Sperre nach minijob Kündigung ? ? ?

Begonnen von ALterknabe66, 01. April 2022, 12:16:06

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ALterknabe66

 :help:

Hallo, ich habe folgendes Problem :  Ich beziehe Rente wegen voller Erwerbsminderung, darf dazu aber noch stundenweise arbeiten; was ich auch mache ,(Mini Job unter 400 € ) , dazu  noch Wohngeld und Einkommen aus minijob meiner Ehefrau.
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Das reichte , um von Hartz 4 "wegzukommen" , nun aber holt mich meine Krankheit ein , so dass ich gezwungen bin , den mini job zu kündigen und wir müssen doch wieder H 4 beantragen ( H4 , weil meine Frau arbeitsfähig ist) .
FRAGE :  da ich selbst kündigen muss, könnte uns eine Sperre oder ähnliches drohen ?  Ich bin doch nicht verpflichtet , zu arbeiten, als ewb Rentner ? Habe nichts gefunden im www. hat Jemand Erfahrung oder einen Tip ???   Danke Euch und entschuldigt den langen Text. !
  Euer "Alterknabe"  .

ALterknabe66


ella

Versuch mal beim Sozialamt Grundsicherung bei Rente wegen voller Erwerbsminderung zu beantragen. Beim JC bist du da falsch.

BigMama

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen deine Beschäftigung beenden musst, ist das ein wichtiger Grund und darf keine leistungsrechtlichen Folgen haben. Lass dir vom Arzt bestätigen, dass er dir geraten hat die Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen zu beenden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Quinky

Sofern Du Erwerbsminderungsrentner bist UND Deine Rente für Deinen Bedarf ausreicht (nur durch Bedarf der Ehefrau nach Übertragung des überschusses Deines Bedarfes HartzIV) und der Überschuss durch die Kündigung kleiner wird, kann keine Sanktion erfolgen. Da Du dem SGBXII unterliegst (bei voller Erwerbsminderung) bist Du keinesfalls zu einem Job verpflichtet. Das Du arbeitest ist eine freiwillige Angelegenheit.

Ernie

Gast51367

Wenn du Rente bei voller Erwerbsminderung beziehst, ist dein Job freiwillig. Den aufzugeben kann keine rechtlichen Konsequenzen (Strafe bzw Sanktion) für dich haben. Wünsche alles Gute.

Hary

Ich sehe es auch so wie die anderen. Du bist nicht erwerbsfähig, also kann es keine Sanktion geben wenn du meinst Erwerbstätigkeit nachgehst. Natürlich heißt es nicht das die die Behörde das auch so sieht...

Ideal wäre ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, so dass sich dieser selbst kündigt. Ihr beide habt ja ohnehin eine Kündigungsfrist und es ist im Zweifel problemloser wenn man gekündigt wurde, statt selbst gekündigt zu haben.

ALterknabe66

 :flag: DANKE an Euch ALLE !!!   Vielen Dank für die Erläuterungen ! Grüße , Jörg .