Sachbearbeiter meint Nichtzustandskommen der EGV sei keine Kooperation

Begonnen von kazuni, 27. März 2022, 12:39:55

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kazuni

Hi, mein SB meint immer wieder ich muss an Ort und Stelle diese EGV unterschreiben.
Wenn ich sage, ich nimm die EGV mit nach Hause, damit die jemand überprüft, schickt der SB sie mir nach Hause und es ist ein Schreiben dabei, die Unterschrift und Rücksendung der EGV an das JC gehöre angeblich zu den allgemeinen Mitwirkungspflichten. Paragraph 60

Unausgesprochen lässt der SB dass er nicht mit mir verhandeln will und im Gespräch nicht auf meine Vorschläge eingeht.

Ich will kooperieren, aber ich bin Laie und kann nicht einfach so einen langen Text unterschreiben vor Ort.

Vor allem bei der letzten länger zurückliegenden EGV stand, es kann bei einer Sanktion noch immer 100% sanktioniert werden, somit würden keine Krankenversicherungsbeiträge mehr gezahlt und auch keine Miete sowie die Nebenkosten. Zu dem Zeitpunkt bestand schon das Urteil aus Karlsruhe, demnach nur bis höchstens 30 % Sanktionen.

Dann noch was, der SB geht immer stark ins Detail, auch wenn ich kurze Antworten gebe, wie kann ich mich hier verhalten? Welche Rechte habe ich im Gespräch? Muss ich jede Frage immer beantworten?

Fettnäpfchen

kazuni

Zitat von: kazuni am 27. März 2022, 12:39:55Dann noch was, der SB geht immer stark ins Detail, auch wenn ich kurze Antworten gebe, wie kann ich mich hier verhalten? Welche Rechte habe ich im Gespräch? Muss ich jede Frage immer beantworten?
Wenn er zu ausschweifend ist dann musst du halt nachfragen was er jetzt gemeint hat da du durch das ausschweifende den Faden verloren hast.
Du hast alle Rechte in einem Gespräch wie es in zivilisierten Kreisen üblich ist, also keine Beleidigungen o.ä.
Du musst nicht auf alles antworten, darfst aber nachfrage was er meint weil du es z.B. nicht verstehst du kannst nachfragen auf welcher (Rechts)grundlage das besteht und vieles mehr.
Lies mal unten nach:
Ratgeber (nicht nur) für Neulinge
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Quinky

die Unterschrift und Rücksendung der EGV an das JC gehöre angeblich zu den allgemeinen Mitwirkungspflichten. Paragraph 60

NEIN!!
kann auch nicht sanktioniert werden!

Ernie

Kopfbahnhof

Zitat von: kazuni am 27. März 2022, 12:39:55bei einer Sanktion noch immer 100% sanktioniert werden
Das ist nicht richtig, aber es können Leistungen immer noch komplett Eingestellt werden.
Dazu braucht es schon einen krassen Verstoß, von deiner Seite. (z.B. auf längere Zeit tot stellen)

Wenn der SB meint eine Unterschrift sei keine Kooperation ist es seine Meinung, die kann dir aber Egal sein.
Wenn die EGV Bedingungen enthält die du nicht möchtest, lass es einfach auf einen VA ankommen.
SB scheint hier ja keine Verhandlungen zu wollen.

Zitat von: kazuni am 27. März 2022, 12:39:55meint immer wieder ich muss an Ort und Stelle diese EGV unterschreiben
Eben auch seine Meinung, der hat wohl was zu Verbergen?

jens123

Die sammeln anscheinend neuerdings viele Informationen, die nicht vermittlungsrelevant sind. Ist mir auch aufgefallen. Ich würde da auch eher weniger als mehr erzählen. Frage dich einfach selbst, ob das Besprochene vermittlungsrelevant ist. Wenn nicht, geht es die sowieso nichts an. Du musst desweiteren mit denen auch nicht sprechen, du musst nur erscheinen. Sanktionen für nicht reden sind unbekannt.

Wenn die dir wiedermal unsinnig mit dem Paragraph droht, geben ihr mal den zurück: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html
Was sie macht ist Nötigung, auch der Versuch ist strafbar.

