Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben

Begonnen von Erwerber, 05. Februar 2022, 17:49:30

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Bundspecht

Zitat von: Gast32644 am 28. Februar 2022, 22:04:01Das Jobcenter hat das Recht, Anschreiben oder Absagen in Kopie zu verlangen, wenn du dafür Bewerbungskosten erstattet haben willst.

Quelle ?

Zitat von: Gast32644 am 28. Februar 2022, 22:04:01Wie willst du denn sonst beweisen, dass du dich auch tatsächlich beworben hast?

Und Du meinst, dass ein "Anschreiben" ein Beweis sein soll, dass man sich auch "wirklich" beworben hat  :mocking:

Wenn ich wollte, könnte ich dem JC jedem Monat 20 "Anschreiben" auf den Tisch knallen , und die Kosten dafür verlangen...

Kein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet einem eine schriftliche Absage zukommen zu lassen. Daher kann auch das JC kein Recht haben , diese zu fordern.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Fettnäpfchen

Genau zu der Antwort von Bundspecht
Die Quelle würde mich auch interessieren da es diese nicht gibt, außer in einer unterschriebenen EinV

Erwerber
Zitat von: Erwerber am 28. Februar 2022, 21:41:13Also meine Frage ist hat das Jobcenter das recht derartige Unterlagern anzufordern und was passiert wenn ich dem nicht folge leiste.
Vllt solltest du mal mitteilen was relevant ist damit man dir mitteilen kann was eigtl. Sache ist.
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Februar 2022, 15:58:49Eine EinV die du bekommst ist nichts wert wenn du eine hast und die noch gültig ist;
auf so etwas sollte man entsprechend antworten...... Ohne dieses Wissen ist dann alles nur "wischiwaschi"

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Erwerber

Um Bewerbungskosten gehts ja nicht.

ZitatDas Jobcenter hat dieses recht nicht und nutzt es aber in dem fall auch gar nicht.

@justine1992
Sie habe es doch in die EGV geschrieben. Und wenn ich die nicht unterschreibe bekomme ich früher oder später einen Verwaltungsakt.

Um es nochmal klar zu sagen, da einige wohl das eine oder andere Überlesen haben.
In der EGV steht drin das ich zu meinen Bewerbungsnachweisen die Anschreiben an die Arbeitgeber beifügen soll (Keine Bewerbungskosten!).
Die EGV ist nicht Unterschrieben.
Mir geht es jetzt darum was ich machen kann, wenn ich die selbe als Verwaltungsakt erhalte.



Kopfbahnhof

Zitat von: Erwerber am 01. März 2022, 21:31:20was ich machen kann, wenn ich die selbe als Verwaltungsakt erhalte
Erst mal Abwarten ob es so, überhaupt noch drin steht.
Wenn ja in Widerspruch gehen.

Es geht das jC eben nichts an, was du Privat an Post versendest oder bekommst.

Als ich den Nachweis noch bringen musste, wollten die das auch immer mal wieder.
Es gab Grundsätzlich nur eine Liste mit, wann wo (nur AG und die Adresse) wie Beworben und Ergebnis, fertig.
Wenn sie Zweifel haben sollen sie selbst beim AG Anrufen, ist nicht mein Job dem JC diese Daten zu geben.

Fettnäpfchen

Zitat von: vanessa am 02. März 2022, 15:53:47Es gab Grundsätzlich nur eine Liste mit, wann wo (nur AG und die Adresse) wie Beworben und Ergebnis, fertig.
Wenn sie Zweifel haben sollen sie selbst beim AG Anrufen, ist nicht mein Job dem JC diese Daten zu geben.
Genau das hatte ich unter anderem in meiner Klageschrift an das SG stehen denn es wurde in der meiner EinV (neben vielen anderen falschen Punkten) auch so gefordert.
Den Richter hat das nicht interessiert und sah keinen Nachteil irgendeiner Art in dem Begehren des JC...... Nur weil man recht hat heißt es nicht das man auch Recht bekommt.

MfG FN
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Erwerber

@ Fettnäpfchen

War das ein Sozialrichter oder ein Assozialrichter ?  :cool:

Der Punkt ist mehrere haben gesagt das das Jobcenter das nicht fordern darf, aber eine Begründung fehlt mir noch.

Aus Meiner Erfahrung weiss ich das das Jobcenter nie was an einer EGV geändert hat auch wenn ich Widerspruch eingelegt habe.
Die reagieren nur auf das Gericht.

Fettnäpfchen

Die Beurteilung über den Assozialrichter überlasse ich Dir :zwinker:
Zitat von: Erwerber am 02. März 2022, 18:42:05Der Punkt ist mehrere haben gesagt das das Jobcenter das nicht fordern darf, aber eine Begründung fehlt mir noch.
Guckst du halt den maßgebenden § also den 15er an. Da ist geregelt das alles ausgewogen und nicht zu deinem Nachteil sein darf ansonsten ist so eine EinV dem Gesetz nach nichtig. (ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung))
Die zusätzlichen Kosten von Kopien von Anschreiben werden nicht ersetzt;

sowie das abhängig machen von Bewerbungserstattungen durch Vorlage von Anschreiben oder Absageschreiben ist genauso falsch

und wenn dann nicht mal eine übliche Liste von Bewerbungsbemühungen ausreichend ist, besonders bei tel. o. pers. Bewerbungen nicht anerkannt wird
und
man den potentiellen AG anschreiben soll warum noch keine Rückmeldung von ihm kam
für diese Bewerbungen entweder keine Erstattung oder die Bewerbung nicht mal als solche anerkannt wird        ist das alles nachteilig.

Das perverse daran ist dass ein SB eh nichts glauben darf und bei solchen Listen im "Verdachts- o. Bedarfsfall" beim AG im Zuge der Amtsermittlungspflicht anzurufen hat
trotzdem nicht von meinem Richter anerkannt wurden.
Es wäre ja nichts dabei bei einem AG nachzufragen was jetzt Stand der Dinge sei war einer der Kommentare. Und die Kopierkosten hat er mehr oder enger mit einem müden Lächeln abgetan.
Klar ich rufe da an und der Personaler (oder bei kleinen Firmen mit nur 30 Bewerbungen der Chef) schaut dann bei 800 Bewerbungen nach was mit meiner Bewerbung ist  :wand:
Für ein nicht gemachtes Profiling hat er sich auch nicht interessiert der JC RA hat gesagt das machen die beim Erstgespräch aber was da abgefragt wurde hat mit einem vorgeschrieben Profiling nach dem 4 Phasen System mal überhaupt nichts zu tun und in den Literaturkommentaren ist eindeutig geregelt dass das auch für O.-Kommunen gilt.
uws.usf.....

MfG FN

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Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. März 2022, 15:31:17durch Vorlage von Anschreiben oder Absageschreiben ist genauso falsch
Ist es auch, kann aber auch leicht aus dem Weg gehen, indem man nur per Tel. Mail Online mit dem AG kommuniziert.
Dan gibt es nichts außer Mails und die muss ich nicht Ausdrucken.
Erst mal weil es kostet und weiter, hat nicht jeder einen Drucker (für das JC) zu Hause rum stehen.

Gibt eigentlich genug Möglichkeiten, dem SB den Wind aus dem Segel zu nehmen :grins: