Kennt sich jemand mit der Anlage EKS aus und könnte mir helfen?

Begonnen von Schneeglöckchen, 21. März 2022, 15:55:40

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Schneeglöckchen

Hallo Zusammen,

Ich muss nun die Anlage EKS (vorläufig) ausfüllen.
Kennt sich jemand hier damit gut aus und könnte mir bei ein paar Punkten helfen? Der größte Teil des Formulars ist klar, aber bei einigen Punkten würde ich gern wissen, was genau man dort eintragen kann/darf. Im Netz bin ich diesbezüglich nicht wirklich fündig geworden bzw. wird die Anlage EKS zwar grob erklärt, aber es wird keine Hilfestellung bei den einzelnen Punkten gegeben. Es wäre nett wenn sich jemand, der sich damit wirklich auskennt (vielleicht aus eigener Erfahrung) melden würde. Danke!

jordan2sheepy

ja hab zumindest eigene erfahrung. stell deine fragen doch am besten hier mal rein, und privates koenntest du mir per pn schreiben.

Simone-

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Schneeglöckchen

Danke jordan2sheepy

Dann stelle ich mal meine Fragen zu den div. Punkten des Formulars.

zu B3 Raumkosten (einschl. NK und Energiekosten)
Kann/muss ich hier etwas eintragen?
Es geht um ein Kleingewerbe, welches zuhause ausgeübt wird. Kann ich hier anteilmäßig etwas angeben oder muss ich meine komplette Kaltmiete, plus NK sowie Gas und Strom hier eintragen? Diese ist dem JC ja bereits bekannt vom WBA

zu B5.1 bzw. B5.2 Kraftfahrzeug
Hier muss ich angeben, ob ich ein betriebliches Fahrzeug habe oder aber ob ich mein privates Fahrzeug auch für betriebliche Zwecke einsetze, richtig? Wenn ich es richtig verstanden habe, dann muss ich - sobald ich sage ich nutze das Fahrzeug zu mind. 50% für gewerbliche Zwecke - ein Fahrtenbuch führen!?
Was ist hier denn besser ... angeben das man das Fahrzeug zu 50% für gewerbliche Zwecke nutzt oder lieber weniger?
Hintergrund ist dieser, das ich tatsächlich das private Fahrzeug für dienstliche Fahrten nutze, ich nun aber nicht weiß was sich günstiger für mich darstellt!? Oder ob es tatsächlich soviel ist.

zu B10 Büromaterial einschl. Porto
Sind hier nur Briefmarken gemeint? Ich als Kleingewerbetreibender verschicke u.a. auch per DHL und dadurch entstehen natürlich Porto- bzw. Versandkosten. Muss ich diese dann hier eintragen oder an anderer Stelle?

zu B11 Telefonkosten
Kann man hier anteilmäßig etwas eintragen, wenn man nur einen Anschluss hat, welcher somit privat als auch ggf. gewerblich genutzt wird?

zu B12 Beratungskosten
Was wird hier eingetragen? Sind das Kosten, die mir z.B. entstehen würden, wenn ich zu einem Steuerberater gehe und mich dort beraten lasse?

Dann habe ich einen neuen Laptop gekauft per Finanzierung (Ratenkauf). Dieser PC ist für das Gewerbe gedacht. Kann ich diese monatlichen Kosten irgendwo eintragen oder muss ich sie sogar auflisten?

Ich habe gelesen, das von mir in Rechnung gestellte MWSt. eine Betriebseinnahme wäre und diese auf das ALG II angerechnet werden würde, eine MWSt. die ich zahlen muss (Vorsteuer) hingegen eine Betriebsausgabe wäre. Ist das so richtig?
Ich habe z.B. Rechnungen bezahlt, wo ich MWSt. zahlen musste. Müsste ich diese nun gesondert aufführen und wenn ja, wo genau? Oder gebe ich diese Rechnungen einfach als Betriebsaufwand an?

Ich hoffe, ich habe jetzt nichts vergessen.  :scratch:

Filip2610

Hallo Schneeglöckchen,
aufgrund meiner jahrelangen EKS-Erfahrungen mit einem Berliner Jobcenter schreibe ich dir dies:

,,zu B11 Telefonkosten
Kann man hier anteilmäßig etwas eintragen, wenn man nur einen Anschluss hat, welcher somit privat als auch ggf. gewerblich genutzt wird?"

Du könntest 50 % der Telefon-Rechnung als dienstliche Ausgabe angeben.

,,zu B12 Beratungskosten
Was wird hier eingetragen? Sind das Kosten, die mir z.B. entstehen würden, wenn ich zu einem Steuerberater gehe und mich dort beraten lasse?"

