Bitte helft mir

Begonnen von QueenTingeling, 04. April 2022, 07:56:12

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QueenTingeling

Kann mich bitte jemand aufklären?
Habe ich mich wirklich schuldig gemacht? Und was kann ich jetzt machen?
Ich bin aufgrund von Krankheit seit April auf Leistungen des Jobcenters angewiesen. Mein unbefristeter Arbeitsvertrag ruht derzeit.
Meine Sachbearbeiterin forderte bei der Antragstellung immer wieder Unterlagen die entweder schon mehrfach eingereicht wurden oder die einfach nicht an existieren.
Nicht existent Angaben zu meinem EX-Ehemann. Ich war nie verheiratet Dies Habe ich der Dame mehrfach mitgeteilt.
Mehrfach eingereicht wurden Kontoauszüge von meiner Tochter und mir. Sie konnte einfach nicht veerstehen, daß die erste Kontobewegung bei meiner Tochter erst am 15. stattfand.Oben stand das Datum 1.3.
Dies hat sie einfach überlesen. Deswegen kam es erst im Juli zur ersten Auszahlung.
Im Juli trat ich eine Reha an (600km von meinem wohnort entfernt). Ich beantragte Übergangsgeld bei der Rentenversicherung und dieses wurde bewilligt. Die Rentenversicherung teilte dies dem JC mit und forderte dieses Gleichzeitig auf mitzuteilen
wieviel mir innerhalb des Anspruchzeitraums gezahlt wurde. Die Rentenversicherung wollte diese Leistungen ans JC zurückzahlen und mir den Reast auszahlen.
Am 25.8. stellte ich einen Weiterbewilligungsantrag. Zu diesem Zeitpunkt war mein Antrag auf Übergangsgeld noch in Bearbeitung.
Auf meine Nachfrage bei der Rentenversicherung wann ich denn mit der Auszahlung rechnen kann bekam ich immer die Antwort, daß das Jobcenter noch nicht angegeben hat was sie mir gezaht haben.
Beim Jobcenter konnte ich niemanden telefonisch erreichen. Im November wurde mir dann endlich das Übergangsgeld ausgezahlt.
Ab Dezember zahlte das Jobcenter nicht mehr. Auch ein Bescheid ging nicht bei mir ein. Im Februar dann plützlich Forderung nach Kontoauszügen und letzte Woch dann der Vorwurf, daß ichg meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wäre.
Mein Übergangsgeld wird als Einkommen auf 6 Monate verteilt. Mir und meiner Tochter werden jetzt nur noch 200€ pro Monat ausgezahlt und ich soll die zu viel geleisteten Zahlungen zurückzahlen.Mein Übergangsgeld habe ich zum grössten Teil verbraucht um Rückstände aus der Zeit April bis Juli auszugleichen.
Mein Vermieter droht mir mit Kündigung weil ich jetzt erstmalig mit einer miete im Rückstand bin. Ich wohne hier seit 13 Jahren0.
Zusätzlich zu dem ganzen ist mir noch etwas Merkwürdiges aufgefallen. Das Jobcenter hat den Vater meiner Tochter aufgefordert den Unterhalt direkt ans Jobcenter zu zahlen. Gleichzeitig rechnet mir das Jobcenter diesen Unterhalt als Einkommen an.
Er wird also von unserem Regelbedarf abgezogen obwohl er nachweislich nicht bei mir eingeht.

Bitte ich brauche dringend Rat und vermutlich auch rechtlichen Beistand. Aber wie finde ich diesen?
Ich weiß wirklich nicht weiter.
Das JC spricht sogar von absichtlicher Unterschlagung.

Ratlos

So wie ich das sehe wirst du bei der Komplexität der Sache alleine nicht weiter kommen.
Hole dir doch bei Gericht einen Beratungsschein für einen Anwalt. Dann kostet dich die Beratung nur um die 10 €.
Aber erst die Genehmigung für den Beratungsschein einholen und dann erst zum Anwalt.
Sonst bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen.
Für ein Gerichtsverfahren - falls notwendig - gibt es Prozesskostenhilfe.

Kein Bittsteller

Einen Tipp zum einreichen von Unterlagen. Am besten digital!
https://www.arbeitsagentur.de/eservices

Dann ist das leidige Thema Unterlagen verschwunden erledigt.
Und sofern du noch nicht registriert bist unbedingt nachholen.

DerSofti

Bestehe auf eine vorläufige Zahlung, wenn du jetzt nichtsmehr hast und das mit einen Kontostand von 0,- EUR oder gar unter 0,- EUR belegen kannst. Stelle einen Eilantrag vor dem Sozialgericht, wenn dein Jobcenter nicht darauf eingeht und sende dort ebenfalls deinen Kontoauszug hin als Nachweis. Ein Mahnschreiben von dein Vermieter dazu noch als Nachweis, damit du deiner Forderung nachdruck verleihen kannst. Dann kannst du in Ruhe die sonstigen Belege, die gefordert werden nachreichen.
Was arbeitet er denn? Hmm... irgendwas mit Computer.

Flip

Was soll denn vorläufig bewilligt werden? Die TE hat ja offensichtlich eine Bewilligung, nur, dass eine Nachzahlung aus Übergangsgeld als einmaliges Einkommen auf 6 Monate verteilt angerechnet wird, und es daher nur 200 Euro/Monat ALG 2 gibt.

Die TE muss den vorzeitigen Verbrauch dieser als einmaliges Einkommen angerechneten Nachzahlung beweisen, dann kann sie gem. § 24 Abs. 4 Satz 2 SGB II ein Darlehen bekommen:

Zitat(4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen. Satz 1 gilt auch, soweit Leistungsberechtigte einmalige Einnahmen nach § 11 Absatz 3 Satz 4 vorzeitig verbraucht haben.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html

Fettnäpfchen

QueenTingeling

Ich schliesse mich da an die anderen an. Lange her und sehr komplex und das kann man hier nicht mehr klären.
Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH)
Suche nach Rechtsanwälten und Beratungsstellen

Zitat von: QueenTingeling am 04. April 2022, 07:56:12Meine Sachbearbeiterin forderte bei der Antragstellung immer wieder Unterlagen die entweder schon mehrfach eingereicht wurden oder die einfach nicht an existieren.
Bei so etwas sollte man mal den Datenschutzbeauftragten sowie das KRM um Mithilfe bitten!
Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte

Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
Fax:030-184001-2357

Zitat von: QueenTingeling am 04. April 2022, 07:56:12Mein Vermieter droht mir mit Kündigung weil ich jetzt erstmalig mit einer miete im Rückstand bin. Ich wohne hier seit 13 Jahren0.
Bei so etwas ist durchaus auch das SG einzuschalten, ebenso ist das beim KRM und Datenschutzbeauftragten zu erwähnen wie die anderen "Kleinigkeiten" die absolut überhand nehmen/genommen haben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

QueenTingeling