Keine Wohnung, keine Arbeit, verschuldet

Begonnen von Harald, 21. März 2022, 13:10:59

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Flip

In vielen Kommunen sind aber die Ordungsämter für die Unterbringung von Obdachlosen zuständig, da es sich bei Obdachlosigkeit um einen ordungswidrigen Zustand handelt. Sozialämter oder Jobcenter bezahlen dann nur die Rechnung.

Zum Nachlesen z. B. hier:

https://www.ennepetal.de/buerger-rathaus-politik/buergerservice/dienstleistungen/obdachlosigkeit_10319/

https://www.gersthofen.de/seite/services/obdachlosigkeit-35.php




Ratlos

Das betrifft die Stadt bzw. den Umkreis von Ennepetal und Gersthofen.

Was ich zitiert habe ist Gesetz und nachdem das Sozialamt ihn abgewimmelt hat, das Einwohneramt sowieso macht weiteres keinen Sinn. Daher mein Rat >
Zitat von: Ratlos am 18. April 2022, 17:30:14dann geh zur Rechtsantragsstelle beim nächst gelegenen Gericht und lass dir eine einstweilige Anordnung auf Unterbringung geben. Dann klappt´s schnell

Flip

Dann kannst du ja sicher die Gesetzesgrundlage benennen.

Es ist und bleibt Ordnungsrecht. Hier die Gesetzesgrundlage für Bayern:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96998-44

Deshalb heißt es auch "ordnungsrechtliche Unterbringung".

Das hat nichts mit möglichen Hilfen nach § 67 SGB XII zu tun. Die sind monitärer Natur.

BigMama

Ich schließe mich den Beiträgen von Flip vollumfänglich an. Es ist Sache der Ordnungsämter Obdachlosen eine entsprechende "Unterkunft" zur Verfügung zu stellen. Das Sozialamt ist hier nicht der richtige Ansprechpartner.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ratlos

Also Fakt ist: Er war beim Sozialamt, das hat ihn zum Einwohneramt geschickt das gar nicht zuständig ist und die wiederum haben ihn an die Obdachlosenhilfe verwiesen.
Unabhängig vom Zuständigkeitsbereich hat die Frau noch immer keine Unterkunft und eine für 1 Nacht nützt ihr nichts.
Darum dürfte mein Rat aus Antwort 14 bei der Rechtsantragstelle des Gerichts eine einstweilige Anordnung zur Unterbringung zu holen der richtige sein. Dabei sollte er sich zwingen auf die Unterbringungspflicht des Staates berufen denn die ist gesetzlich verankert.
Alles andere ist nur eine hin- und her Rennerei die keine Unterkunft bringt.

BigMama

Mit der Bereitstellung von Schlafstätten für Obdachlose ist die Stadt ihrer Unterbrungungspflicht nachgekommen. Es ist ein Irrtum, dass Wohnraum zur Verfügung gestellt werden muss. Es reicht die Möglichkeit in einer Obdachlisenunterkunft ein Bett und Duschmöglichkeiten zu haben.

Dein Einsatz in allen Ehren. Aber du bist auf dem Holzweg wenn Obdachlosenunterkünfte vorhanden sind.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ratlos

Weil das Bayerische Recht hier zur Sprache kam:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96998-44
dort: 5.1 bis 5.2.1.2

Meinen vernünftigen Rat habe ich gegeben. Eine Unterbringungsanordnung vom Gericht ght schnell und spart viel Zeitaufwand. Machen kann TE natürlich was er für richtig hält.

Harald

Grüße liebe Freunde.

kurzes Update:
Ich habe die Junge Frau die vergangenen Wochen mit meinem Krankengeld mitgezogen. Ich bin mega genervt von der Situation. Ich habe mich um Wohnungsangebote gekümmert die Hartz 4 konform sind. Dann stellte sich raus, Mietschulden vorhanden. Also habe ich mich auch darum gekümmert. Habe ein Schreiben vom ehemaligen Vermieter das besagt, dass die offenen Mietschulden aufgrund eines Fehlers der Vermietung entstanden sind und es in Raten abbezahlt wird.
Hartz 4 Antrag also mit Bitte auf Umzug in eine der Wohnungen gestellt. Heute wurde ich angerufen, ja der Antrag wird sicherlich abgelehnt wegen der Bedarfsgemeinschaft. Die Krankenkasse wird dann auch nicht weiter bezahlt und man wäre dann nicht mehr versichert.
Kann das alles so richtig sein? Ich verstehe die Welt nicht mehr.

Fettnäpfchen

Harald

Zitat von: Harald am 22. April 2022, 14:26:30Hartz 4 Antrag also mit Bitte auf Umzug in eine der Wohnungen gestellt. Heute wurde ich angerufen, ja der Antrag wird sicherlich abgelehnt wegen der Bedarfsgemeinschaft. Die Krankenkasse wird dann auch nicht weiter bezahlt und man wäre dann nicht mehr versichert.
Keine Ahnung wie das JC auf eine BG kommt ist auch egal.
Verlange dass die Hartz 4 konforme Whg. bewilligt wird da es keine BG ist die Frau auszieht und du dieses Jahr auch noch umziehen willst.
Ansonsten über das SG machen mit einer abgeänderten Form der Klage: Erlass einer einstweiligen Regelung => Zustimmung zum Umzug

Damit hat sich die Vermutung der VuE auch sofort widerlegt!

Ein schönes WE
FN

Edit
Hat sie überhaupt ALG 2 beantragt und bewilligt bekommen?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Harald

Sie hat ALG2 beantragt und dann wurde sie aufgefordert weitere Dokumente auszufüllen. Bei diesen Dokumenten ging es dann um mich. meine Kontoauszüge, mein Krankengeld, Krankenkassenunterlagen.
Und da mein Einkommen (Krankengeld) ausreichend ist um sie zu finanzieren soll ich dies auch tun.
Und am Telefon hieß es, wenn ich keine Angaben mache wird ALG2 abgelehnt. Als ich sagte was ich an Krankengeld bekomme hieß es aber auch, es würde abgelehnt werden.

Fettnäpfchen

Harald

Zitat von: Harald am 22. April 2022, 19:03:16Bei diesen Dokumenten ging es dann um mich. meine Kontoauszüge, mein Krankengeld, Krankenkassenunterlagen.
So kann man keine Hilfestellung geben.
Du hättest dich da schon früher und ausführlicher dazu äußern und nachfragen müssen.

Du fährst die sogenannte Salami Taktik das heisst dir muss alles aus der Nase gezogen werden und wenn dann erfährt man Sachverhalte die vorher schon wichtig gewesen wären. Oder so zwischen drin ohne eine Nachfrage.

Keine Ahnung wann der Antrag von Ihr gestellt wurde?
warum du dich dazu überhaupt auch noch auf die Forderungen vom JC eingelassen hast?
und was schriftlich also nachweislich gemacht wurde ?
und was telefonisch gesprochen wurde?

Du hast die Möglichkeit die ich gestern schon geschrieben habe und dann sollte es eigtl. funktionieren außer im Antrag wurden absolut gravierende Fehler gemacht die man evtl. noch ausbügeln könnte.
Dann wäre es uU eine Überlegung einen RA einzuschalten da der Papierkram sicherlich nicht in einem Forum überschaubar ist und am Schluss nicht mal vollständig da ja auch telefoniert wurde.

Für dich und für Sie gilt das ganze auf jeden Fall als Lehrgeld zu betrachten und sich in Zukunft vorher zu informieren.
Z.B.: Ratgeber lesen wie die harmlosen unten die aber trotzdem wichtig sind.
Ratgeber für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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