Als ALG2-Empfänger Geflüchtete in der eigenen Wohnung aufnehmen

Begonnen von scout, 14. März 2022, 19:48:09

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scout

Hallo zusammen,

da bei mir in der Stadt die Unterkünfte für ankommende Menschen aus der Ukraine knapp werden, kam das Thema auf: "Als ALG2-Empfänger Geflüchtete in der eigenen Wohnung aufnehmen".
Kann mir jemand von euch was dazu sagen? Es geht mir vor allem darum, wie das Jobcenter reagieren könnte, wenn ALG2-Empfänger dies vor haben oder beim Jobcenter nachfragen (was sie erstmal noch nicht machen möchten, weil es evtl negative Auswirkungen bedeuten könnte).
Verbietet das JC die Aufnahme in der Wohnung?
Unterstellt das JC evtl eine Bedarfsgemeinschaft?
Werden die Zahlungen vielleicht eingestellt?
Oder besser nicht beim JC nachfragen...

Ich freue mich über eure Antworten!
Gerne ggf kurz informieren, ob oder wo das Thema hier im Forum gut aufgehoben ist.

Birgit63

Also melden muss man das dem JC auf jeden Fall. Die Geflüchteten bekommen ja auch Geld. Aber wahrscheinlich von einer anderen Behörde. Wie das dann mit dem Mietanteil aussieht weiß ich auch nicht. Auch dem Vermieter muss es gemeldet werden. Man kann nicht einfach Geflüchtete aufnehmen. Sie verbrauchen Wasser, Strom etc. Nicht, dass du denkst, ich will nicht, dass du Flüchtlinge aufnimmst. Aber erkundige dich, wie das richtig funktioniert. Es gibt die Landesaufnahmebehörde. Vielleicht wissen die mehr.

Ottokar

Eine "Aufnahme" von Flüchtlingen ist mietrechtlich nur in Form eines Besuches für max. 6 Wochen möglich und zulässig.
Und ein Besuch ist im SGB II weder leistungsrelevant noch meldepflichtig.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


jens123

Das könnte eine bürokratische Tretmine werden, die nur Verlierer hinterlässt. Finger weg! Von mietrechtlichen Sanktionen mal ganz abgesehen...

Ratlos


scout

Danke für eure Antworten. Ich werde das alles mit einbeziehen und im Kreise der Interessierten abwägen!