Längst erledigte Nebenkostenabrechnungen auf Verlangen JC wiederholt vorlegen?

Begonnen von belmonte61, 08. März 2022, 20:42:52

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belmonte61

Hallo und guten Abend! Vielen Dank im Voraus für Eure Meinungen und Unterstützung!

Heute bekam ich Post vom JC, ich möge im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht bis zum 21.03.2021 die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für die Jahre 2019 und 2020 vorlegen. Ich habe beide Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, die jeweils mit einem Guthaben abschlossen pünktlich bei Erhalt im September 2020 und 2021 beim JC vorgelegt und habe das Jobcenter, als mir das Guthaben überwiesen worden ist, auch über das Datum des "Zuflusses" informiert und eine Kopie meiner Kontoauszüge vorgelegt. Bei der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020 teilte mir der Vermieter mit, dass meine Betriebskostenvorauszahlung aufgrund des hohen Guthabens um ca. 10 €/Monat verringert wird. Auch das habe ich dem Jobcenter mitgeteilt.
Bin ich meiner Mitwirkungspflicht nicht schon nachgekommen, als ich das JC pünktlich über alles informiert habe? Darf das JC verlangen, dass ich alle Belege aufhebe und diese (im Extremfall) beliebig oft vorlegen muss? Ich bin gespannt auf Eure Antworten. Vielen Dank!

Simone-

Hat das JC auf die Zusendung der Unterlagen reagiert - also Änderungsbescheid geschickt usw.?

Kannst du nachweisen, dass du die Unterlagen bereits gesendet hast? Wenn du das mit JA beantworten kannst, dann würde ich keinesfalls die Unterlagen nochmal senden.

Eventuell kannst du dazu auffordern, dass sie die bereits gesendeten Unterlagen suchen sollen und eventuell mit Meldung beim Datenschutz drohen, falls das JC die Unterlagen nicht mehr hat. Ebenfalls kannst du Kostenerstattung beantragen, für den Fall, dass du die Unterlagen nochmal beschaffen und senden (Einschreiben, Rückschein) musst. Meistens taucht dann alles wieder wie von Zauberhand auf - SB war nur zu faul zum Aktenstudium.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

belmonte61

Hallo Simone, danke für deine Antwort und für den Hinweis, mit dem Datenschutz zu argumentieren. Das ist mir nicht eingefallen. Den Nachweis darüber erbringen, dass ich bereits alles schon einmal geschickt habe, kann ich aus meinem Ordner "gesendete E-mails" des E-mail-Programms. Alle als Anhänge mitgesendeten Kopien sind dort ebenfalls gespeichert. Noch einmal: Danke und einen schönen Tag!