BigMama

Zitat von: jens123 am 27. März 2022, 19:25:11musst desweiteren mit denen auch nicht sprechen, du musst nur erscheinen. Sanktionen für nicht reden sind unbekannt.
Das ist nicht korrekt. Wird der Zweck der Meldung nicht erfüllt weil der Leistungsberechtigte gar nichts zur beruflichen Situation sagt, dann kann dies leistungsrechtliche Folgen haben.
Daher Vorsicht mit solchen Ratschlägen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

kazuni

Es ist auch nicht so bei mir, dass ich nichts beantworten möchte, nur manche Fragen kommen mir so vor, als ob diese ähnlich wie Fangfragen sind und der Sachbearbeiter will mir später einen Strick daraus drehen oder mich zu bestimmten Aussagen bringen, die er dann in die Akte schreiben kann☹️ Mein SB ist leider danach aus, Fehler bei mir zu erzeugen. Vor jedem Gespräch habe ich Herzrasen und hohen Blutdruck trotz meiner Medikamente.

Hary

Die Vereinbarung ist im Grunde keine Pflicht, da es ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dir und dem Jobcenter ist welcher zusätzliche Dinge Regeln kann, die nicht explizit im Gesetz genannt sind. Die Idee dahinter ist gut, da man dort passend zusätzliche Dinge Regeln kann. Zumindest in der Theorie. In der Praxis ist es in der Regel sehr einseitig. Du musst es nicht unterschreiben. Keiner ist gezwungen einen Vertrag zu schließen. Deine Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Gesetz.

In der Praxis wirst du dann allerdings die Vereinbarung als Verwaltungsakt bekommen. Dort könntest du dann aber juristisch etwas machen und es besteht gute Chance, dass diese unwirksam ist.

Unwissender

Zitat von: kazuni am 28. März 2022, 08:38:03
Es ist auch nicht so bei mir, dass ich nichts beantworten möchte, nur manche Fragen kommen mir so vor, als ob diese ähnlich wie Fangfragen sind und der Sachbearbeiter will mir später einen Strick daraus drehen oder mich zu bestimmten Aussagen bringen, die er dann in die Akte schreiben kann☹️ Mein SB ist leider danach aus, Fehler bei mir zu erzeugen. Vor jedem Gespräch habe ich Herzrasen und hohen Blutdruck trotz meiner Medikamente.

"Sagen" kann man viel! Solange es keine Zeugen und nix schriftliches gibt, ist es nicht relevant!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Kopfbahnhof

Zitat von: kazuni am 28. März 2022, 08:38:03als ob diese ähnlich wie Fangfragen sind
Dann sollte man nur Beantworten, was Fragen zur beruflichen Zukunft angeht.

Alles andere aus dem Privatleben, dazu muss man gar nicht Antworten. 
(so blöde Frage wie z.B. wie viel Alkohol trinken sie am Tag)

kazuni

Wie bereitet ihr euch auf ein bevorstehendes Gespräch vor?

Kopfbahnhof

Ich habe es immer auf mich Zukommen lassen.
Wie soll man sich da Vorbereiten, man kennt doch den Gesprächsverlauf vorher gar nicht.
Manchmal hat man auch plötzlich, einen anderen SB vor sich Sitzen.

Man kann den SB auch mit belanglosem Alltagsthemen zuquatschen.
Wie schon geschrieben, privates bleibt Privat, geht kein JC etwas an.

Man sollte daran denken, das die auch Gesprächsnotizen machen.

Sie sollten auch merken, da ist einer der lässt sich nicht jeden Müll gefallen.
Hatte mal eine SB, da war ein Streitgespräch schon Pflichtprogramm.
(die wurde aus gutem Grund, dann auch Entlassen)

Hary

Zitat von: vanessa am 30. März 2022, 16:33:41
Man kann den SB auch mit belanglosem Alltagsthemen zuquatschen.
Wie schon geschrieben, privates bleibt Privat, geht kein JC etwas an.

Ich denke es kommt immer auf sein Gegenüber an. Ich hatte auch schon SB's die ich über mehrere Ecken kannte und da untehält man sich auch mal Privat und tauscht sich aus. Neben den normalen Bürokratischen Kram ist es ja auch mal schön zu erfahren was der SB der bald in Ruhestand geht für Pläne hat wenn es soweit ist. Natürlich hatte ich auch SB's da ist man hin und hat seine Punkte abgearbeitet und das wars. Aber es ist eben so dass man mit manchen Menschen besser kann als mit anderen.