Um solche Kosten geht es, ja. Du musst aber kein Hellseher sein und alle Kosten der nächsten sechs Monate exakt vorhersehen und da eintragen. Vieles ergibt sich ja auch erst in der Zeit und wird dann erst in der abschließenden EKS eingetragen.

,,Dann habe ich einen neuen Laptop gekauft per Finanzierung (Ratenkauf). Dieser PC ist für das Gewerbe gedacht. Kann ich diese monatlichen Kosten irgendwo eintragen oder muss ich sie sogar auflisten?"

Ich habe noch nie gehört, dass man Kosten eintragen muss. Aber wenn du Kosten nicht spätestens in die abschließende EKS einträgst, dann können sie vom Jobcenter nicht berücksichtigt werden. Also es macht Sinn, sie einzutragen, jede Ausgabe (die anerkannt wird) senkt das Geld, dass dir das Jobcenter eventuell abziehen kann. Ja, du kannst eine Rubrik Diverses anlegen und da die monatliche Laptop-Rate eintragen.

,,zu B3 Raumkosten (einschl. NK und Energiekosten)
Kann/muss ich hier etwas eintragen?
Es geht um ein Kleingewerbe, welches zuhause ausgeübt wird. Kann ich hier anteilmäßig etwas angeben oder muss ich meine komplette Kaltmiete, plus NK sowie Gas und Strom hier eintragen? Diese ist dem JC ja bereits bekannt vom WBA"

Ich habe immer anteilmäßig 150 Euro für einen Raum der Wohnung eingetragen. Ein Mal hat mir das Jobcenter dann auch 150 Euro weniger pro Monat Miete überwiesen. Weiß nicht, ob das rechtmäßig war. Sonst haben die das aber nie gemacht. Finanziell macht ein Eintrag der Raummiete hier wohl nur Sinn, wenn das Jobcenter nicht deine ganze Miete zahlen würde und wenn du Gewinne machst. Das Jobcenter erkennt einen solchen dienstlichen Raum wohl nur dann an, wenn der Raum ausschließlich dienstlich genutzt wird. Bei mir stand sogar schon mal morgens um 8.30 Uhr eine Dame vom Jobcenter vor der Tür und wollte überraschend den Raum sehen. Man muss solchen ,,Besuch" aber nicht reinlassen. 

In Sachen Kraftfahrzeugkosten und Mehrwertsteuer kenne ich mich leider nicht aus.

Es ist immer die Frage, welche Ausgaben das Jobcenter auch anerkennt. Eintragen kann man vieles und schnell.  Manchmal haben aber Jobcenter-Mitarbeiter sehr eigene Vorstellungen, was anerkannt wird und was nicht. Falls es da irgendwann Probleme geben sollte, kannst du versuchen, dass durch Gespräche in deine Richtung zu senken und sonst notfalls (nach einem entsprechenden Bescheid) vors Sozialgericht ziehen. Kostet nichts und die sehen sich die Sache dann genau an und entscheiden im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung. Gibt solche und solche Richter. Aber an dem Punkt bist du ja nicht.

Toi toi toi! 😉

Filip  :cool:


Simone-

Kurze Anmerkungen zu den Antworten:

Zitat von: Filip2610 am 23. März 2022, 02:35:01
zu B11 Telefonkosten
Du könntest 50 % der Telefon-Rechnung als dienstliche Ausgabe angeben.
Mach hier dick und fett klar, dass bereits 50 % des gesamten Rechnungsbetrags angegeben wurden, sonst halbieren sie das nochmal. Ist mir einige male passiert.

Zitat von: Filip2610 am 23. März 2022, 02:35:01
zu B3 Raumkosten (einschl. NK und Energiekosten)
Ich habe immer anteilmäßig 150 Euro für einen Raum der Wohnung eingetragen. Ein Mal hat mir das Jobcenter dann auch 150 Euro weniger pro Monat Miete überwiesen. Weiß nicht, ob das rechtmäßig war. Sonst haben die das aber nie gemacht.
Dann hast du Glück, bei mir haben sie sofort den Miet-Anteil, den ich als Betriebsausgabe vom Gewinn abgezogen habe, direkt von der KdU Leistung abgezogen. Ist auch rechtens, sonst würden sie diesen Betrag ja quasi doppelt bezahlen. Allerdings war es nicht Bedingung, dass der Raum nur gewerblich genutzt wird. Bei der Steuer ist das so, da muss man sogar einen eigenen Stromzähler für den gewerblichen Raum haben, aber zumindest damals als ich noch JC Kunde war, konnte man auch eine Ecke der Wohnung angeben, welche gewerblich als Arbeitsplatz genutzt wird. Aber ich musste zum angegebenen Geld-Betrag noch mitteilen, wie viel qm der Wohnung es sind.

