Geld vom Amt kam zu spät - Rücklastschriftkosten stehen an

Begonnen von Frena, 08. April 2022, 19:45:06

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ratlos

Zitat von: Frena am 08. April 2022, 19:45:06Am 27.3. haben wir den Brief beantwortet und gewartet.

Am 30. und 31. war kein Geld da.
Der 27.03. war ein Sonntag. Da hatte der SB es sicher erst am Dienstag 29.03. auf seinem Schreibtisch und hat es sofort bearbeitet.
Am 01.04. war dein Geld auf deinem Konto.
Am 30. 03. ging das Geld per Datenträger an die BA Nürnberg und der 31.03. war die Banklaufzeit bis du es auf deinen Kontoauszug siehst.
So dürfte es gewesen sein.

hotwert

Ob man bei dem Streitwert einen Beratungsschein bekommt ist fraglich.
Ich denke spätestens einen Gerichtstermin würde man wegen des geringen Streitwerts ablehnen.
Beim Landessozialgericht gibt es einen Mindeststreitwert von 750€, keine Ahnung ob es in der Vorinstanz auch schon eine Grenze gibt.

Hoffnung würde ich mir ehrlich gesagt nicht machen was zu bekommen.

Ratlos

#17
Ich kann keinen Pflichtverstoß des JC sehen. Es bestand auch die Möglichkeit einen Vorschuss zu verlangen.
Bei einem Amtshaftungsanspruch nach § 839 wird nicht das JC sondern der Staat in die Pflicht genommen.
Das geht aber nur wenn vorher der normale Rechtsweg negativ verlaufen ist.
Da spielt auch der Art. 34 GG mit hinein.

AlterGaul

"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Ratlos

Zitat von: AlterGaul am 10. April 2022, 12:24:36Zitat von: Ratlos am Heute um 12:11:53

    Da spielt auch der § 34 GG mit hinein.

Was ist das?

Das ist es:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 34
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

AlterGaul

Das Grundgesetz hat jedoch keine Paragraphen sondern Artikel. Zeige doch mal bitte Beispiele aus der Rechtsprechung für den Artikel 34 auf. In wie fern spielt der da mit rein?
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

EinMensch22

In diesem Fall schließe ich mich den meisten Vorschreibern an, dass da die Aussichten auf Schadensersatz wohl gering sind.
Ich weiß nicht, inwieweit man selbst hätte ebenfalls schneller reagieren müssen, wenn man weiß, dass am 01.04.22 einige Lastschriften anstehen. Meine damit am 21.03. kam eine Anfrage vom JC und man selbst hat "erst" am 27.03. darauf geantwortet und damit vielleicht mitverursacht, dass das Geld erst am 01.04. somit etwas zu spät angewiesen wurde.
Dass Rückfragen kommen, wenn auf den Kontoauszügen Geldeingänge zu verzeichnen sind scheint mir bei einem Weiterbewilligungsantrag in einem gewissen Rahmen schon vorhersehbar. Somit hätte man selbst die Angelegenheit beschleunigen können indem man dieses Guthaben schon bei Abgabe der Kontoauszüge erläutert hätte.
Man ist selbst nicht gerade flott gewesen, so dass ich da (ausnahmsweise) mal keine konkrete Verfehlung vom JC sehe.

Dass mit dem vereinfachten Antrag sei dahingestellt, dahingehend stimme ich überein, dass das sehr undurchsichtig ist und zum Teil die Menschen, die Anträge stellen im Regen stehen lässt, weil unklar, was überhaupt benötigt wird und was nicht beim vereinfachten Antrag.
Mit dieser Ausnahme sehe ich es zumindest zum Teil wie oben ausgeführt eher keine Chance auf Geld zurück.
Ist nur meinen Meinung.