen jetzt erst mal geschrieben, dass ich gerade dabei bin an den neuen Ort umzuziehen und die Wochenenden teilweise noch am alten Ort / in der Wg verbracht hätte um den Auszug und organisatorisches zu regeln.

Die Meldebestätigung hier vom neuen Ort (vom 18.02.) habe ich mitgeschickt.

Papaya

Gestern kam der Grundbucheintrag für das geerbte Haus per Post. Das werde ich dem JC heute per Email mitteilen - bleibt mir ja wohl nicht anderes übrig, oder?

Also mit der Info, die das JC von mir hat, dass ich noch teilweise an den Wochenenden in Leipzig war, um den Umzug zu organisieren, den ich tatsächlich noch nicht hatte machen können, weil ich den Job so schnell wie möglich angetreten bin und das etwas Vorbereitung braucht - und wenn ich auf meinem Kontoauszug nachweisen kann, dass ich für den Februar noch Miete an die Leipziger Wg bezahlt habe und ich das Gehalt vom neuen Job eben erst im März ausgezahlt bekommen werde - denkt Ihr trotzdem, dass ich das ALG für Februar ans Sachsener JC zurückzahlen werden muss?

Ab dem Moment wo ich mich umgemeldet habe, habe ich denen die Ummeldung sofort mitgeteilt.