Wenn die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG auf dich zutrifft, sollte es im EKS Formular irgendwo einen Haken geben, wo man das angeben kann. In dem Fall werden die Beträge bei Einnahmen und Ausgaben Inklusive MwSt. angegeben. Du weist keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen aus und vereinnahmst auch keine. Also überall Beträge inklusive MwSt. rein und fertig.

Zum Rest kann ich leider auch nichts sagen.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Filip2610

"Mach hier dick und fett klar, dass bereits 50 % des gesamten Rechnungsbetrags angegeben wurden, sonst halbieren sie das nochmal. Ist mir einige male passiert."

Passiert mir auch ständig. Dachte, es liegt an meiner hohen Ausgangsrechnung (rund 56 Euro).

Schneeglöckchen

Danke Filip2610 und Simone- für eure Antworten und Hilfe.
Etwas klarer sehe ich nun, wegen dem Rest muss ich dann einfach mal schauen und es ausprobieren.  :weisnich:

Simone-

zu B3 Raumkosten (einschl. NK und Energiekosten)
ZitatEs geht um ein Kleingewerbe, welches zuhause ausgeübt wird.
Es ist also ein Kleingewerbe. Wird deine KdU vom Amt komplett übernommen? Wenn ja, würde ich hier nichts angeben.

zu B5.1 bzw. B5.2 Kraftfahrzeug
ZitatWas ist hier denn besser ... angeben das man das Fahrzeug zu 50% für gewerbliche Zwecke nutzt oder lieber weniger? Hintergrund ist dieser, das ich tatsächlich das private Fahrzeug für dienstliche Fahrten nutze, ich nun aber nicht weiß was sich günstiger für mich darstellt!?
Wie ist es denn tatsächlich? Nutzt du dein privates Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich? Wenn ja, dann B5.1 mit Fahrtenbuch, wenn nein, dann B5.2.

zu B10 Büromaterial einschl. Porto
ZitatSind hier nur Briefmarken gemeint? Ich als Kleingewerbetreibender verschicke u.a. auch per DHL und dadurch entstehen natürlich Porto- bzw. Versandkosten. Muss ich diese dann hier eintragen oder an anderer Stelle?
Hier gehört alles rein. Porto für Briefe, Pakete, Verpackungsmaterial, Stifte, Versandaufkleber, Druckertinte, usw. usf.

Laptop Ratenkauf
Ich würde die monatlichen Raten wohl eher bei B8 Investitionen eintragen. Hierzu einfach gesondert schreiben, dass es die Raten für ein rein betrieblich genutztes Laptop sind. Gerade bei einem Kleingewerbe sind die JC gerne mal biestig, weil man das ja auch privat nutzen könnte. Daher würde ich an deiner Stelle einfach noch erwähnen, dass für private Zwecke ein altes Notebook genutzt wird, welches jedoch für die betrieblichen Anforderungen nicht mehr ausgereicht hat.

Zu den restlichen Fragen hast du ja schon Antworten.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Schneeglöckchen

Ich nutze das private Fahrzeug auch für Fahrten, die für das Kleingewerbe sind. Ob das jetzt genau 50 Prozent sind kann ich nicht sagen.
Weißt du vielleicht, was günstiger ist?

Ich verschicke auch per Spedition und erhalte dafür Rechnungen. Muss ich das auch bei B10 eintragen oder unter Betriebsausgaben?

Danke für deine Hilfe Simone-

Hank

Generell würde ich das bei Porto eintragen.
Simone, die vorläufige EKS ist generell eine Schätzung( Kristallkugellesen), auf deren Basis das Amt deine Leistung berechnet. Also bist du zu optimistisch, bekommst du erstmal weniger Geld.
Rechnest du eher konservativ musst du später zurück zahlen
Dafür ist dann die abschliessende EKS wichtig.
Hier musst du korrekt sein und solltest im Hinterkopf haben, dass das Amt, im Gegensatz zum FA nicht alle Kosten akzeptieren wird. (Jedenfalls versuchen sie es.)

Simone-

Zitat von: Schneeglöckchen am 27. März 2022, 12:36:11
Ich nutze das private Fahrzeug auch für Fahrten, die für das Kleingewerbe sind. Ob das jetzt genau 50 Prozent sind kann ich nicht sagen.
Weißt du vielleicht, was günstiger ist?
Naja, es ist nicht die Frage, wie du günstiger weg kommst, sondern wie es tatsächlich ist. Wobei ich mir bei einem Kleingewerbe nicht vorstellen kann, dass das Fahrzeug mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Aber wie es nun tatsächlich ist, musst du entscheiden bzw. herausfinden und demnach eintragen.

