Fahrtkostenerstattung

Begonnen von Fragender, 05. Mai 2022, 16:43:50

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Fragender

Ich hätte mal eine kurze Frage:


Eine Bekannte hat am 01.04.2022 eine Tätigkeit in einer Ortschaft Y einige wenige km außerhalb der Stadt X aufgenommen. Es handelt sich um eine Tätigkeit für eine Gebäudereinigungsfirma. Einsatzort ist die Ortschaft Y, die Firma selbst hat Ihren Sitz aber in der Stadt X, in welcher die Bekannte ebenfalls wohnt.

Nun kam ein ablehnender Fahrtkostenbescheid. Begründung: Firmensitz und Wohnort der Antragstellerin liegen beide in der Stadt X. Für die Fahrt zum Arbeitsort Y wäre dann der Arbeitgeber verantwortlich.
Allerdings wird der Firmensitz nie angefahren, da sämtliche Arbeitsuntensilien am Einsatzort in Örtchen Y vorhanden sind. Das erste Mal Geld vom Arbeitgeber erhält die Antragstellerin übrigens am 15.05.2022.

Frage: Was ist mit den Farhtkosten insbesondere in diesen 6 Wochen aber auch darüberhinaus richtig? Ist der ablehnende Bescheid korrekt? Es handelt sich wohl um eine Entscheidung, welche die SB im alleinigen Ermessen gefällt hat.


Über Antworten würde ich mich freuen.


LG
Ein Fragender


Fettnäpfchen

Zitat von: Fragender am 05. Mai 2022, 16:43:50Nun kam ein ablehnender Fahrtkostenbescheid. Begründung: Firmensitz und Wohnort der Antragstellerin liegen beide in der Stadt X. Für die Fahrt zum Arbeitsort Y wäre dann der Arbeitgeber verantwortlich.
Allerdings wird der Firmensitz nie angefahren, da sämtliche Arbeitsuntensilien am Einsatzort in Örtchen Y vorhanden sind. Das erste Mal Geld vom Arbeitgeber erhält die Antragstellerin übrigens am 15.05.2022.
Ja eigentlich ist es so dass man das mit dem AG beim Vertragsabschluss klärt.
Beim JC fällt so etwas unter Kann Leistung heißt es liegt am SB und an der Art des Antrages.
Genau kann man es nur beurteilen wenn man den Antrag und die Antwort darauf im anonymisierten Original lesen kann.

15.05. also hat sie diesen Monat noch ALG 2 bekommen.
Fällt sie aus dem Bezug oder wird sie dann Aufstocker.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Fragender

Zu dem Zeitpunkt war diejenige nicht der Meinung, so dringend darauf angewiesen zu sein. Dass das Jobcenter bis zum heutigen Tag nicht imstande war, ihren WBA zu bearbeiten, da ihr ja aufgrund des Zuflussprinzips noch Geld zusteht, ist das Eine. Einstiegsgeld ist aber auch noch nicht eingegangen. Das heißt, der zuständige Laden dort gehört prinzipiell mal ordentlich durchgefegt.

Zur Begründung im Wortlaut: Der Arbeitgeber hat den Firmensitz in X. Fahrkosten für Pendelfahrten innerhalb der Stadt X werden nicht gewährt. Für die Fahrkosten zum Einsatzort in Y ist der Arbeitgeber verantwortlich.


Zitat Ende


Nur wird der Firmensitz eben überhaupt nicht angefahren. Warum sollte ein Zimmermädchen auch vorher zum Firmensitz? Und die ersten 6 Wochen unterscheiden sich durch das Zuflussprinzip ja noch einmal grundsätzlich von den folgenden Wochen und Monaten.

Ich gehe davon aus, dass sie Aufstocker wird, da alleinerziehend mit 2 Kindern.

Sie hat für den letzten Monat noch kein ALG2 bekommen. Bekommt sie nachgezahlt, sobald die mal mit dem Bearbeiten fertig werden.

