Kontoauszüge Wohngeld oder Alg2

Begonnen von Pusteblume, 09. März 2022, 14:31:08

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Pusteblume

Hallo,jetzt habe ich mal eine Frage,diese kam.mir gerade in den Sinn und wollte dies gerne beantwortet haben.
Ich habe einen Sohn der mittlerweile bald 15 Jahre alt wird ,der auch bei mir lebt.Und einen fast 20 jährigen Sohn,der allerdings bei seinem Vater lebt.
Dieser wird aber an der kurzen Leine gehalten. Heißt er bekam bisher 80€ Taschengeld und muss sich selbst die Lebensmittel besorgen und seine Kleidung kaufen,dazu auch seinen Vertrag fürs Handy zahlen.Damit kommt er vorne und hinten nicht zurecht.
Es gab schon leidige Diskussionen zwischen Vater und Sohn.Ich mische mich in diese Diskussion aber nicht mehr ein.Jetzt ist es so ,das ich ihm 50€ überwiesen habe,weil er kein Geld mehr hatte und zum 15.3.seinen ersten Lohn bekommt.
Er geht nun bis zum Ausbildungsbeginn im Sommer arbeiten.Er arbeitet seit dem 20.2.
Diese 50€ die ich aber auch schon wieder zurücküberwiesen bekommen.Da wir nun für den abschließenden Bescheid im Alg2 die Kontoauszüge vorlegen sollten,habe ich passendes im Verwendungszweck angegeben. Siehe Bild unten.
Jetzt habe ich aber eine ganz andere Frage.Ich weiß nicht ob mein Exmann Sozialleistungen bezieht wie Wohngeld ect.

Aber was wäre in unserm Fall?
Mein 15 jähriges Kind lebt bei mir,er hat den gleichen Vater wie der 20jährige.
Angenommen wir bekommen noch Wohngeld in 3Jahren und mein Sohn ist volljährig, der Kindesvater zahlt wie ich jetzt z.b.Geld aufs Konto...und ich komme da nie hinter,weil ich keinen Zugriff aufs Konto hätte.
Wie erklärt man das dem Amt wie Wohngeldstelle oder Alg2?!
Die Frage kam mir nämlich eben.
In diesem Fall bei meinem 20jährigen Sohn habe ich das Geld schon zurückbekommen.
Ich mach mir nur wiedermal Gedanken, wenn mein Exmann mal diese Idee hat meinem Sohn der bei mir lebt,Geld zu überweisen wovon ich aber nichts weiß und ich keinen Zugriff auf seine Kontoauszüge mehr habe,weil er volljährig ist.
Aber das dann bei verlangen der Auszüge durchs Amt rauskommt :flag: :schock:
Ich für meinen Fall habe mich bei meinem 20jährigen durch Verwendungszweck abgesichert, das dies nur geliehen ist und mir zurückgezahlt werden muss.Eben weil ich auch nivht weiß ob mein Exmann irgendwo Sozialleistungen bezieht,darüber bekomme ich selbstverständlich keine Auskunft.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Sheherazade

Die Wohngeldstelle interessiert sich nicht für solche Zahlungen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 09. März 2022, 14:34:36
Die Wohngeldstelle interessiert sich nicht für solche Zahlungen.

Auch nicht ,wenn mein Exmann meinem 15 jährigen Sohn im Monat einfach mal so immer wieder Geld überweist?Das sind ja dann letztendlich Einnahmen.
Und ich würde da nicht hinterkommen, bis zum vorlegen der Kontoauszüge beim Amt

Sheherazade

Zitat von: Pusteblume am 09. März 2022, 14:36:59
Das sind ja dann letztendlich Einnahmen.

Was beim Wohngeld Einnahmen sind, kannst du bestimmt irgendwo nachlesen (z. B. im Wohngeldbescheid), kleinere Taschengeldbeträge gehören meines Wissens nach nicht dazu.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Hier mal ein Auszug vom Bescheid

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Sheherazade

Ich meinte eher so was hier

Findest du da Taschengeld oder Geldgeschenke?

Ich wüsste auch nicht, was die Wohngeldstelle mit Kontoauszügen will, ausser für den Nachweis von Unterhaltszahlungen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 09. März 2022, 15:35:32
Ich meinte eher so was hier

Findest du da Taschengeld oder Geldgeschenke?

Ich wüsste auch nicht, was die Wohngeldstelle mit Kontoauszügen will, ausser für den Nachweis von Unterhaltszahlungen.

Ok also hab ich mich wieder unnötig verrückt gemacht

CCR

#7
Den Einkommensnachweis hast du und deine Mitbewohner doch schon angegeben.
ps. alle Antrage von Behörden sollte man sich immer vor Abgabe für sich Kopieren.

Einnahmen
Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes (WoGG) ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG),
sowie auch bestimmte steuerfreie Einnahmen nach § 14 Abs. 2 WoGG.

Tragen Sie bitte alle Einnahmen aller unter den Nummern 1 und 2 aufgeführten Personen einzeln und mit ihrem Bruttogesamtbetrag in Euro ein.
Es sind grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate ab Antragstellung) zu erwartenden Einnahmen anzugeben.

Lassen sich verlässliche Aussagen über Ihre im Bewilligungszeitraum zu erwartenden Einnahmen nicht machen (z.B. bei erheblichen Schwankungen der Einnahmen), können auch die Verhältnisse vor dem Zeitpunkt der Antragstellung angegeben werden. Einmalige Einnahmen sind ebenfalls anzugeben, auchsoweit sie in den letzten 3 Jahren vor der Antragstellung angefallen sind und den genannten Zeiträumen zuzurechnen sind.

Nicht zutreffende Felder sind zu streichen oder mit einer Null (0) zu versehen!
Bitte immer entsprechende Nachweise beifügen.
Bitte alle Personen mit
Einnahmen eintragen 
Antragsteller/in
Einnahmen aus: Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in € Betrag in €
nichtselbstständiger Arbeit

(z.B. Arbeitslohn)
geringfügiger Beschäftigung (MiniJob)

selbstständiger Arbeit (Gewinn)

Gewerbebetrieb (Gewinn)

Kapitalvermögen in jeder Höhe
(z.B. Zinsen, Dividenden)

Vermietung und Verpachtung

Land- und Forstwirtsc

u.s.w.