Zitat von: Schneeglöckchen am 27. März 2022, 12:36:11
Ich verschicke auch per Spedition und erhalte dafür Rechnungen. Muss ich das auch bei B10 eintragen oder unter Betriebsausgaben?
Unter Porto versteht man jegliche Versandkosten, also nicht nur Briefmarken, sondern auch auch wenn etwas per Spedition verschickt wird. Also B10 Büromaterial einschließlich Porto.

@ Hank
Um mich geht es hier nicht sondern um @Schneglöckchen.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Simone-

@ Schneeglöckchen

Ich habe mir jetzt mal angeschaut, was beim aktuellen EKS Formular genau bezüglich Kfz steht.

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► Bei einem betrieblichen Kraftfahrzeug füllen Sie bitte B5.1 aus,
► Ihr Fahrzeug ist ein betriebliches Kraftfahrzeug, wenn Sie es mindestens zu 50% betrieblich nutzen (Nachweis durch Fahrtenbuch)
B5.1 betriebliches Kraftfahrzeug
Wie viele Kilometer werden Sie voraussichtlich betrieblich bzw. privat zurücklegen (Vorschau-EKS) / haben Sie betrieblich bzw. privat zurückgelegt (Abschluss-EKS)? Betrieblich: __ km - Privat:  __ km
a) Steuern
b) Versicherung
c) laufende Betriebskosten
d) Reparaturen
abzüglich privat gefahrene km (0,10 Euro je gefahrenem km)

Die Kosten für Steuern, Versicherung, usw. werden als Betriebsausgabe angeben.

Aber es muss ein Fahrtenbuch für alle Fahrten geführt werden. Die hierin stehenden privaten Fahrten müssen dann monatlich zusammengerechnet und mit 0,10 € in der entsprechenden Zeile eingetragen werden, um die sich dann der Betrag der Betriebsausgaben verringert.

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► bei einem privaten Kraftfahrzeug füllen Sie bitte B5.2 aus.
► B5.2 privates Kraftfahrzeug – betriebliche Fahrten (0,10 Euro je gefahrenem km)
Hier schreibt man in ein Fahrtenbuch nur die betrieblichen Fahrten und rechet monatlich den Betrag aus, der dann als Betriebsausgabe abgezogen wird.

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Bei B5.1 betriebliches Fahrzeug (mindestens 50 % betrieblicher Nutzung) kann man in der EKS auch Kosten wie Versicherung, Steuern, usw. angeben. Macht man das in der Vorschau-EKS, wird es vermutlich den anrechenbaren Einnahmenbetrag verringern, was sich dann im vorläufigen Leistungsbescheid durch einen höheren ALG II Leistungsbetrag bemerkbar macht. Das klingt erst mal gut, ist aber ziemlich kurzsichtig gedacht.

Denn ob es tatsächlich mindestens 50 % betrieblicher Nutzung war, wird man bei der Abschluss-EKS sehen, denn da müssen die tatsächlichen Werte (keine geschätzten) angegeben und höchstwahrscheinlich auch nachgewiesen werden.

Stellt sich dann bei der Abschluss-EKS heraus, dass das Kfz weniger als 50 % betrieblich genutzt wurde, muss B5.2 angewendet werden. Das heißt, die Kosten für Steuer, Versicherung, usw. können doch nicht abgezogen werden, was den anrechenbaren Einnahmenbetrag erhöhen dürfte. Im abschließenden Leistungsbescheid könnte es dann durchaus auf eine klare Rückzahlung von bereits gezahlten ALG II Leistungen rauslaufen.

Also nochmal:
Genau nachdenken, wie es tatsächlich IST, und nicht was vermeintlich günstiger (finanziell vorteilhafter für dich) zu sein scheint.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Yavanna

Mal so ein Gedanke...
Warum musst du eine EKS ausfüllen? Für Anträge, die vor dem 1.4.22 gestellt wurden gilt noch KAS. Und die ist viel einfacher.

Filip2610

"Ich verschicke auch per Spedition und erhalte dafür Rechnungen. Muss ich das auch bei B10 eintragen oder unter Betriebsausgaben?"

Ich hätte dafür eine Extrarubrik "Speditionskosten" angelegt und das nicht als Porto kategorisiert. Aber wie du es auch machst, wird es das Jobcenter wohl akzeptieren. Normalerweise laufen deren Bescheide "nur" drauf hinaus, dass sie auflisten, welche Beträge sie nicht als Ausgabe akzeptieren. Wie erwähnt kann man ggf. dagegen vorgehen. Einnahmen werden immer alle gerne akzeptiert.