kommunale Träger und Gericht

Begonnen von SuuSanne, 01. April 2022, 20:48:21

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SuuSanne

Hallo:
Wer hat das letzte Wort? Der kommunale Träger oder das Sozialgericht, wenn es um Bescheide beim Jobcenter, z.B. Streit um Kosten der Unterkunft, geht?
Der Kommunale Träger muss ja in einigen Fällen oder vielen Fällen, die genaue Anzahl wird das Forum wissen, entscheiden, ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind.
Kann der Betroffene dann auch vor Gericht ziehen? Kann das Sozialgericht den Bescheid oder die Entscheidung des Kommunalen Trägers verhandeln und anders entscheiden? Hat das Sozialgericht hier bei einem kommunalen Träger überhaput etwas zu sagen und zu entscheiden?
Grüße

Flip

Hä? Natürlich entscheidet im Zweifel das Gericht. Deshalb gibt es ja die Judikative.

SuuSanne

Ja, wenn der Komm. Träger Jemand sich untergebracht hat und nun möchte er eine andere Wohnung mieten, entscheidet der Komm. Träger, ob seine Miete angemssen ist oder nicht.
Die Frage war, ob ein Gericht das auch noch verhandeln kann und darf? Oder wird das Gericht DAS verhandeln oder nicht? Grundsätzlich, ist die Frage.

Flip

Ich weiß nicht, was du willst. Kosten der Unterkunft sind der häufigste Streitgegenstand an den AS Kammern der Sozialgerichtsbarkeit.

SuuSanne


Hary

Im Grunde kommt ein Gericht ja erst hinzu, wenn zwei Parteien eine abweichende Auffassung von einem Sachverhalt haben und sich nicht einigen. Wenn das Gericht dann prüft welche Partei recht hat, dann ist diese Entscheidung nachdem sich rechtskräftig wurde für beide Parteien bindend, egal was drum von wem festgelegt wurde.