Heizkosten - Beantragung von Heizpellets

Begonnen von Malso, 23. März 2022, 13:56:13

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Malso

Hallo,

meine Wohnung wird mit einem wasserführenden Pelletofen beheizt. Seit Einzug in diese Wohnung wurde das vom Leistungsträger (Optionskommune) so gehandelt, dass ich einmal im Jahr einen Antrag auf Übernahme des Brennstoffes stellen kann, so weit, so gut. Die Zahlung der Brennstoffe wird nicht vorab auf mein Konto überwiesen. Man erwartet, dass ich eine Quittung/Rechnung der gekauften Menge beim Amt vorlege und erst dann wird das Geld an mich überwiesen. Um möglichst viel zu einem günstigen Preis einzukaufen, schaue ich bei diversen Kleinanzeigen in der Umgebung, da war ich bisher immer deutlich unter dem Preis der Lieferanten. Da ich das Geld selber nicht vorstrecken kann, frage ich immer im Freundeskreis, wer mir die vom Amt bewilligte Summe auslegen kann. Das ist nicht nur erniedrigend,  sondern auch sehr mühsam, da die meisten auch nicht über unerschöpfliche Mittel in Höhe von 900€ verfügen, die sie mir dann für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen vorstrecken können.

Laut seiner Vertretung können sie nichts auf mein Konto überweisen, ohne eine Quittung über einen Kauf zu erhalten. Ist das denn rechtens? Dann geht man also davon aus, dass ein Hartz 4 Empfänger locker 900€ in der Ecke rumliegen hat? Was wäre denn, wenn ich das Geld für das gefundene günstige Angebot (im vergleich zu den Händlern) nicht Auftreiben kann?

Ganz nebenbei, letztes Jahr bekam ich 910€ und dieses Jahr nur 850€ (Gerechnet von der Antragstellung für 12 mon.) Das alles teurer wird haben die wohl vergessen.


Kopfbahnhof

Zitat von: Malso am 23. März 2022, 13:56:13letztes Jahr bekam ich 910€ und dieses Jahr nur 850€
Es müssen die kompletten Kosten Übernommen werden, wenn nicht Widerspruch.

Eigentlich sollte das JC mindestens den Preis vorab überweisen, der aktuell vom Händler verlangt wird.
Kaufst du von Privat ist es schwierig, weil keine Rechnung.
Die braucht ein JC aber um korrekt Abrechnen zu können.

Malso

Hallo Vanessa,

ich kaufe immer über Privat, mit einer Quittung für das Amt, unterzeichnet durch den Verkäufer gab es nie Probleme.

Was ich halt nicht verstehe ist, warum die mir die zustehende Summe nicht einfach auf mein Konto überweisen?
Die Quittung für den Kauf reiche ich dann gerne nach.

Kopfbahnhof

Zitat von: Malso am 23. März 2022, 16:31:26Was ich halt nicht verstehe ist
Womöglich, weil eine Rechnung beim Händler nicht sofort Fällig ist. (weiß nicht wie das bei euch Gehandhabt wird)
Viele wollen aber eben Barzahlung bei Lieferung, da sollte wenigstens ein Teil vom JC vorab Gezahlt werden.

Wie bei Zentralheizung, da zahlt das JC ja auch vor der Abrechnung.
Als Hartzer hat nun mal nicht jeder, so viel Geld auf einmal da.