Brauche Hilfe wegen Eingliederungsverinbarung bekommen vom JC (Optionskommune)

Begonnen von Bim_Bam, 11. April 2022, 16:59:32

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Fettnäpfchen

Bim_Bam

Zitat von: Bim_Bam am 04. Mai 2022, 13:13:56Achso und Fahrtkosten werden ja auch immer nur abgelehnt.
Dann in Widerspruch und bei Ablehnung ins Klageverfahren übergehen!
und das für alle Fahrtkosten die eigentl. Erstattungsfähig sind! Also auch ältere.

Zum EinV Thema kann ich nichts beitragen da zu komplex und ich zu wenig Ahnung habe um eine Hilfestellung "ruhigen Gewissens" geben zu können.

MfG FN

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Bim_Bam

So. Es ist mittlerweile ein neuer Termin schon mal abgeklärt worden. Ein Telefontermin, nächste Woche.

Es gibt sehr viele Missverständnisse, wo irgendwelche Mitarbeiter bei dieser OK mir irgendwas zugeschickt haben sollen und ich nichts erhalten habe.  Manche E-Mails von den dortigen MitarbeiterInnen in der Arbeitsvermittlung haben mich auch verwirrt,  weil die Zuständigkeit hat sich nämlich auch noch geändert.

Bim_Bam

Ich habe nun 2 Telefontermine in der letzten und in dieser Woche mit der Arbeitsvermittlerin vom Jobcenter gehabt. Diese hatte vorher noch gewechselt, sodass ich eine neue Ansprechpartnerin bekommen habe.

Ich habe ihr meine Ziele erklärt, das ich eine Ausbildung machen möchte und das ich mir Hilfe von ihr, der Arbeitsvermittlung im Jobcenter erhoffe und wünsche. Sie hat mir zugehört. Wir hatten beim ersten telefonischen Gespräch über eine gute halbe Stunde gesprochen.

Diese Woche nur 10 Minuten.  Und ich werde mir nun mit Hilfe eines Coach von der Grone Schule eine Ausbildung suchen. Zumindest will ich ja eine Ausbildung, um weg von ALG II zu kommen.


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Die EGV bekam ich erneut vom Datum 24.05.2022.

Darin wird erklärt dann noch ergänzend wie zur "alten" (also die vom März diesen Jahres) folgendes erklärt:

ZitatPflichten:
Regelmäßige und aktive Teilnahme am "Bewerbungscoaching" bei der Grone Schule. Die Maßnahmezeiten sind individuelle mit dem Träger  abzusprechen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Träger für ein Erstgespräch auf. Bildungsträger: Grone Schule, Ansprechpartner Herr -Nachname-, Telefon: So und so.


Leistungen des Jobcenters:

Das Jobcenter ____ meldet Sie beim Bildungsträger an und ermöglicht Ihnen dadurch die Teilnahme an oben genannten Maßnahme. Auf Antrag und Nachweis können Ihre angemessenen Fahrtkosten erstattet werden.

Rechtsfolgebelehrung:
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass Sie zur Teilnahme an Integrationsangeboten verpflichtet sind. Sollten Sie ohne wichtigen Grund die Teilnahme an der Maßnahme ablehnen, die Maßnahme abbrechen oder Anlass für den Abbruch geben, stellt dies eine Pflichtverletzung gemäß §31 Abs. 1 Nr. 3 dar. In diesem Fall wird das Arbeitslosengeld II nach §31 a SGB II um 30% der für Sie nach §20 SGB II maßgebenden Regelleistungen gemindert werden. Die Minderung tritt nach §31 b Abs. 1 SGB II mit Wirkung des Kalendermonats ein, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes, der  die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt, folgt. Die Minderung dauert drei Monate. Ein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII besteht nicht.


Schweigepflichtentbindung:

Hiermit entbinde ich Bim_Bam, -Anschrift, PLZ und Ort-, Grone Schule, Anschrift, PLZ und Ort und die Mitarbeiter des Jobcenter (Arbeitsvermittlung) gegenseitig von der Schweigepflicht. Der Umfang des Austausches beschränkt sich auf die Teilnahme zu o.g. Maßnahme. Der Austausch darf nur gegenüber den genannten Institutionen bzw. Abteilungen erfolgen, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
(Habe ich bereits auf der EGV durchgestrichen, also widerrufen.)