Sparkasse droht mit Kündigung einer Grundsicherungsempfängerin

Begonnen von themuppet, 06. März 2022, 14:52:57

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Hary

Zitat von: themuppet am 07. März 2022, 02:17:02
"Es wird befürchtet, dass durch die Unterschrift, die entstandenen und erhöhten Beiträge, nicht mehr zurückverlangt werden können. Anders gesagt, man befürchtet einen (vielleicht versteckten) Verzicht der, durch die BGH bestätigte, Rückerstattung."
Ich bin kein Jurist, behaupte aber einmal das ein zu unrecht erworbener Vermögensvorteil nachträglich nicht rechtswirksam erklärt werden kann. Also nein die Zustimmung zu neuen AGB betrifft nur Dinge die ab diesem Zeitpunkt passieren und keine zurückliegenden Ansprüche. Aber wie gesagt ich bin kein Jurist.

Da muss ich die Postbank einmal loben, diese hatte mir dreimal ohne eine Aufforderung alles korrekt zurückerstattet. Leider sind nicht alle Banken so ehrlich und bereinigen ihre Fehler.

superMeier

Alles wird teurer, auch die Konten bei der Sparkasse. Einen Anwalt einschalten halte ich für einen schlechten Rat...mit dem Geld kanns du die Gebührenerhöhung locker zahlen.

themuppet

#17
Zitat von: Hary am 07. März 2022, 00:53:54
Es gibt bei den AGB's ja einige Probleme. Es ist grundsätzlich so dass bei einem Vertrag die AGB nur mit Zustimmung beider Seiten geändert werden können. Stimmt eine Seite während der Laufzeit nicht zu, dann können diese in der vertraglich vereinbarten Laufzeit auch nicht angewendet werden. Das betrifft erst einmal alle Verträge.

Nun ist die Vertragslaufzeit bei einer Bank in der Regel nur sehr kurz und beide Seiten können entsprechend kurzfristig den Vertrag kündigen. Unterbreitet dir also die Bank eine neue AGB und du lehnst diese ab, dann wird die Bank dich zum ende der bis dahin vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Da kannst du auch juristisch wenig machen, sofern die neue AGB nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Es bleibt also nur deine Zustimmung oder der Wechsel zu einer anderen Bank. Alles andere kostet nur Geld, Nerven und führt oft nicht zu dem gewünschten Ergebnis.

Wie sieht es aber aus, wenn den neuen AGBs zugestimmt wird, jedoch nicht den neuen Preisen, welche einer gesonderten Zustimmung "bedürfen"?

Nachtrag:
Ob die Preise einer gesonderten Zustimung bedürfen, das weiss ich nicht genau, vielleicht sind diese in den AGBs bereits verankert, ich muss schauen.

Wie wirkt es sich auf mögliche Kündigung, wenn man zwar den AGBs zustimmt aber den Preisen und Gebühren - selbst wenn sie erst einmal Teil der AGBs sind -, schriftlich und ausdrücklich, ebend nicht zustimmt und diese ausklammert?


Kopfbahnhof

Zitat von: themuppet am 24. März 2022, 10:21:30Ob die Preise einer gesonderten Zustimung bedürfen, das weiss ich nicht genau
Nein genau deswegen machen die Banken das jetzt ja so.
Zitat von: themuppet am 24. März 2022, 10:21:30vielleicht sind diese in den AGBs bereits verankert
Ziemlich sicher ja, zumindest bei denen die mir zugesendet worden sind.
Aber mein Konto ich eh derzeit noch Gratis, aber die Regelung ist für die Zukunft.
Sollten die Preise erhöht werden, kann man aber weiterhin Kündigen.

Diese Zustimmung gilt nur für die Zukunft, nicht Rückwirkend.
Keine Zustimmung bedeutet wohl dann, Bank kündigt Konto.