HuNK Abrechnung und Nachzahlung

Begonnen von Frosti, 10. März 2022, 13:20:53

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Frosti

Wenn es eine Nachzahlung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung gegeben hat, kann diese vom JC übernommen werden, aber...

1. Muss diese übernommen werden?
2. Und wenn die übernommen wird, dann wird verlangt dass man am Heizverhalten etwas ändert und dann die Heiz und Nebenkosten werden reduziert, sprich angepasst.

Wäre es dann nicht besser, man zahlt die aus eigener Tasche, wenn es nicht absehbar ist, wann man da wieder aus dem Bezug raus kommt?

Sheherazade

Komische Logik, warum sollte man etwas selbst zahlen, wenn die Chancen (bei angemessenen KdU) groß sind, dass es vom Jobcenter ganz oder teilweise übernommen wird? Mir entzieht sich gerade wie du auf Punkt 2 kommst, eine Frage war das ja nicht sondern eine Feststellung.
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Fettnäpfchen

Frosti

Zitat von: Frosti am 10. März 2022, 13:20:53kann diese vom JC übernommen werden, aber...
In der Regel ja
Ausnahme deine KduH sind von Anfang an zu hoch (vor der Coronasonderregelung)
oder du bist ohne Zusicherung umgezogen und deswegen sind die KdUH auf die vorige Miete gedeckelt.

Abgesehen davon gehört die Meldung der BK/NK/HK zu den Mitwirkungspflichten

zum Rest stimme ich Sheherazade zu.

Zitat von: Frosti am 10. März 2022, 13:20:53dann wird verlangt dass man am Heizverhalten etwas ändert
wenn dann gibt es da sicherlich auch Möglichkeiten; aber das ist wie über ungelegte Eier zu diskutieren, momentan überflüssig.

MfG FN
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Frosti

Zitat von: Sheherazade am 10. März 2022, 13:44:49
Komische Logik, warum sollte man etwas selbst zahlen, wenn die Chancen (bei angemessenen KdU) groß sind, dass es vom Jobcenter ganz oder teilweise übernommen wird? Mir entzieht sich gerade wie du auf Punkt 2 kommst, eine Frage war das ja nicht sondern eine Feststellung.

Weil es so gemacht wird, dann wird weniger ausgezahlt. Dann bekommt man z.b. 50 € als Nachzahlung, aber die Heiz und Nebenkosten werden dann weniger ausgezahlt, z.b. 20 € weniger.