Guthaben/Nachtzahlung aus Nebenkostenabrechnung melden?

Begonnen von pinkpepper, 29. März 2022, 13:23:42

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pinkpepper

@Urgestein: Das Gas für die Heizung beziehe ich über einen externen Anbieter. Allerdings vertrage ich keine Wärme und auch keine Heizungsluft mehr. Bekomme dadurch Kopfschmerzen, sodass ich selten die Heizung anhabe und wenn dann nur niedrig dosiert. Wärmer als 16-18 Grad sind es im Winter in meinem Zimmer nie. Dafür habe ich meist mehrere Decken.

Gast51367

Zitat von: pinkpepper am 02. April 2022, 23:49:46
@SteffanP: Falls es zu keiner Bewilligung kommen sollte, was passiert dann?
Kann das JobCenter mir dann die Leistungen verweigern und ich stehe ohne finanzielle Mittel da? Oder kann mich das JobCenter entgegen dem Gutachten der Arbeitsagentur und all den Attesten meiner Ärzte versuchen, mich in Arbeit zu vermitteln?
Zuerst einmal.
Mir ist aufgefallen, du schreibst an deiner Masterarbeit? Da ich ein einfacher Arbeiter bin muss ich mich erkundigen, was genau macht man da so? Erweckt das nicht den Eindruck von Arbeit?

Wenn abgelehnt wird, du also über 3 Stunden täglich erwerbsfähig bist, dann wirst du wohl ALG2 bekommen, wenn du nicht widersprichst. Mit allen Pflichten aber auch Rechten die das hat. Du könntest dann deine Einschränkungen geltend machen. Solltest du aber widersprechen wäre Sozialgeld denkbar, bis zur endgültigen Entscheidung durch das Gericht.

Ich gebe hier nur meine Erfahrung wieder. Mache keine Beratung und meine Angaben sind ohne Gewähr.

pinkpepper

@SteffanP: Eine Masterarbeit ist auf jeden Fall Arbeit. Daher wäre eine Vermittlung in Arbeit sowieso "nur" in Teilzeit möglich.
Jedoch "arbeite" ich an meiner Abschlussarbeit schon mehrere Jahre :( Aufgrund meiner Erkrankung habe ich die Regelstudienzeit überschritten und kann nicht acht Stunden am Tag daran sitzen. Der Winter war für mich ganz düster, da habe ich kaum etwas machen können.

Da ich ein geisteswissenschaftliches Fach studiere, muss ich mir zunächst einmal ein Thema überlegen, danach eine spezifische Fragestellung, was ich genau herausfinden will. Danach muss ich mir überlegen, wie ich die Fragstellung beantworten will, ob ich nur Literatur, also schon geschriebenes zusammentragen will oder, wie bei uns üblich, eine eigene Forschung machen möchte. Dazu muss ich mir dann eine geeignete Methode überlegen. Z.B könnte ich Leute befragen, beobachten, da gibt es viele Möglichkeiten. Danach muss ich den Kontakt zum Feld aufbauen und kann mir die Situation, die ich untersuchen möchte, schon einmal genauer anschauen und Kontakte knüpfen, um geeignete Interviewpartner zu finden. Dann muss ich die Interviews durchführen, anschließend transkribieren. Schauen, mit welcher Methode ich die Interviews auswerte. Das ist erst einmal alles nur Vorleistung.
Die eigentliche Masterarbeit besteht dann aus Einleitung, Hauptteil und Schluss. Hier muss ich eben alles detailliert erläutern. Zusätzlich beschreiben wie bisherige Forschungen ausgesehen habe, ob und welche Theorien ich meiner Forschung zugrunde lege. Wichtig ist die Interpretation meiner Daten und letztlich wie ich diese mit den Theorien z.B. in Verbindung setzen. Im Fazit gebe ich dann einen Ausblick oder kann auch reflektieren, wie es so bei mir gelaufen ist.
Das ist jetzt recht verkürzt und vereinfacht dargestellt. Ich hoffe, ich konnte dir damit einen kleinen Einblick geben.

Ich bekomme aktuell ALG II. Hier wurde auch schon ein Gutachten von der Arbeitsagentur erstellt, das bescheinigt, ich sei unter 3 Stunden erwerbsfähig. Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, da ich die Versicherungszeiten nicht erfüllte. Nun soll Grundrente von der DRV geprüft werden. Das Gutachten der DRV soll bindend sein. Daher habe ich Sorge, was denn da nun passiert. Die prüfen ja aufgrund anderer Dinge und ich traue Behörden nicht.

Unwissender

Ist das dem JC nicht aufgefallen, wenn plötzlich Guthaben auf dem Konto erscheint?

Wer hat bisher die Nachzahlungen geleistet? Du selber oder das JC?
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

pinkpepper

@Unwissender: Nein, ist dem JC nicht aufgefallen. Jedenfalls ist es mir nicht bekannt und es hat auch nie danach gefragt.
Vor dem Bezug von ALG II habe ich alle Nachzahlungen geleistet. Die erste Nachzahlung im Bezug habe ich nicht bekommen und wurde mir erst mit der zweiten Nachzahlung ein Jahr später zugestellt. Damit musste sie keiner mehr bezahlen. DAs erging allen Nachbarn so.
Die zweite Nachzahlung war so überdimensional hoch und in der Abrechnung waren einige Fehler, dass ich Widerspruch eingereicht habe. Die Nachzahlung habe ich nicht gezahlt und das Verfahren läuft noch.
In jeder Abrechnung sind zig Fehler und die Hausverwaltung kann ich nun nicht empfehlen. Es ist niemand telefonisch erreichbar. Per Mail antwortet oft niemand etc. 

Unwissender

Dann würd ich sagen, wenn ihnen das nicht aufgefallen ist und sie bisher nix darüber gasagt haben, habe sie das gebilligt und das sollte dann diesmal auch so sein!

Sollten die sich darüber aufregen, weist du darauf hin, das sie bisher auch nix gasagt haben und du dachtest, das das so in Ordnung geht!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

pinkpepper

@Unwissender: Es steht jetzt ein Guthaben an, das Mitte April ausgezahlt werden soll. Das wollte ich diese Woche melden. Nun habe ich Bedenken, dass das JC darauf aufmerksam wird, dass ich zuvor nichts eingereicht habe und mir anmahnt. Das wollte ich umgehen, indem ich von alleine mitteile, dass da noch was offen ist. Nur ist bei der Nachzahlung eben noch ein Widerspruchsverfahren offen und das Guthaben habe ich nicht bemerkt, weil ich keine Abrechnung erhalten habe und mein Konto nicht prüfe.