Hundesteuer für ALG2 Bezieher - Verstößt sie 2022 gegen das Grundgesetz?

Begonnen von bamhamer, 25. März 2022, 23:25:26

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bamhamer

Hallo liebes forum,

ich habe eine frage die ich gerne an diejenigen stellen möchte die sich mit der Thematik besser auskennen als ich:

Ausgangspunkt ist folgendes:

Ab Januar 2022 gelten steuerliche Veränderungen in Berlin. Rentner, Arbeitslose und Sozialgeldempfänger werden von der Hundesteuer befreit.


Nun meine Frage:

wie ist diese Veränderung mit dem Grundgesetz Artikel 3
3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

zu vereinbaren?

Ein ALG2 Empfänger in Bayern bekommt die gleiche Leistungen wie ein ALG2 Empfänger in Berlin, aber der ALG2 Empfänger in Berlin muss keine Hundesteuer bezahlen.

Das ist doch eine ganz klare Benachteiligung einer Person aufgrund der Heimat bzw. Herkunft!

Die Leistungen sind überall gleich aber die steuerliche Belastung wird einem aufgrund der Heimat/Herkunft erlassen?!

Ist das nicht ein ganz klarer Verstoß gegen das GG?

Nirvana

Zitat von: bamhamer am 25. März 2022, 23:25:26
Ein ALG2 Empfänger in Bayern bekommt die gleiche Leistungen wie ein ALG2 Empfänger in Berlin, aber der ALG2 Empfänger in Berlin muss keine Hundesteuer bezahlen.

Das ist doch eine ganz klare Benachteiligung einer Person aufgrund der Heimat bzw. Herkunft!

Die Leistungen sind überall gleich aber die steuerliche Belastung wird einem aufgrund der Heimat/Herkunft erlassen?!

Ist das nicht ein ganz klarer Verstoß gegen das GG?
Nein. Die Hundesteuer rechtlich auszugestalten ist Sache der Länder bzw. der Kommunen und in Bayern werden alle ALG II-Empfänger gleich behandelt, indem sie zur Kasse gebeten werden - und damit Berlins Verzicht auf Einnahmen quersubventionieren.

bamhamer

also steht das Steuergesetz über dem Grundgesetz?

und anscheinend bricht Landesrecht auch Bundesrecht.

ich habe manchmal das Gefühl dass Gesetzte nur zur freien interpretation des Gesetzgebers da sind...

Bundspecht

Zitat von: bamhamer am 26. März 2022, 13:49:25also steht das Steuergesetz über dem Grundgesetz?

Zitat von: Nirvana am 26. März 2022, 11:31:09Die Hundesteuer rechtlich auszugestalten ist Sache der Länder bzw. der Kommunen

Was bitte hat das GG den damit zu tun ???
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Nirvana

Zitat von: bamhamer am 26. März 2022, 13:49:25
also steht das Steuergesetz über dem Grundgesetz?
Nein. Nur ist das Grundgesetz hier schlicht und ergreifend nicht verletzt. Schließlich geht es hier mit Berlin und Bayern um zwei unterschiedliche gesetzgebende Körperschaften. Und dass Berlin einen Sachverhalt in einer bestimmten Weise regelt verpflichtet Bayern nicht, dies in gleicher Weise zu tun.

Zitat von: bamhamer am 26. März 2022, 13:49:25
und anscheinend bricht Landesrecht auch Bundesrecht.
Tut es nicht. Vielmehr besteht kein dem Landesrecht widersprechendes Bundesrecht.

bamhamer

Zitat von: Bundspecht am 26. März 2022, 16:28:30
Zitat von: bamhamer am 26. März 2022, 13:49:25also steht das Steuergesetz über dem Grundgesetz?

Zitat von: Nirvana am 26. März 2022, 11:31:09Die Hundesteuer rechtlich auszugestalten ist Sache der Länder bzw. der Kommunen

Was bitte hat das GG den damit zu tun ???

ich bin nicht vom fach, ich versuche nur logisch zu denken und soweit ich weiss gilt das grundgesetz bundesweit  :weisnich:

genau deshalb auch die anfängliche frage, denn für jemanden wie mich ergibt es eben null sinn dass im GG steht dass niemand aufgrund seiner herkunft oder heimat in DEUTSCHLAND benachteiligt werden darf aber anscheinend die einzelnen Länder es doch dürfen  :weisnich:

keine Ahnung ob meine Denkweise so schwer nachzuvollziehen ist oder ich einfach nur zu dumm bin  :scratch:

Nirvana

Zitat von: bamhamer am 27. März 2022, 05:16:25
genau deshalb auch die anfängliche frage, denn für jemanden wie mich ergibt es eben null sinn dass im GG steht dass niemand aufgrund seiner herkunft oder heimat in DEUTSCHLAND benachteiligt werden darf aber anscheinend die einzelnen Länder es doch dürfen  :weisnich:
Tun sie in Deinem Beispiel nicht.

