Lebensmittel preise

Begonnen von Patrick, 04. April 2022, 06:36:38

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Patrick

Was meint ihr hätte eine Klage um frühzeitige Anpassung der regelsätze also nicht erst zum 1.1.2023 erfolgt

OLD-MAN

Nein!

So eine Klage würde gar nicht erst angenommen und wenn, würde das Verfahren länger dauern als die verbleibenden rd. 9 Monate bis zur nächsten Regelerhöhung.

Unwissender

Außerdem wird Hartz IV wohl zum Jahresende abgeschafft!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

MagnaCharta

Zitat von: Unwissender am 04. April 2022, 08:47:17
Außerdem wird Hartz IV wohl zum Jahresende abgeschafft!

Nö, es bekommt nur einen neuen Namen.

Jan Mustermann

Einfach machen. Und zwar per EA.
Eine Unterdeckung von 20% dürfte wohl gegeben sein.

a_good_heart

Zitat von: MagnaCharta am 04. April 2022, 08:55:05
Zitat von: Unwissender am 04. April 2022, 08:47:17
Außerdem wird Hartz IV wohl zum Jahresende abgeschafft!

Nö, es bekommt nur einen neuen Namen.

...und die Repressalien werden vermutlich rechtlich wasserdicht gemacht :no:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

AlterGaul

Zitat von: Jan Mustermann am 04. April 2022, 09:11:52
Einfach machen. Und zwar per EA.
Eine Unterdeckung von 20% dürfte wohl gegeben sein.
Forumuliere doch bitte mal eine EA, warum, wieso und weshalb es notwendig ist.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Ratlos

Das formulieren wäre nicht das Problem.
Der TE kann ja eine Verfassungsbeschwerde einreichen weil er sich durch Unterdeckung in seinen Grundrechten auch bezüglich Grundgesetz eingeschränkt sieht.
Bloß der Erfolg wird bei Null liegen.