Fettnäpfchen

Fragender

Wann hat sie denn den WBA gestellt?
Das JC ist verpflichtet im voraus zu leisten. Da kann es ja nur an einer zu späten Abgabe liegen oder das JC hat wie gerne üblich wegen der Arbeitsaufnahme rechtswidrig die Leistung eingestellt.

Das mit dem Einstiegsgeld könnte schwierig werden denn das gibt es normalerweise nur wenn man durch eine Arbeitsaufnahme aus dem Bezug fällt.
Vllt. bekommt sie eher Ratgeber Leistungen aus dem Vermittlungsbudget

Zitat von: Fragender am 05. Mai 2022, 17:18:02Zur Begründung im Wortlaut: Der Arbeitgeber hat den Firmensitz in X. Fahrkosten für Pendelfahrten innerhalb der Stadt X werden nicht gewährt. Für die Fahrkosten zum Einsatzort in Y ist der Arbeitgeber verantwortlich.
Ja anders kenne ich es auch nicht. Diese Kosten setzt man dann beim Lstjahresausgleich.
Aber ganz richtig sollte sie es vom AG verlangen bzw. im AV regeln.
Stell dir vor die nächste Auftragsstätte wäre einf. 60 km Wegstrecke.
Was soll da dann vom Lohn bleiben. und am Schluss fährt man sein Kfz. auch noch reperaturbedürftig.

MfG FN
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Fragender

Die zuständigen Behörden haben schon bei Abgabe des WBAs gemeint, dass die Prüfung desselben 6 - 8 Wochen in Anspruch nehmen würde. Inwieweit der Antragsteller bis dahin über die Runden kommt, scheint die nicht zu interessieren. In der freien Wirtschaft fände sich eine größere Anzahl der dort zuständigen Personen mit Sicherheit in ebenjenem Gebäude wieder, wo sie jetzt arbeiten. Nur eben auf der anderen Seite. Wann sie den WBA abgegeben hat, weiß ich nicht. Eine Einstellung ist es nicht gewesen, der Zeitraum des Bezuges war abgelaufen und musste per WBA halt verlängert werden.

Und dann blieben zudem noch immer die Fahrtkosten für den Monat, in welchem sie zwar arbeitet, aber noch keinen Lohn erhalten hat. Zumindest dieser eine Monat müsste nach dem Zuflussprinzip gehandelt werden. Die anderen könnte - wenn überhaupt - dann doch mMn das JC höchstens auf den AG abwälzen oder liege ich da falsch?

Aufstockerin wird sie höchstwahrscheinlich nur aufgrund dessen, dass sie alleinerziehend mit 2 Kindern ist und diese halt in den Bedarf mit reingerechnet werden. Als Alleinstehende ohne Kinder hätte sie dann keinen ALG 2 - Anspruch mehr, weil 2 Kinder nicht in den Bedarf gerechnet werden und demzufolge bessere Chancen auf Einstiegsgeld? Oder hätte sie bessere Chancen, wenn sie mehr Geld verdienen und damit nicht mehr in ALG 2 fallen würde? Wenn dem so wäre, dann Gute Nacht Deutschland. Das wäre dann ja komplett am Thema vorbei. Es geht hier beim Einstiegsgeld zudem um besonders fördernswerte Personen (eben alleinerziehend), daher stehen dahingehend ihre Chancen laut Bearbeiterin recht gut.

CCR

Zitat von: Fragender am 05. Mai 2022, 18:58:58Die zuständigen Behörden haben schon bei Abgabe des WBAs gemeint, dass die Prüfung desselben 6 - 8 Wochen in Anspruch nehmen würde
wundern dürfen wir uns nicht, 400.000 Ukrainer kommen zu uns, auch diesen Leuten steht Grundsicherung zu.

Hilfe aus einer Hand

Anlaufstelle für die Geflüchteten ist damit künftig das Jobcenter.