Bundspecht

Zitat von: bamhamer am 27. März 2022, 05:16:25im GG steht dass niemand aufgrund seiner herkunft oder heimat in DEUTSCHLAND benachteiligt werden darf

Das bezieht sich meiner Meinung nach auf die HERKUNFT.... also , in welchem Land man geboren ist, aber nicht darauf wo man wohnt ! DEs gibt viele Beispiele wo das noch so ist. Für mich ist Corona das beste Beispiel.

Obwohl wir alle in einem Land leben, gab und gibt es doch je nach Bundesland unterschiedliche Maßnahmen .... Wir hier im Norden hatten lange nicht so hohe Fallzahlen , wie z.B Sachsen. Dementsprechend "härter" wurde da durchgegriffen ....

Da würde auch keiner auf die Idee kommen sich auf das GG zu stützen mit dem Verweis , dass niemand wegen seiner Herkunft/Heimat benachteiligt werden  darf !!!

Wenn das "arme aber Sexy" Berlin meint, dass man auf diese Einnahmen verzichten kann .... Tja , dann ist das so.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

bamhamer

Zitat von: Bundspecht am 27. März 2022, 11:37:10
Zitat von: bamhamer am 27. März 2022, 05:16:25im GG steht dass niemand aufgrund seiner herkunft oder heimat in DEUTSCHLAND benachteiligt werden darf

Das bezieht sich meiner Meinung nach auf die HERKUNFT.... also , in welchem Land man geboren ist, aber nicht darauf wo man wohnt ! DEs gibt viele Beispiele wo das noch so ist. Für mich ist Corona das beste Beispiel.

Obwohl wir alle in einem Land leben, gab und gibt es doch je nach Bundesland unterschiedliche Maßnahmen .... Wir hier im Norden hatten lange nicht so hohe Fallzahlen , wie z.B Sachsen. Dementsprechend "härter" wurde da durchgegriffen ....

Da würde auch keiner auf die Idee kommen sich auf das GG zu stützen mit dem Verweis , dass niemand wegen seiner Herkunft/Heimat benachteiligt werden  darf !!!

Wenn das "arme aber Sexy" Berlin meint, dass man auf diese Einnahmen verzichten kann .... Tja , dann ist das so.

das mit den corona Maßnahmen leuchtet mir auch ein. bei der Hundesteuer ist es eben so dass diejenigen die zum bsp ALG2 beziehen ungeachtet des Wohnorts überall in Deutschland die gleiche summe zu Verfügung gestellt bekommen, die Hundesteuer jedoch willkürlich höher oder niedriger ausfällt oder wie hier in diesem bsp gar ganz wegfällt.

für mich erscheint das wie cherrypicking ansonsten müsste man ja auch  den ALG2 satz je nach Bundesland an die örtlichen lebenserhaltungskosten anpassen, was ja aber nicht gemacht wird.

PS:
das mit Herkunft/Heimat nur andere Länder gemeint sind, ist natürlich möglich, aber die Formulierung ist mMn nicht eindeutig.


Zitat von: Nirvana am 27. März 2022, 11:11:44
Tun sie in Deinem Beispiel nicht.

möchtest du mir das genauer erklären dass auch ein dummy wie ich versteht warum das so richtig ist und keine Benachteiligung?

möwe

Der Artikel 3 des GG ist aus meiner Sicht so zu verstehen, dass innnerhalb des Gültigkeitsbereichs eines Gesetzes eine Gleichbehandlung zu erfolgen hat. Bei der Hundesteuer erlassen die Länder die Gesetze und innerhalb der einzelnen Länder sind alle gleich zu behandeln.

