Abitur an der Onlineabendschule während KCA-Bezug

Begonnen von Stefan Amann, 28. März 2022, 13:59:57

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Stefan Amann

Hallo Community,

ich Arbeite für die Eingliederungshilfe im ambulanten Betreuten wohnen für psychisch Kranke. Ich möchte von einem Fall eines Klienten berichten welcher neben seiner posttraumatischen Belastungs- und Angststörung, depressiven Phasen auch noch durch einen Kunstfehler querschnittgelähmt im Rollstuhl sitzt.

Er befindet sich im Bezug von Hartz 4 und möchte von zu Hause aus sein Abitur per Online Abendschule absolvieren. Die Kosten dafür würde er selbst tragen. Viele angebotene Maßnahmen sind für meinen Klient nicht durchführbar z.B. Internatbesuch. Auch andere Vorschläge sind für meinen Klient nicht Attraktiv. Er hat das Ziel sein Abitur nachzuholen und anschließend zu studieren.

Außerdem ist er über 30 Jahre und der BAföG Antrag wir höchstwahrscheinlich abgelehnt. Abgesehen davon würde er vom BAföG nur schwer leben können da er nur sehr schwer neben zu arbeiten könnte.

Das KCA behauptet es sei für meinen Klient nicht gestattet das Abitur zu machen. Selbst wenn es den Charakter einer Abendschule erfüllt und er eigentlich den 1. Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde. Sie sagen, dass er für die Zeit in der er sein Abitur macht hinterher für eine Rückzahlung seiner bezogenen Leistungen belangt werden kann.

Ich habe auf der Website ein Urteil von Aachen gelesen. Nur sind das ja immer Einzelfallentscheidungen. Kann mir jemand für meinen speziellen Fall einen Tipp geben. Ein anderer Eintrag spricht von Abitur an der Abendschule als Hobby welchen er nachgehen würde. So wie wenn er einen Töpferkurst besucht.
Könnte er ohne belangt zu werden einfach das Abitur "hobbymäßig" machen??

Vielen Dank für eure Erfahrungen! Ich muss sagen mir Platz langsam der Kragen in dieser Diskussion. Mein Klient hat es wirklich nicht leicht. Und ihm werden immer wieder mit Anlauf seine Ziele an die Wand geschmettert.  :wand:

Fettnäpfchen

Stefan Amann

Nur mal meine Meinung ohne Anspruch auf Rechtswirksamkeit.

Solange dein Klient das am Abend macht und dies auch selber bezahlt sollte es kein Problem geben. Eine Ausnahme wäre wohl wenn er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht weil er in der Lage wäre in Spät oder Nachtschicht zu arbeiten.
Ohne abwertend klingen zu wollen kann ich mir aber in kleinster Weise vorstellen das mit PTBS und auch noch im Rollstuhl so eine Stelle überhaupt für Ihn gibt.

Dass das JC Gelder zurück verlangen kann wenn er es machen würde ist für mich nicht vorstellbar zumindest fällt mir dazu keine rechtliche Begründung ein.
Nach dieser rechtlichen Begründung würde ich mal das JC schriftlich anfragen denn dann sind sie zu einer Antwort nach den 13-15§ SGB 1verpflichtet

Eine Überlegung wäre das mal über die Rentenschiene und da über eine Teilhabe am Arbeitsleben zu versuchen. Vllt. solltest du dich mal in der Richtung schlau machen.

Und vllt. kommt ja noch etwas von den anderen Usern das wesentlich brauchbarer ist als (m)eine Meinung.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Stefan Amann

Danke @ Fettnäpfchen für deine Auskunft. Kannst du mir sagen was ich genau schriftlich erfragen soll? Sowas wie: "Ist es möglich das mein Klient ohne Rückzahlungen zu befürchten hobbiemäßig sein Abitur an der Abendschule nachmacht?"  :scratch: Es wurde nämlich schon eine ähnliche Anfrage von der gesetzlichen Betreuerin schriftlich getätigt.

Oder hat jemand evtl. einen Tipp für einen KCA-Sozialrecht-Anwalt der diese Frage billig bearbeitet?

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Unterstützung!

Fettnäpfchen

Stefan Amann

Zitat von: Stefan Amann am 28. März 2022, 15:56:20Kannst du mir sagen was ich genau schriftlich erfragen soll? Sowas wie: "Ist es möglich das mein Klient ohne Rückzahlungen zu befürchten hobbiemäßig sein Abitur an der Abendschule nachmacht?
Da ich davon ausgehe dass die Aussage mit der Rückforderung schriftlich vorliegt, alles andere ist bei Ämtern eh sinnfrei, würde ich mich auf genau das Schreiben berufen.
Liegt es nur in gesprochener Form vor würde ich damit argumentieren. Also bezüglich der (telefonischen) persönlichen Aussage vom Termin  xx.xx.xxxx am ?? Uhr

Zitat von: Stefan Amann am 28. März 2022, 13:59:57Das KCA behauptet es sei für meinen Klient nicht gestattet das Abitur zu machen. Selbst wenn es den Charakter einer Abendschule erfüllt und er eigentlich den 1. Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde. Sie sagen, dass er für die Zeit in der er sein Abitur macht hinterher für eine Rückzahlung seiner bezogenen Leistungen belangt werden kann.
Briefkopf mit BG Nummer
Anschrift
Aufklärung Beratung und Auskunft nach §§ 13 bis 15 SGB 1

S.g.D.u.Herren,

bezüglich der Antwort Ihres Mitarbeiters/in fordere ich sie auf mir die Rechtsgrundlage für so eine Aussage zu nennen.

(Da dann die Aussage wie oben und beschrieben und ob Tel/Brief)

Da ich rechtlicher Laie bin kann ich mir nicht vorstellen, dass jenseits der Möglichkeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, da ich gesundheitlich nicht in der Lager bin Spät / Nacht oder sonstige Schichtarbeit zu verrichten, eine selbst finanzierte Weiterbildung die eben in den Abendstunden stattfindet dazu führen soll das ich meine Leistungen nach dem SGB 2 zurück bezahlen muss, bzw. diese zurück gefordert werden zu können.
(Oberes ist ein rechter Schachtelsatz aber das kann man ja umformulieren und zwei o. drei Sätze daraus machen)
Mit der Aufforderung gemäß den §§ 13 bis 15 SGB 1 verbunden erwarte ich eine Antwort Ihrerseits in zeitnaher Zukunft.
Mit f G....

So was in der Richtung.

Zitat von: Stefan Amann am 28. März 2022, 15:56:20Oder hat jemand evtl. einen Tipp für einen KCA-Sozialrecht-Anwalt der diese Frage billig bearbeitet?
Suche bei Tacheles e.V. nach Rechtsanwalt, Beratungsstelle, Erwerbslosen- oder Sozialhilfeinitiative, Ämterbegleitung
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Suche nach Rechtsanwälten und Beratungsstellen

Zitat von: Stefan Amann am 28. März 2022, 15:56:20Es wurde nämlich schon eine ähnliche Anfrage von der gesetzlichen Betreuerin schriftlich getätigt.
und was kam dabei raus? Es soll ja Betreuer geben die etwas machen und erreichen

MfG FN
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