Erbschaftsanteil - Barauszahlung?

Begonnen von drei, 30. April 2022, 12:23:10

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drei

Hallo,

habe Anfang des Jahres eine Geld-Erbschaft gemacht, sodass ich für sechs Monate kein ALG2 bekomme.

Ich bin Alleinerbe (testamentarisch), aber da gibt es aus erster Ehe noch einen Sohn meines Stiefvaters (dieser Sohn wurde im Testament nicht erwähnt und demzufolge auch nicht bedacht, weil total zerrüttetes Verhältnis zu seinem leiblichen Vater). Also steht diesem Sohn der gesetzliche Pflichtteil zu. Und genau diesen Pflichtteil habe ich direkt auf ein von mir eingerichtetes separates Sparkonto überwiesen und das auch dem ALG2-Amt mitgeteilt. Das ALG2-Amt hat auch schriftlich vom Amtsgericht, dass es diesen Sohn gibt (und dieser ggf. als pflichtteilsberechtigte Person in Betracht kommt).

Gestern hat sich der Sohn (quasi mein Stiefbruder) bei mir gemeldet und will aber seinen Pflichtteil in bar ausgezahlt bekommen, weil er nur ein Gemeinschaftskonto mit seiner Lebensgefährtin hat und da soll dieses Geld nicht drauf (weil er wohl Probleme mit den Banken hat und er nicht einfach mal so ein Konto eröffnen kann).

Wie ist die Lage, wenn ich im Juni wieder einen Antrag auf Hartz 4 stelle, aber das von mir eingerichtete separate Sparkonto ist leer und ich dem SB stattdessen eine von meinem Stiefbruder unterschriebene Quittung über diesen Betrag vorlege?

Danke schon mal.

justine1992

Und woraus geht Deine Verpflichtung hervor? Wie wird der Pflichtteil festgelegt? All das wirst Du nachweisen müssen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Kopfbahnhof

Du solltest erst mal Abwarten bis diese Forderung konkret ist. (was das Gericht dazu entscheidet)
Ob er Anspruch hat und in welcher Höhe genau.


Barzahlung ist eher nicht so gut, ich würde es dann auf ein Konto Überweisen.
So hast du auch einen Nachweis, wie er damit letztlich umgeht sollte nicht dein Problem sein.

geraldxx

Zitat von: drei am 30. April 2022, 12:23:10Gestern hat sich der Sohn (quasi mein Stiefbruder) bei mir gemeldet und will aber seinen Pflichtteil in bar ausgezahlt bekommen, weil er nur ein Gemeinschaftskonto mit seiner Lebensgefährtin hat und da soll dieses Geld nicht drauf (weil er wohl Probleme mit den Banken hat und er nicht einfach mal so ein Konto eröffnen kann).

Was der Sohn will ist erst einmal egal. Wenn das Gericht sagt er bekommt Summe X dann würde ich das zwecks Nachweis auf ein Konto überweisen. Macht die Probleme anderer Leute nicht zu deinen Problemen.

Ratlos

Eine Möglichkeit fällt mir ein.
Du übergibst ihm Bargeld beim Notar mit Notarsvertrag wenn die genaue Summe fest steht.
Die relativ geringen Kosten muss halt dein Stiefbruder tragen.

drei

Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde - war im KH...

Also:
Mit Gericht (und Notar) hat diese Erbschaft quasi nichts zu tun. Das Testament meiner (unserer) Eltern lag beim Amtsgericht und wurde auch 'nur' vom Amtsgericht nach dem Ableben meines Stiefvaters geöffnet...
ICH bin Alleinerbe (testamentarisch) und das geerbte Geld ist hier bei mir!
Oder soll/muss da wirklich ein Gericht entscheiden, wem wie viel von der geerbten Summe zusteht?
Wenn ja, WER bezahlt das dann (der, der die Musik bestellt?)?
Es gibt doch gesetzliche Richtlinien - Stichwort: Pflichterbe (und das Pflichterbe steht meinem Stiefbruder zu - und das weiß der auch!).

Lest euch doch bitte Post #1 nochmal genau durch.

Geht das wirklich nicht so einfach, dass ich dem den Pflichtteil einfach per Quittung bar auszahle, dass ich damit endlich meine Ruhe habe. Oder werde ich von Amtswegen (Grundsicherungsamt) dazu gezwungen, die Auszahlung über einen Notar abwickeln zu müssen?

Ratlos

Zitat von: drei am 10. Mai 2022, 07:18:20Oder werde ich von Amtswegen (Grundsicherungsamt) dazu gezwungen, die Auszahlung über einen Notar abwickeln zu müssen?
Gezwungen wirst du zu nichts. Aber die Bargeld-Auszahlung eines Erbteils über einen Notar ist halt ein sicherer, unangreifbarer Weg. Ein Notar wird dir auch sagen wie hoch der Pflichtteil aus der Gesamtsumme genau ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: drei am 10. Mai 2022, 07:18:20Geht das wirklich nicht so einfach
Doch das geht schon so einfach, der Pflichtteil steht ja offenbar fest.
Nur solltest du es Wasserdicht für dich machen, dass du einen Nachweis der Auszahlung an den Stiefbruder hast.
Jedenfalls ist das die günstigste Variante. alles andere kostet dann nur zusätzlich.

Besser du regelst das auch noch im Mai, wenn du ab Juni wieder einen Antrag beim JC stellst.
Dann kann dir das Geld auch nicht mehr Angerechnet werden, manche JC sind da seltsam.
(es darf auch so bei dir nicht angerechnet werden)