Anmeldung von wochenweiser Arbeit beim Jobcenter

Begonnen von brick, 24. März 2022, 15:41:16

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brick

Moin
Ich bin teilzeitstudierend (40%)
ich bin BG mitglied

ich habe seit letzter Woche eine Stelle bei der Post studentisch.
"auf abruf" . Ich bin im post tarif 3 aber ich bin nicht permanent angestellt sondern Wochenweise("nach bedarf". ) Ich hab letze Woche bereits beim JC angemeldet, und frage mich ob ich mich fuer jede einzige Woche einzelnd anmelden muss oder ob es eine andere Moeglichkeit gibt das zu handhaben. (fuer die erste woche hat das JC mir schon ein Schreiben an mich und Hauptantragsteller(in Kopie) gestellt dass ich doch bitte meine Einkuenfte sobald ich sie habe beweisen moege. Wenn sie das fuer jede Woche des Monats machten waere das ja ein ziemlicher Papierwust.

Ich habe die erste Seite des Vertrags dem JC gesendet das heisst es ist ersichtlich welche Art von Vertrag ich habe.


Flip

Im SGB II gilt das Monatsprinzip. Das heißt, dass sowohl Bedarfe als auch Einkünfte innerhalb des Monats betrachtet werden. Bei Einkünften geht es nach Zufluss. Alles, was dir als Lohn z. B. im Mai zufließt, wird auf deinen Bedarf im Mai angerechnet. Egal, wann du es erarbeitet hast.

brick

ok das heisst wenn ich meine Arbeitszeit fuer Naechste Woche anmelde werden sie mir das nicht nochmal schicken?

Flip

Ich verstehe nicht, was du meinst. Wahrscheinlich wird man deinen Leistungsbescheid aufheben und einen neuen, vorläufigen Bewilligungsbescheid erlassen. Dann musst du auf Aufforderung jeden Monat oder nach Ablauf der 6 Monate dein tatsächlich erzieltes Einkommen nachweisen und man berechnet deinen endgültigen Anspruch auf ALG 2 für diesen Zeitraum. Je nachdem, ob die vorläufige Bewilligung höher oder niedriger war, musst du dann was zurückzahlen oder bekommst was nachgezahlt.

brick

Mir gehts nur darum.ob ich dem jobcenter jede Woche mitteilen muss ob ich arbeite oder nicht. der ganze Rest ergibt sich von selber.