200 € Weihnachtsgeschenk als Hartz 4 Empfänger - Anhörung zu Überzahlung

Begonnen von vike28, 10. März 2022, 19:35:07

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vike28

Hallo

Ich habe von meiner Mutter zu Weihnachten 200 € geschenkt bekommen.
Diese hat sie mir auf mein Konto überwiesen.

Zu der Zeit hatte ich sogar noch eine Kürzung von 133 € sodass ich kaum meine Lebensmitteleinkäufe bezahlen konnte.

Nun will das Jobcenter eine Erstattung von 170 €.

Ist das so gerechtfertigt?

Lina

Zitat von: vike28 am 10. März 2022, 19:35:07
Hallo

Ich habe von meiner Mutter zu Weihnachten 200 € geschenkt bekommen.
Diese hat sie mir auf mein Konto überwiesen.

Zu der Zeit hatte ich sogar noch eine Kürzung von 133 € sodass ich kaum meine Lebensmitteleinkäufe bezahlen konnte.

Nun will das Jobcenter eine Erstattung von 170 €.

Ist das so gerechtfertigt?

Nein, die Erstattungsforderung des Jobcenters ist nicht gerechtfertigt. Dagegen kannst Du Widerspruch einlegen.

Zitat:

"Noch vor einigen Jahren hat das Jobcenter konsequent alle Geldgeschenke über 50 Euro auf den Regelsatz angerechnet. Heute werden einmalige Zuwendungen in einem ,,angemessenen Rahmen" nicht mehr angerechnet. Angemessen ist in diesem Zusammenhang allerdings ein sehr schwammiger Begriff.
Als Richtlinie dafür, was angemessen ist und was nicht, gilt: Wenn sich das Vermögen des Hartz-IV-Empfängers durch das Geldgeschenk so stark vermehrt, dass der Bedarf an der Grundsicherung entfällt, dann wird der Betrag in jedem Fall angerechnet. Einige Jobcenter ziehen aber auch heute noch bei 50 Euro die Grenze. In diesem Fall kann der Empfänger allerdings Widerspruch einlegen."


BigMama

Zitat von: vike28 am 10. März 2022, 19:35:07Ist das so gerechtfertigt?
Ja, ist es. Es ist sonstiges Einkommen, von dem 30 Euro pauschal abgesetzt wurden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Lina

Der einfache Weg wäre, Du überweist das Geld an Deine Mutter zurück, da Sie das Geld momentan selbst dringend benötigt.

BigMama

Zitat von: Lina am 10. März 2022, 21:13:19Der einfache Weg wäre, Du überweist das Geld an Deine Mutter zurück, da Sie das Geld momentan selbst dringend benötigt.
Das ändert für das JC und an der Rückforderung nichts.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Flip

Zitat von: Lina am 10. März 2022, 21:02:35Zitat:

Du zitierst ohne Quellenangabe?

Zitat von: Lina am 10. März 2022, 21:13:19
Der einfache Weg wäre, Du überweist das Geld an Deine Mutter zurück, da Sie das Geld momentan selbst dringend benötigt.

Und das ändert am tatsächlichen Zufluss was?



vike28

Ich hatte in dem Monat gerade mal 312 € vom Jobcenter erhalten und das zudem auch noch zu spät.

Aus deren Fehler wurde mir das Geld erst am 06.12. überwiesen so das bis hin etwa 19 € Rücklastgebühren erhoben worden sind.

Ich hatte somit nicht einmal genügend Geld für diesen Monat um meine Lebensmittel Einkaufe und Rechnungen zu bezahlen.


Flip

Das wird nicht interessieren. So ganz erschließt sich auch der Zusammenhang nicht. Weihnachten ist ziemlich am Ende des Dezembers. Nicht am Anfang, wo dir das Geld gefehlt hat, weil es zu spät kam.

vike28

Ich hatte am 28.12 noch 2 € auf dem Konto, einen Tag nichts mehr gegessen und keine meiner Rechnungen bezahlt.

Daher habe ich von meiner Mutter das Geld erhalten.

Wird das das Jobcenter auch nicht interessieren?

vike28

Spielt die Kürzung von 133 € die ich in dem Monat erhalten hatte keine Rolle zu dem erhaltenen Geldgeschenk das ich für Lebensmitteleinkufe genutzt hatte?

CCR

Geldzuwendungen sind immer anzurechnen, schlauer wäre das Jobcenter um ein Darlehen zu bitten oder sich privates Darlehen Bar zu verschaffen, das sollte dir ja jetzt klar sein.

vike28

Angenommen ich hätte meiner Mutter 100 € einen Monat später zurück überwiesen.

Wäre dies auch anzurechnen ?

Flip

Was hilft dir denn jetzt ein "angenommen"? Entweder war es ein Weihnachtsgeschenk oder nicht. Oder ist das alles nur fiktiv?

vike28

Mal angenommen es wäre ein fiktiver Fall.

Und angenommen das Geldgeschenk wäre für einen zweckgebunden Handykauf was in einem WhatsApp Verlauf und auch von der Mutter bestätigt werden kann.

Ist es dann immer noch anzurechnen?

Birgit63

Wir haben jetzt Mitte März. Der Drops ist gelutscht. Du kannst nur für die Zukunft lernen.