Eine Benachteiligung würde vorliegen, wenn in Berlin jemand aus dem Grund nicht befreit wird, weil die Person zwar jetzt in Berlin lebt, aber z.B. in Bayern geboren worden ist. Umgekehrt wäre es beispielsweise eine Bevorzugung, wenn jemand in Bayern befreit wäre, weil die Person in Berlin geboren wurde.

bamhamer

Zitat von: möwe am 27. März 2022, 15:17:13
Der Artikel 3 des GG ist aus meiner Sicht so zu verstehen, dass innnerhalb des Gültigkeitsbereichs eines Gesetzes eine Gleichbehandlung zu erfolgen hat. Bei der Hundesteuer erlassen die Länder die Gesetze und innerhalb der einzelnen Länder sind alle gleich zu behandeln.

Eine Benachteiligung würde vorliegen, wenn in Berlin jemand aus dem Grund nicht befreit wird, weil die Person zwar jetzt in Berlin lebt, aber z.B. in Bayern geboren worden ist. Umgekehrt wäre es beispielsweise eine Bevorzugung, wenn jemand in Bayern befreit wäre, weil die Person in Berlin geboren wurde.

danke für deine Antwort. ja so verstehe ich das inzwischen auch. weiß aber nicht so recht ob das wirklich im sinne der Gesetze ist...

wie ich ja bereits geschrieben habe, ist es ja gerade bei ALG2 Empfängern so dass sie bundesweit einheitlich behandelt werden und einheitliche Leistungen bekommen. in so einem fall sollte doch dann auch die finanzielle Belastung durch die staatliche Seite einheitlich ausfallen.

zumindest ist das meine Auffassung zu dieser Thematik  :smile:

Bundspecht

Zitat von: bamhamer am 27. März 2022, 23:09:38bei ALG2 Empfängern so dass sie bundesweit einheitlich behandelt werden und einheitliche Leistungen bekommen

Was den Regelsatz angeht mag das sein, bei der KDU sieht das schon wieder anders aus.

Zitat von: bamhamer am 27. März 2022, 23:09:38in so einem fall sollte doch dann auch die finanzielle Belastung durch die staatliche Seite einheitlich ausfallen.

Du wirst sicherlich noch viele Beispiele finden, wo es je nach Bundesland unterschiedliche "Belastungen" geben wird. Aber das ist eben Länderrecht.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Nirvana

Zitat von: bamhamer am 27. März 2022, 14:46:47
möchtest du mir das genauer erklären dass auch ein dummy wie ich versteht warum das so richtig ist und keine Benachteiligung?
Habe ich doch bereits.

EinMensch22

Vielleicht kann man seinen Hund in dem Bundesland anmelden, in dem man keine Hundesteuer als ALGII Empfänger zahlen muss und glaubhaft darlegen, dass der Hund sich im anderen Bundesland nur besuchsweise aufhält oder gibt es dazu irgendwo eine Vorschrift in welchem Bundesland ich meinen Hund anmelden muss?
Gibt es anscheinend, st ein Scherz oder wie werde ich irgendwann kreativ, weil es einfach besser ist als sich selbst über alles zu ärgern, mir geht es genau so, ich finde so einiges nicht mehr nachvollziehbar, ungerecht sowieso.

Wenn ich mir anschaue, was man als Hundebesitzer alles beachten muss und welche Strafen da zum Teil, zumindest erst einmal theoretisch auf einen zukommen können, wenn man irgendetwas nicht korrekt durchgeführt hat... ist das nachvollziehbar, wenn man einen kleinen Pinscher auf dem Sofa sitzen hat....

Dass Gesetze für die Behandlung von ALGII Empfängern noch in irgendeiner Weise relevant sind daran habe ich bereits seit wenigen Wochen nach Antrag ALGII so meine Bedenken, da scheint die Gleichbehandlung bundesweit zu gelten. Was mich nicht wundern würde, dass man meinen Hund besser behandelt als mich als Mensch, der ALGII beantragen musste, dass scheint jedoch bundesweit unabhängig so zu sein jedoch wieder abhängig ist, von Glück oder Pech, je nachdem welcher Sachbearbeiter gerade den Antrag bearbeitet läuft es gut oder eben nicht.
Mit Logik kommt man da nicht weit inwieweit etwas gerecht ist wäre eher eine philosophische Frage und das Gesetz unterliegt in vielen Dingen sowieso einem Ermessens- ,Auslegungsspielraum