Frage zu Vermögensprüfung / ALG 2 nach Weiterbildung

Begonnen von norden2022, 07. April 2022, 22:30:24

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norden2022

Moin zusammen,

ich bin neu hier und das ist mein erster Eintrag.

Kurz zu mir: Mitte 20, war vorher mehrere Jahre Erwerbstätig (selbst gekündigt) dann 2 Jahre schulische Vollzeit Weiterbildung, somit kein Anspruch auf ALG 1.

Die Weiterbildung endete am 31.03. und ich habe noch keinen neuen Job gefunden.

Am 30.03. rief ich an um mich arbeitslos zu melden und nachzufragen wie das mit ALG 2 abläuft. Habe bisher noch nie mit Jobcenter o.ä. zu tun gehabt.

Aufgrund dem Eintrag beim BMAS vom 23.02.2022 ging ich nun davon aus ALG 2 zu erhalten ohne die Vermögensprüfung abgeben zu müssen. Bzw. nur zu bestätigen das ich weniger als 60t besitze. Was definitv der Fall ist. Diese sollte ja bis 31.12.2022 gelten.

Die Dame am Telefon teilte mir allerdings mit das dies für mich nicht gelte ?! Keine Ahnung wieso.

Per Post wurde mir nun auch der komplette Antrag mit Anlage VM geschickt.

Mein Kontostand sieht nach den 2 Jahren eher mau aus, ich habe allerdings vor ein paar Jahren ein etwas neueres und teureres Auto gekauft weshalb der Antrag mit VM wohl ins leere laufen würde.

Ich bin bis jetzt halt davon ausgegangen das ich 2-3 Monate mit ALG 2 überbrücken kann bis ich einen neuen Job habe. Wenn nicht, muss ich mir halt schnellstens eine Alternative überlegen.


Also nun meine Frage: gilt der Ausfall der Vermögensprüfung weiterhin und hat die Dame Mist erzählt? Oder habe ich einen Denkfehler begangen und etwas übersehen?

Ich wäre sehr erfreut über eine Antwort, mich verwirrt das Thema "als Neuling" komplett.
Vielen Dank!

Yavanna

Der Freibetrag von 60.000 gilt weiterhin, aber das Formular VA ist ab April nicht mehr zu nutzen (warum auch immer  :weisnich:  )
Im jetzt wieder gültigen HA gibt es kein Feld, wo man zum Vermögen nur erheblich, ja oder nein ankreuzen kann.
Jetzt müssen wieder alle Anlagen mit abgegeben werden. Evtl prüft dein SB auch schon dein Vermögen und legt eine Wiedervorlage für Ende des Jahres, wenn der §67 ausläuft.
Nur weil du in 2-3 Monaten aus dem Bezug raus sein willst, heißt ja nicht dass das klappt.

Fettnäpfchen

norden2022

Zitat von: norden2022 am 07. April 2022, 22:30:24Diese sollte ja bis 31.12.2022 gelten.
ist anscheinend noch nicht verlängert worden. > Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket unter Nachträge nachzulesen.

Zitat von: Yavanna am 08. April 2022, 04:56:36Im jetzt wieder gültigen HA gibt es kein Feld, wo man zum Vermögen nur erheblich, ja oder nein ankreuzen kann.
ALG 2 Anträge >https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-algii_ba015207.pdf< doch unter Punkt 6 der zweite Absatz.
Frag nicht warum ich blick da im Moment auch nicht durch; da ist Hilfestellung schon "eine unsicher Sache".
Besonders im Hinblick auf so eine Frage:
Zitat von: norden2022 am 07. April 2022, 22:30:24Die Dame am Telefon teilte mir allerdings mit das dies für mich nicht gelte ?! Keine Ahnung wieso.


Zitat von: norden2022 am 07. April 2022, 22:30:24
Mein Kontostand sieht nach den 2 Jahren eher mau aus, ich habe allerdings vor ein paar Jahren ein etwas neueres und teureres Auto gekauft weshalb der Antrag mit VM wohl ins leere laufen würde.
nicht zwingend.
Was hat das Auto für einen Wert? Wieviel Schonvermögen hast du? wieviel darfst du haben und ist da nicht durch Versicherungen abzurechnen?
Dann besteht nämlich die Möglichkeit das alles was über 7500.- Kfz. Wert liegt beim Schonvermögen 150.-/Lj + 750.- Klimmpergeld anzurechnen.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Mopedfahrer

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. April 2022, 13:18:49
Zitat von: norden2022 am 07. April 2022, 22:30:24Diese sollte ja bis 31.12.2022 gelten.
ist anscheinend noch nicht verlängert worden. > Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket unter Nachträge nachzulesen.

Ist schon verlängert worden: Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Und hier aus den fachlichen Weisungen:
Fachliche Weisungen --> Seite 1 & 8

CCR

Fassung vom 18. März 2022
Kapitel 1.1 Zeitlicher Geltungsbereich (§ 67 Absatz 1 SGB II): Das vereinfachte Verfahren
wird durch die "Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für
den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für den Mehrbedarf für die gemeinschaftli-
che Mittagsverpflegung für Menschen mit Behinderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie"
(VZVV) vom 10. März 2022 (BGBl. Teil I Nr. 9, Seite 427) bis zum 31. Dezember 2022 erneut
verlängert.
Der Vordruck "Vereinfachter Antrag" (VA) wird zukünftig nicht mehr zur Verfügung gestellt. Der
stattdessen im Internet und Intranet zur Verfügung stehende Antragsvordruck "Hauptantrag Ar-
beitslosengeld II" (HA) berücksichtigt die Regelungen des § 67 Absatz 2 bis 4 SGB II.
Kapitel 1.3.2 Festlegung des vorläufig zu berücksichtigenden Einkommens: Für die Da-
tenerhebung des Einkommens aus Selbstständigkeit steht ab dem 1. April 2022 die Anlage
"Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" (EKS) wieder sowohl für die vorläufige als auch für die
abschließende Entscheidung zur Verfügung


alles klar danke die Vermögensprüfung bis 60.000 € bzw. 30.000 € bleibt also weiterhin bestehen durch Nachweis bis 31.12.22

BigMama

Hattest du dich nach deiner Kündigung also gemeldet und einen Antrag auf Alg I gestellt?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

CCR


norden2022

Zitat von: Mopedfahrer am 08. April 2022, 14:45:04
Ist schon verlängert worden: Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Super danke dir! :ok: Dann sollte das ja schonmal kein Problem darstellen.

Zitat von: BigMama am 08. April 2022, 17:51:34
Hattest du dich nach deiner Kündigung also gemeldet und einen Antrag auf Alg I gestellt?

Nein, da der Übergang von Kündigung zu Weiterbildung nathlos war. Also 31. gekündigt und am 01. gings wieder los.


Ich habe jetzt leider auch gesehen, dass meine Mutter den Dauerauftrag für meine Mietunterstüzung nicht rechtzeitig raus genohmen hat und dort am 01.04. jetzt natürlich nochmal ein "Einkommen" ist. Das ist dann jetzt wohl einfach Pech oder?