Fragender

Zitat von: CCR am 05. Mai 2022, 19:08:27
Zitat von: Fragender am 05. Mai 2022, 18:58:58Die zuständigen Behörden haben schon bei Abgabe des WBAs gemeint, dass die Prüfung desselben 6 - 8 Wochen in Anspruch nehmen würde
wundern dürfen wir uns nicht, 400.000 Ukrainer kommen zu uns, auch diesen Leuten steht Grundsicherung zu.

Dann ist halt dort mehr Personal einzustellen. Nur meine Meinung. Die Stellen im SGB die besagen, dass man - wenn ohne Geld auf dem Trockenen sitzend - sich Geld leihen oder "beschaffen" soll, konnte mir noch kein SB offenbaren. Ich nehme das Ganze jetzt auch nur für die Person in die Hand, die zudem darauf Wert legt, dass ich in meiner Wortwahl nicht übertreibe. Als ich selbst noch Hartz IV bezog, bekamen die gepfefferte Briefe unter anderem per Einwurfeinschreiben in die Chefetage, danach gings komischerweise zu 95% alles ganz problemlos.

CCR

Zitat von: Fragender am 05. Mai 2022, 19:12:51Dann ist halt dort mehr Personal einzustellen. Nur meine Meinung.
das ist auch meine Meinung jetzt wollen sie das Geld vom Bund erst abgreifen ist ja klar.

Gleichzeitig wurde beschlossen, dass der Bund die Länder und Kommunen im Jahr 2022 mit zwei Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine unterstützt.

Fettnäpfchen

Fragender

Bei Kann Leistungen weiß man nie was das JC macht.
Und Einstiegsgeld ist vor Antritt einer Arbeit zu stellen, danach geht max etwas aus dem Vermittlungsbudget.

Zum Thema Fahrtkosten schreibe ich nichts mehr da habe ich mich schon geäussert. Verstehe ich eh nicht warum das JC Fahrten bezahlen soll die vom AG zu zahlen sind. Oder von der Steuer abgesetzt werden können.

Sechs bis acht Wochen darf es nicht dauern,bei einem WBA erst recht nicht, andererseits weiß keiner wann der Antrag gestellt wurde.
Leistungspflicht des Leistungsträgers

Sinnvoll wäre wenn sie mal mit liest und auch Antwortet denn über einen dritten kommt selten etwas zielführendes bei raus.
Beispiel: wann war die Antragstellung und dann meistens wurde noch was nach gefordert und auch eingereicht und wann war dann das?? Du erkennst hoffentlich was ich damit sagen will!

Ein schönes WE
FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Quinky

Hier ist zu beachten,
Falls das Jobcenter bei einem Aufstocker behauptet, er könne ja die Fahrtkosten von der Steuer absetzen ist diese Aussage lächerlich, DENN
Wenn bei einem Jahresausgleich durch die Fahrtkosten eine Steuerrückerstattung erfolgt, wird diese Steuerrückerstattung 1 : 1 vom Aufstockungsbetrag abgezogen (in VOLLER Höhe).
Somit wären im Endeffekt die Fahrtkosten vom Regelsatz zu zahlen (durch komplett-Verrechnung aller Vorgänge).

Ernie

Whoops

Mal ganz blöd gefragt: was steht denn im Arbeitsvertrag zwecks Arbeitsort? Stadt X, Ort Y, keine Angabe oder was ganz anderes?

Fragender

Einsatzort laut Arbeitsvertrag ist die Ortschaft außerhalb.

Einstiegsgeld wurde selbstverständlich VOR Arbeitsaufnahme beantragt.

Und was macht es denn für einen Unterschied, wann die WBA abgegeben wurde, wenn es sofort die Auskunft gibt, dass mit einer Wartezeit von sechs bis acht Wochen zu rechnen ist? Weil wurde der Antrag vier Wochen vor dem Ablauf des alten Bewilligungszeitraums abgegeben, steht sie "nur" zwei bis vier Wochen ohne Geld da. Hat sie den mit Ablauf des Bewilligungszeitraumes abgegeben, steht sie sechs bis acht Wochen ohne Geld da. Skandalös ist eine solche Bearbeitungszeit dennoch.