Sanktionsmoratorium

Begonnen von chrisi01, 09. April 2022, 16:28:50

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chrisi01

Hallo,

ich wollte mal wissen, ob das bis zum 1.Juli 2022 kommende Sanktionsmoratorium auch für laufende Sanktionen gilt? Muss ich da ein Widerspruch machen oder werde ich automatisch informiert? Ich war im Höhepunkt der Omikron Welle zu einer Sinnlosmaßnahme nicht bereit. O.K. die Tafel gibt es wie die 100€ Zuverdienst plus 200€ Bonus im Juli. Möchte einfach meine Rechte wahren.

Grüße

BigMama

Zitat von: chrisi01 am 09. April 2022, 16:28:50ch wollte mal wissen, ob das bis zum 1.Juli 2022 kommende Sanktionsmoratorium auch für laufende Sanktionen gilt?
Für jetzt laufende oder für im Juli laufende Sanktionen?
Grundsätzlich kommt es auf die genaue Ausgestaltung des Santionsmoratoriums an. Das wird dir jetzt noch niemand sagen können.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

chrisi01


Spritzenhalter

Zitat von: BigMama am 09. April 2022, 16:30:54
Zitat von: chrisi01 am 09. April 2022, 16:28:50ch wollte mal wissen, ob das bis zum 1.Juli 2022 kommende Sanktionsmoratorium auch für laufende Sanktionen gilt?
Für jetzt laufende oder für im Juli laufende Sanktionen?
Grundsätzlich kommt es auf die genaue Ausgestaltung des Santionsmoratoriums an. Das wird dir jetzt noch niemand sagen können.

Wollen wir hoffen, dass die gestohlene Zeit durch Untätigkeit und Verschleppung der Politik hinten drangehängt wird.

Ginsu

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gilt das nur für Sanktionen die ab dem 01.07 ausgesprochen werden würden.
Sanktionen die vor diesem Datum ausgesprochen wurden, bleiben unberührt.

Immerhin geht es bei der ganzen Geschichte ja darum, das Pflichtverstöße ab dem 01. Juli nicht sanktioniert werden.
Pflichtverstöße die davor stattfanden, können naturgemäß nicht davon betroffen sein.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

chrisi01

Zitat von: Ginsu am 19. April 2022, 05:40:07Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gilt das nur für Sanktionen die ab dem 01.07 ausgesprochen werden würden.
Sanktionen die vor diesem Datum ausgesprochen wurden, bleiben unberührt.

Immerhin geht es bei der ganzen Geschichte ja darum, das Pflichtverstöße ab dem 01. Juli nicht sanktioniert werden.
Pflichtverstöße die davor stattfanden, können naturgemäß nicht davon betroffen sein.

  :cool:  :grins:  :bye:

Knauzika

Laut NDR Info heute heisst es:

Jobcenter-Auflagen: Keine Strafen mehr für Hartz IV-Bezieher
Bei Verstößen gegen Jobcenter-Auflagen müssen Hartz IV-Empfänger bis Jahresende keine Leistungskürzungen mehr befürchten. 19.04.2022 18:55 Uhr

https://dserver.bundestag.de/btd/20/014/2001413.pdf (edit)

CCR

wird ja dann für nächstes Jahr spannend, was da dann wieder ausgeklügelt wird, an Sanktionen

hase_du_bleibst_hier


chrisi01


a_good_heart

Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)