Frage zur Anrechnung von Kindergeld seitens des Jobcenters

Begonnen von Morthal, 03. März 2022, 14:47:49

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Morthal

Hallo, ich brauche einen Rat bezüglich der Anrechnung von Kindergeld seitens des Jobcenters, der Sachverhalt ist wie folgt:

Ich beziehe Arbeitslosengeld 2 und bewohne ein Eigenheim, in dem ich meine vier Kinder großzog. Für alle vier bekam ich bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres die ganze Zeit Kindergeld, was mir, solange sie Bestandteil der Bedarfsgemeinschaft waren, rechtmäßig angerechnet wurde. Nach und nach bezog ein Kind nach dem anderen eine eigene Wohnung, woraufhin ich dem entsprechenden Kind seinen Kindergeldanteil überwies. Dieser Anteil für die nicht mehr hier wohnenden Kinder wurde mir dann vom Jobcenter nicht mehr angerechnet und es gab dahingehend nie Probleme.

Nun zog mein jüngster Sohn im März 2021 wieder hier ein, da seine Studentenwohnung nur befristet vermietet wurde. Er befindet sich mitten im Studium der Informationstechnik, bezieht keinerlei Leistungen vom Staat, únd finanziert sich mit einer geringfügigen Beschäftigung und (eigentlich) seinem Kindergeld. Wir haben schon in der Mitteilung seines Einzugs an das Jobcenter ausdrücklich darauf hingewiesen, daß wir in einer Wohngemeinschaft leben. Zu diesem Zeitpunkt bekam ich noch für ihn und die jüngere seiner älteren Schwestern Kindergeld. Den Einzug meines Sohnes nahm das Jobcenter zum Anlass, mir das Kindergeld von beiden wieder als Einkommen anzurechnen. Wir haben dem widersprochen und formlos mit Unterschriften erklärt, daß ich das Kindergeld an meine Kinder weiterleite und dementsprechende Kontoauszüge beigefügt. In Bezug auf meine nicht hier wohnende Tochter, die inzwischen auch ihr 25. Lebensjahr erreicht hat, reichte das zur Klärung. In Bezug auf meinen Sohn, der seit März 2021 wieder hier wohnhaft ist, verlangte das Jobcenter vom ihm Gehaltsabrechnungen, angeblich um zu prüfen, ob er das Kindergeld zur Sicherung seines Lebensunterhaltes benötigt.

Laut unserer Recherchen ist dieses Verlangen seitens des Jobcenters nicht rechtmäßig und mein Sohn war nicht willens, dieser Forderung nachzukommen. Seitdem werden die Nebenkosten des Hauses unter uns aufgeteilt, aber das Jobcenter rechnete mir nach wie vor sein Kindergeld als Einkommen an, was unser beider finanzielle Situation nahezu untragbar macht, da er derzeit nur seine Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung hat, um all seine Unkosten zu decken.

Ich habe dann vorletzten Monat (Januar) die Familienkasse darum gebeten, ihm sein Kindergeld direkt zu überweisen, was dann prompt für Februar in Kraft trat. Dies teilte ich dem Jobcenter mit, und nun wird mir ab Februar das Kindergeld ohne weiter Anforderungen nicht mehr angerechnet.

Leider fehlt uns das bis dato vom Jobcenter einbehaltene Kindergeld, das mein Sohn dringend benötigt, um finanziell wieder auf einen grünen Zweig zu kommen. Daher suche ich hier um Auskunft, ob das Verhalten des Jobcenters rechtens ist. Ich persönlich würde sonst in Erwägung ziehen, das Oberverwaltungsgericht einzuschalten mit Bitte um einstweilige Anordnung der Nachzahlung des bis inklusive Januar einbehaltenen Kindergeldes.

Gruß,

Morthal

Yavanna

Wie alt ist denn dein Sohn?
Normalerweise zählen Kinder bis 25 zur BG und wenn sie ihren Lebensunterhalt alleine finanzieren können, wird dir das Kindergeld angerechnet.

Morthal

Er wird im Oktober 24, bekommt kein BAföG oder Studentenkredit und hat derzeit nur einen geringfügigen Job, ist daher auf sein Kindergeld angewiesen, um seinen Lebensunterhalt finanzieren zu können. Wir sind seit seinem Einzug als Wohngemeinschaft beim Jobcenter gemeldet. Er möchte auf keinen Fall Sozialleistungen beantragen. Seitdem er sein Kindergeld auf sein eigenes Konto bekommt, wird es mir auch nicht mehr angerechnet, nur fehlt ihm das bis dahin einbehaltene Kindergeld, das ich ihm nicht auszahlen konnte, da ich sonst unsere Nebenkosten nicht mehr hätte bezahlen können.