Rentenpfändung

Begonnen von movingman, 10. April 2022, 17:03:57

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movingman

Hallo,
der mm braucht mal wieder eure Hilfe.  :help:
Einer guten Freundin von mir wurde die Rente gepfändet - ja, sie war nicht ganz unschuldig dran, hat einige Termine vergeigt - aber deshalb will ich ihr die Hilfe nicht versagen.
Sie hat eine Nettorente von ca. 1.600 €, von der sollen ca. 240 gepfändet werden, die RV hat ihr das so mitgeteilt.
Meine Frage: soweit ich weiß, liegt die Grenze des Freibetrags bei 1.259,99 € bei einer Person. Nun hat aber ihr Mann eine kleinere Rente, die nicht zum Lebensunterhalt reicht.
Kann er als unterhaltspflichtige Person gesehen werden? - Wenn ja, wie macht man das gegenüber der RV geltend? - Muss ein Anwalt eingeschaltet werden oder kann sie das selbst bei der RV einreichen?

Beim zuständigen Pfändungsgericht liegt eine "Erinnerung nach § 766 ZPO" zur Pfändung, die aber noch nicht bearbeitet wurde, da die zuständige Rechtspflegerin erkrankt ist.

Wie immer bin ich für jeden Tipp dankbar, der mm :sehrgut:
Coyotes are pretty tough cookies, so you better watch out for your poodles!
Kojoten sind hart im Nehmen, also passt auf eure Pudel auf!
(Terry Wooten)

Ratlos

Welchen Antrag enthält denn die Erinnerung nach 766 in Verbindung mit 732 ZPO.
Wie hoch ist denn die Nettorente des Mannes der unterhaltsberechtigt sein soll?

movingman

Bei § 766 ZPO geht es, wie mir gesagt wurde, um Verfahrensfehler...

Der Mann hat eine Nettorente von 739 €.
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(Terry Wooten)

Ratlos

#3
Bevor ich was sage - welche(n) Verfahrensfehler rügst du denn?
Kannst ja nicht einfach nur schreiben "lege ich Erinnerung" ein ohne Begründung.

movingman

Muss ich nachfragen, denn es geht nicht um mich... :mail:
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Ratlos

#5
Die Begründung ist wichtig und dazu der entsprechende Antrag. Sonst kann man die Erinnerung gleich in den Müll schmeißen.
Das gepfändete Geld ist noch bei der Bank. Wichtig ist auch WER pfändet und wie hoch die Pfändung in € ist.
Gibt es eine Renten-Überleitung die bei der RV liegt?

movingman

Entschuldigung, Ratlos, was ist eine Renten-Überleitung? Davon habe ich noch nie etwas gehört.

Soweit ich weiß, ist erst einmal nur das Schreiben mit der Rentenänderung gekommen zum nächsten Zahltermin gekommen.
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Ratlos

Das war blöd von mir. Überleitung gibts bei dir nicht. Vergiss es.
Ist ja von Pfändung die Rede. Überleitung wäre von einer Behörde zur anderen.  z.B. von der RV an das Grusiamt
Zitat von: movingman am 10. April 2022, 18:23:05Soweit ich weiß, ist erst einmal nur das Schreiben mit der Rentenänderung gekommen zum nächsten Zahltermin gekommen.
Da teilt dir die RV mit dass ein bestimmter Betrag gepfändet wurde.
Wäre sehr hilfreich das Schreiben mal anonymisiert hier hoch zu laden

movingman

Ich habe nachgefragt: Die Pfändung kommt von der TARGO-Bank und beträgt inklusive RA-Kosten wohl so um die 5T€.
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(Terry Wooten)

Ratlos

Dann überweist die RV den pfändbaren Betrag bis die 5000 € gezahlt sind und die Targo Bank die Pfändung dann aufheben muss.
Soweit hätte das lange nicht kommen müssen. Vorhr gab es Prozess, Urteil, Vollstreckungsklausel usw.

Aber wie ist die Begründung der Erinnerung. Was wird an der Vollstreckungshandlung gerügt?

movingman

Weißt Du was, ich lasse mir die beiden Schreiben(Erinnerung und von der RV) in Kopie schicken und stelle sie dann hier ein, ok?
Die beiden haben nämlich keinen Scanner. - So am Telefon verstehe ich ohnehin nur die Hälfte... :heul:
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Ratlos

ok. Man liest sich morgen. Gute Nacht für heute :flag: