Auszahlung Sparvertrag

Begonnen von ollieh, 30. März 2022, 16:26:07

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ollieh

Mein Vertrag ist ein Allianz Pensionskasse Klassik. Ob ich Grundsicherung beantragen muss, weiß ich nicht so genau.
Was muss man den haben, um Grundsicherung zu bekommen?
Ich sehe schon, ich muss mal eine Harz4 Beratung aufsuchen und eine, die sich mit der Rente auskennt.
Meine Rente soll so bei 1145 € liegen. Was da noch abgeht, weiß ich noch nicht, Steuern und Versicherung.

CCR

Zitat von: vanessa am 03. April 2022, 17:21:57
Zitat von: CCR am 03. April 2022, 17:12:59so einfach geht das aber nicht
So weit mir bekannt ist, geht so etwas gar nicht.
wenn er auf ALG 2 verzichtet für einen Monat dann auf keinen Fall.

Fettnäpfchen

ollieh

Zitat von: ollieh am 03. April 2022, 17:23:07Meine Rente soll so bei 1145 € liegen.
Einfach ausgederückt wenn du bei der Summe keinen Anspruch auf ALG 2 hast brauchst du auch keine Grusi.

MfG FN

Zitat von: CCR am 03. April 2022, 17:12:59so einfach geht das aber nicht oder doch ?
Zitat von: vanessa am 03. April 2022, 17:21:57So weit mir bekannt ist, geht so etwas gar nicht.
Zitat von: CCR am 03. April 2022, 17:37:01wenn er auf ALG 2 verzichtet für einen Monat dann auf keinen Fall.
Wie kommt Ihr da drauf?

Irgendwo in den Untiefen meines Computers hab ich was dazu abgespeichert aber einfach halber mal das simpelste:
Wenn ich keinen WBA stelle dann hat das JC nichts zu melden. Wenn ich nach zwei Monaten einen neuen Antrag stelle dann :
Ratgeber Vermögen
Vermögen
Vermögen ist alles das, was man am Tag vor der Antragstellung auf ALG II bereits hatte (BSG B 14 AS 26/07 R).

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. April 2022, 17:46:36Wie kommt Ihr da drauf?
Du bist doch hier schon lange dabei und weißt es doch auch, solche Tricks funktionieren einfach nicht.

Irgendwann war das hier auch schon mal Thema, hab aber grad keine Lust danach zu Suchen :grins:

ollieh

Ich habe ja die Möglichkeit mir alles ausbezahlen zu lassen ca. 16.500 €oder ca. 90 € pro Monat.
Die 90 € pro Monat wird das Jobcenter sicherlich mit meinem Harz4 verrechnen, oder was meint ihr.
Gehe ja noch arbeiten, 450 € Job. Mache ich auch weiter, wenn ich in Rente bin. Macht mir auch Spaß, und man hat eine Beschäftigung.

Kopfbahnhof

Zitat von: ollieh am 03. April 2022, 17:57:42oder ca. 90 € pro Monat.
Vermutlich würde das JC da nicht mit machen, weil eben auch die andere Möglichkeit da ist.

Zitat von: ollieh am 03. April 2022, 17:23:07ist ein Allianz Pensionskasse Klassik.
Kenn ich jetzt leider nicht, musst du mit der Allianz klar machen, ob es eine Chance gibt, es bis zur Rente JC sicher zu machen.


ollieh

Oder ich gehe ab dem 09.2022 in Rente mit Abzügen. Das wären dann bei -0,3 % pro Monat so 4,5 % weniger Rente, und ich wäre raus aus dem Jobcenter.
Muss ich mir mal überlegen. Armes Deutschland, kann ich da nur sagen.

Fettnäpfchen

vanessa

Zitat von: vanessa am 03. April 2022, 17:54:53Du bist doch hier schon lange dabei und weißt es doch auch, solche Tricks funktionieren einfach nicht.
Das ist jetzt aber keine richtige Antwort. Die rechtliche Grundlage wäre eine aber die willst du ja nicht suchen  :smile: . Ist nicht persönlich gemeint nicht das du meinst ich greife dich an. Es geht immer nur um Hilfestellung und ab und zu sogar darum etwas dazuzulernen. Deswegen das jetzt geschriebene und die Frage nach der Grundlage.


Ich weiß das wenn ich nicht im Bezug bin das JC nicht mitzureden hat. Warum auch und mit welcher Begründung?
Wäre es ein Erbe würde es ja auch nur während des Bezuges als Einkommen gesehen
Die Ausnahme wäre wenn ich den Bezug durch Verzicht nach § 46 SGB 1 machen würde. Da greift Abs. 2

Fakt ist er könnte es sogar im Bezug erneut so anlegen das es geschützt ist und das JC kann dann auch nichts machen.
Das überlege ich gerade für mich da mein Renteneintrittsalter weit nach der Auszahlung liegt. Bis vor kurzem wusste ich das nicht (wie schon geschrieben) und der Link führt zu dem erwähnten Thread in dem ich das auf Nachfrage bei Ottokar erfahren habe.

Zuerst dachte ich über die normale Anrechnung nach, also die sechs Monate als "Privattier". Um das Restgeld schützen zu können habe ich deswegen die letzten Jahre mein Schonvermögen fast ausgegeben und den restlichen 1000.-  bekomme
ich bis zur Auszahlung auch noch weg um dann nach diesem halben Jahr Privattier mein Restguthaben als normales Schonvermögen sichern zu können.
Ansonsten wäre es insgesamt zu viel aber durch die 150.-/Lj wäre ich nach den sechs Monaten wieder hilfebedürftig.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. April 2022, 13:59:29er könnte es sogar im Bezug erneut so anlegen das es geschützt ist
Ja darum soll er es auch mit der Versicherung klären, ob es so geht.

Ich finde das eh eine Sauerei vom Staat, erst die Leute in diese Verträge rein Quatschen um dann Abzuzocken.
Die meisten Verträge wurden gemacht als es noch kein Hartz gab und die Rente mit 65 J begann.
Da hatte keiner auf dem Schirm so was auch JC sicher machen zu müssen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. April 2022, 13:59:29ist jetzt aber keine richtige Antwort
Laut TE ist dem JC der Vertrag bekannt, also Vermögen was bei Verfügbarkeit Anzurechnen ist.
Setzt er einen Monat aus muss er alles selbst zahlen für den Monat.
Ob sich das rechnet weiß man nicht, auch kennt ja keiner den Vertrag.

Meldet er sich nach dem Monat Neu an, steht alles dazu immer noch in der Akte.

Kein Bittsteller

Zitat von: ollieh am 03. April 2022, 17:57:42
Ich habe ja die Möglichkeit mir alles ausbezahlen zu lassen ca. 16.500 €oder ca. 90 € pro Monat.
Die 90 € pro Monat wird das Jobcenter sicherlich mit meinem Harz4 verrechnen, oder was meint ihr.
Gehe ja noch arbeiten, 450 € Job. Mache ich auch weiter, wenn ich in Rente bin. Macht mir auch Spaß, und man hat eine Beschäftigung.

Lass dich lieber von kompetenter Stelle (RA für Sozialrecht oder Steuerkanzlei) beraten. Selbst wenn es ein paar Euros kosten sollte oder du Mitglied in einem Sozialverband bist.
Hier gehts immerhin um 16000 Euro  :yes:

