P-Konto

Begonnen von Fred, 01. April 2022, 09:15:38

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Fred

Hallo ich frage im Auftrag meiner Mutter nach. Evtl. kennt sich ja jemand aus. Zum Hintergrund: Meine Mutter hat ein P-Konto und es ist noch eine Pfändung in Höhe von 500 Euro drauf. Eigentlich nicht mehr viel.

Nun hat sie aber eine Nachzahlung bekommen von 1.500 Euro. Die Bank will ihr das Geld aber nicht geben. Daher meine Frage: Die Pfändung beträgt doch nur 500 Euro, warum bekommt sie nicht die restlichen 1.000 Euro? Danke Euch.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

OLD-MAN

Dann frag´ doch bei der Bank nach.

Ratlos

Erst wenn der Gläubiger befriedigt ist, hebt er die Pfändung auf. Danach gibt die Bank das Geld frei.
Hat er sein Geld erhalten und hebt die Pfändung nicht auf kann man ihn übers Gericht dazu zwingen.
Hilfreich wäre es den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu sehen.

Fred

Echt? Also die ziehen nicht einfach den geschuldeten Betrag ab und den Rest bekommt man? Wie lange dauert das dann?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Ratlos

Zitat von: Fred am 01. April 2022, 10:41:01Echt? Also die ziehen nicht einfach den geschuldeten Betrag ab und den Rest bekommt man? Wie lange dauert das dann?
Die Einzelheiten der Pfändung sind hier ja nicht bekannt. Könnte durchaus sein, dass dein gesames Geld noch bei deiner Bank liegt denn rein theoretisch könntest du ja gegen die Pfändung immer noch rechtlich vorgehen.
Wenn du zahlen willst würde ich die Bank anrufen bzw. evtl. den Gläubiger. Die Bank soll ihm das Geld überweisen und er soll nach Eingang die Pfändung aufheben.

Das kann heute noch erledigt werden. Am Montag sieht der Gläubiger das Geld auf seinem Auszug und kann Pfändung für erledigt erklären. Dann kannst du am Dienstag über die 1000 € verfügen.
Voraussetzung ist aber dass es sich nicht nur um eine Teilpfändung einer größeren Schuld handelt.

Fred

Danke. Die Nachzahlung ist entstanden durch eine Nachzahlung von Pflegegeld und Grundsicherungsleistungen. Pflegegeld und Grundsicherungsleitungen sollten doch unpfandbar sein oder?
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Ratlos

Lese mal § 904 ZPO. Durch Vorlage einer Bescheinigung des Vollstreckungsgerichts wird dein Freibetrag erhöht. Das Gericht setzt dann den neuen pfändungsfreien Betrag fest.
Das geht aber nur auf Antrag von dir. Von alleine passiert nichts.
Spätestens ab 2. Tag der Vorlage einer solchen Bescheinigung muss das die Bank zwingend beachten. Das steht in § 903 Abs. 4 der ZPO

Fred

Konnte direkt mit der Bank geklärt werden. Meine Mutter hat alles bekommen.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.