Nachzahlung des angerechneten Betrages vom 450 Euro Job

Begonnen von Gallowbraid, 25. Februar 2022, 15:36:39

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Gallowbraid

Hallo zusammen,

ich hatte bis Ende Januar 2022 einen 450 Euro Job bei Bezug von Alg 2. Durch meine Schlüsselbein OP im Januar habe ich ihn abgemeldet und auch schon die letzte Abrechnung von Januar sowie die Abmeldung ans Amt geschickt. Mir wurden Pauschal 80 Euro jeden Monat angerechnet, von September 2021 - Januar jetzt wurde es nicht nachgezahlt und auf Mail´s bekam keine Antwort.

Wie lange lassen die sich mit Aufrechnungen von 450 Euro Jobs Zeit, gibt es da irgendwelche Zeiträume?

Vielen Dank im voraus  :yes:

Gruß Gallowbraid

Sheherazade

Verstehe ich nicht. Wenn seit Januar 22 nichts angerechnet wird, was möchtest du dann nachgezahlt bekommen?  :weisnich:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Flip

Ich verstehe den Sachverhalt überhaupt nicht. Wie "meldet" man einen 450 Euro Job ab? Das ist eine normale Teilzeittätigkeit. Da meldet man nichts ab, da kann man höchstens kündigen und dafür gibt es Fristen. Eine Erkrankung ist überhaupt kein Grund, irgendetwas zu kündigen. Auch bei einem Minijob hat man erstmal Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Fettnäpfchen

Gallowbraid

Zitat von: Gallowbraid am 25. Februar 2022, 15:36:39Wie lange lassen die sich mit Aufrechnungen von 450 Euro Jobs Zeit, gibt es da irgendwelche Zeiträume?
Die einen sagen sechs Monate und dann eine abschließende Berechnung,
die anderen sagen dass das in der Zwischenzeit monatlich gemacht wird.
Und ich selber habe keine Ahnung von der Berechnung!

Aber es ist wohl nicht so wichtig, wenn keine Klärung oder Nachfrage kommt.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Gallowbraid am 25. Februar 2022, 15:36:39Durch meine Schlüsselbein OP im Januar habe ich ihn abgemeldet
Abgemeldet beim JC, weil derzeit kein Einkommen?
Oder den Job gekündigt? (wäre hier sicherlich nicht gut)

Gallowbraid

Erstmal vielen Dank für eure Antworten  :smile:

Schreibe das hier mal kompakt auf alle Antworten bezogen. Ich meinte das ich von September 2021 die angerechneten 80 Euro nicht nachgezahlt bekommen habe, hatte nie mehr als 160 Euro verdient also bekomme ich seit September 2021 bis Dato jeweils 80 Euro pro Monat nachgezahlt. Hatte im Januar 2022 beim JC Bescheid gegeben, das ich eine OP hatte und auch bei dem Arbeitgeber, das ich erstmal ausfalle und sozusagen er mich abmelden soll, meinetwegen auch kündigen, das mir das JC erstmal die offenen Beträge seit September 2021 nachzahlt, war mein Plan und das ich, bis ich wieder fit bin, die 80 Euro für die nächsten Monate nicht mehr angerechnet bekomme.

Gallowbraid

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Februar 2022, 16:39:53
Gallowbraid

Zitat von: Gallowbraid am 25. Februar 2022, 15:36:39Wie lange lassen die sich mit Aufrechnungen von 450 Euro Jobs Zeit, gibt es da irgendwelche Zeiträume?
Die einen sagen sechs Monate und dann eine abschließende Berechnung,
die anderen sagen dass das in der Zwischenzeit monatlich gemacht wird.
Und ich selber habe keine Ahnung von der Berechnung!

Aber es ist wohl nicht so wichtig, wenn keine Klärung oder Nachfrage kommt.

MfG FN

Super ich Danke dir auch nochmal  :smile: das sollte mit dem halben Jahr dann ja passen von September 2021, warten wir mal ab  :smile:

Fettnäpfchen

Gallowbraid

Zitat von: Gallowbraid am 27. Februar 2022, 11:43:30das sollte mit dem halben Jahr dann ja passen von September 2021,
Ich glaube dass du das selber beantragen musst, irgendwie halt
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Februar 2022, 16:39:53Und ich selber habe keine Ahnung von der Berechnung!
aber ich weiß dass das JC eigentlich nicht zuviel berechnen darf.
Also falls das nochmal vorkommt nicht gefallen lassen.
Beispielschreiben:
Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens

MfG FN
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Flip

Zitat von: Gallowbraid am 27. Februar 2022, 11:26:48Hatte im Januar 2022 beim JC Bescheid gegeben, das ich eine OP hatte und auch bei dem Arbeitgeber, das ich erstmal ausfalle und sozusagen er mich abmelden soll, meinetwegen auch kündigen,

Er hat schlicht erstmal Lohnfortzahlung zu erbringen. Da ist nichts mit einfach abmelden. Und eine Kündigung scheinst du ja nicht bekommen zu haben.

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Februar 2022, 16:39:53Die einen sagen sechs Monate und dann eine abschließende Berechnung,
die anderen sagen dass das in der Zwischenzeit monatlich gemacht wird.

Das erste ist richtig:

Zitat(4) Die abschließende Entscheidung nach Absatz 3 soll nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html

Zitat von: Gallowbraid am 27. Februar 2022, 11:26:48hatte nie mehr als 160 Euro verdient also bekomme ich seit September 2021 bis Dato jeweils 80 Euro pro Monat nachgezahlt.

Wie kommst du auf die vollen 80 Euro als Nachzahlung? Dann müssten ja die ganzen 160 Euro Lohn anrechnungsfrei sein. Sind sie aber doch gar nicht. Der Freibetrag ist nur 112 Euro.

Gallowbraid

@Flip

Es waren weniger als 160 Euro, dachte immer die wären die Freigrenze aber mir ging es darum, das es weniger ist, bewegt sich im 100 Euro Bereich die Abrechnungen :zwinker:

Also muss ich einen Überprüfungsantrag stellen?

Flip

Zitat von: Gallowbraid am 09. März 2022, 11:00:20Also muss ich einen Überprüfungsantrag stellen?

Nein. Wenn es eine vorläufige Bewilligung war und der Zeitraum jetzt abgelaufen ist, dann musst du einen Antrag auf endgültige Festsetzung stellen.

Gallowbraid

Zitat von: Flip am 09. März 2022, 14:01:03
Zitat von: Gallowbraid am 09. März 2022, 11:00:20Also muss ich einen Überprüfungsantrag stellen?

Nein. Wenn es eine vorläufige Bewilligung war und der Zeitraum jetzt abgelaufen ist, dann musst du einen Antrag auf endgültige Festsetzung stellen.

Dankeschön   :smile:

Wie der Zufall es so will, hatte ich gestern einen Brief im Kasten, das der Bewillgungszeitraum am 30.04 endet und ich einen Folgeantrag stellen soll.

Nun meine Frage noch, wird das dann nicht automatisch aufgerechnet weil das passt ja in den 6 Monatszyklus?

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Flip

Zitat von: Gallowbraid am 10. März 2022, 09:35:42Nun meine Frage noch, wird das dann nicht automatisch aufgerechnet weil das passt ja in den 6 Monatszyklus?

Was meinst du mit "aufgerechnet"? Ob das Jobcenter auch von sich aus eine endgültige Festsetzung macht, ohne deinen Antrag? Kann es, muss aber nicht. Außerdem hat dein Antrag den Vorteil, dass das JC dafür nur ein halbes Jahr Zeit hat. Ansonsten ein Jahr.