Quinky

1. Er kann sich nicht für einen Monat aus dem ALGII abmelden und dann wieder anmelden und den Betrag von 16.000€ als Vermögen angeben
1a). Begründung: Eine Abmeldung um ALGII zu sparen (nichts anderes wäre das) ist rechtlich nicht möglich, habe den betreffenden § z.Zt. nicht parat
1b) zur Vervollständigung: Eine Aussetzung von ALGII tritt nur dann ein, WENN durch Aufnahme einer Beschäftigung für einen vollen Monat keine ALGII-Berechtigung bestünde.
1c) zur Vervollständigung: 1b tritt bei Erbe und Vermögen NICHT ein, hier würde dieses Einkommen auf 6 Monate verteilt, nach diesen 6 Monaten wird dann dieses Einkommen zu Vermögen und unterliegt dem/den Vermögensfreibetrag/-beträgen nach § 12SGBII.
2. Da dieser Vertrag als Altersvorsorge abgeschlossen wurde, Auszahlung zum 65, LJ., zum Zeitpunkt des Abschlusses der gesetzliche Renteneintritt, sollte auf jeden Fall dieser Vertrag zum neuen gesetzlichen Renteneintritt verlängert werden. Selbst wenn das Jobcenter versuchen sollte anzurechnen darauf verweisen, das dieser Vertrag am Abschlusstag zum gesetzlichen Renteneintritt abgeschlossen wurde und jetzt WEITERHIN zum gesetzlichen Renteneintritt Gültigkeit erlangt. Meiner Meinung nach hat die nachträgliche Gesetzesänderung des Renteneintrittsdatum nach dem 65. LJ. keine Auswirkungen.
3. Im negativen Extremfalle der Anrechnung ist eine Anrechnung grundsätzlich nur für 6 Monate möglich. Nach diesen 6 Monaten wird das Vermögen zu geschütztem Vermögen im Rahmen des allgemeinen Freibetragen (aktuell Sonderfestlegung bis Ende des Jahres von 60.000).
3a. bei negativem Eintritt würde 6 Monate kein ALGII gezahlt (auch keine Krankenkasse), jedoch bist Du NICHT verpflichtet auf HartzIV-Niveau zu leben. Ebenfalls sind während der 6 Monate des Nichtbezuges Anschaffungen in normalen Rahmen erlaubt (keine goldenen Wasserhähne, neue Waschmaschine z.B. ja).
3b. bei negativem Eintritt nach den 6 Monaten dürfte durch Nichtzahlung ALGII das Restvermögen auf 10.000€ abgeschmolzen sein, was IMMER bei deinem Alter innerhalb des Vermögensfreibetrages liegt (selbst wenn die Sonderfestlegung beendet wird und der normale Freibetrag eintritt.

Trotzdem, lasse dich von einem RA von Sozialrecht beraten. Ich kann nur aufzeigen, welche Auswirkungen in welchem Falle eintreten werden/können.


Ernie

Fettnäpfchen

Zitat von: vanessa am 04. April 2022, 17:48:16Die meisten Verträge wurden gemacht als es noch kein Hartz gab und die Rente mit 65 J begann.
oder mit 63 Jahren.

Zitat von: vanessa am 04. April 2022, 17:48:16Ich finde das eh eine Sauerei vom Staat, erst die Leute in diese Verträge rein Quatschen um dann Abzuzocken.
....
Da hatte keiner auf dem Schirm so was auch JC sicher machen zu müssen.
Dafür haben die dann den Freibetrag auf 750.- Euro erhöht dass man dann im Alter und bei (vielen zu erwartenden ) Grusi Aufstockern die Aufstockung zu sparen da der Freibetrag damals auch wesentlich geringer als die heutigen 5000.- Euro sind.
Rechnen zum Vorteil des Staates und Nachteil des Bürgers das können die definitiv!

Zitat von: Quinky am 04. April 2022, 18:19:191. Er kann sich nicht für einen Monat aus dem ALGII abmelden und dann wieder anmelden und den Betrag von 16.000€ als Vermögen angeben
Das habe ich auch nicht gemeint, bzw geschrieben, ist aber aufgrund dessen das der WBA diesen Monat gestellt wird rechnerisch eh ein Draufzahlgeschäft. Die Versicherung ist erst im September zur Auszahlung.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. April 2022, 17:07:31Es gibt die Möglichkeit keinen WBA zu stellen und nach Auszahlung im Folgemonat (sprich ein Monat Pause dazwischen) erneut ALG 2 zu beantragen.
Dann würde die Auszahlung nicht als Einkommen angerechnet werden da du nicht im Bezug bist.
Bei erneuter Antragstellung wäre das Geld dann normales Schonvermögen und das beliefe sich auf 150.-/LJ
Rechnet sich in deinem Fall aber nicht.

Zitat von: Quinky am 04. April 2022, 18:19:19habe den betreffenden § z.Zt. nicht parat
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. April 2022, 13:59:29
Ich weiß das wenn ich nicht im Bezug bin das JC nicht mitzureden hat. Warum auch und mit welcher Begründung?
Wäre es ein Erbe würde es ja auch nur während des Bezuges als Einkommen gesehen
Die Ausnahme wäre wenn ich den Bezug durch Verzicht nach § 46 SGB 1 machen würde. Da greift Abs. 2

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.