Termin Jobcenter Besprechung

Begonnen von Miichi50, 09. April 2022, 18:57:00

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Miichi50

Hallo ich hatte einen Termin beim Jobcenter da wurde mir mitgeteilt dass ich in eine Maßnahme komme. Der Jobcenter Mitarbeiter hat die maßnahmeträger meine persönlichen Daten E-Mail Adresse und telefonnummer übermittelt ohne meine Genehmigung. Wir wurde auch zuversichert vom Jobcenter dass ich eine eingliederungsvereinbarung erhalten dies bis heute noch nicht geschehen ist. Inzwischen war ich beim maßnahmeträger und wir haben alles besprochen. Was sagt ihr dazu?

Spritzenhalter

Wer freiwillig zum Maßnahmeträger geht und keine Verstöße gegen die DSGVO anzeigt der sollte auch an der Maßnahme teilnehmen da hier durch Konkludentes Handeln die Zustimmung anzunehmen ist.

Fettnäpfchen

Miichi50

Zitat von: Miichi50 am 09. April 2022, 18:57:00Inzwischen war ich beim maßnahmeträger und wir haben alles besprochen. Was sagt ihr dazu?
Was wurde besprochen und was wurde von dir unterschrieben?

MfG FN
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jens123

Da sollte man konsequent sein: E-Mail und Telefonnummern sind freiwillige Angaben. Deshalb mit sofortiger Wirkung die Löschung und weitere Nutzung der Angaben verlangen bzw. die Einwilligung widerrufen. Am einfachsten unter Berufung auf die DSGVO, dann stehen sie Gewehr bei Fuß und machen keine Spirenzchen. Solche Frechheiten muss keiner dulden.

Die brauchen das so...

justine1992

Zitat von: jens123 am 10. April 2022, 19:59:08
Da sollte man konsequent sein: E-Mail und Telefonnummern sind freiwillige Angaben. Deshalb mit sofortiger Wirkung die Löschung und weitere Nutzung der Angaben verlangen bzw. die Einwilligung widerrufen.
Außer ich habe Vorteile durch diese Art der Kommunikation. Nicht für alle muss das der richtige, der einzige Weg sein.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

jens123

Zitat von: justine1992 am 10. April 2022, 20:10:24
Zitat von: jens123 am 10. April 2022, 19:59:08
Da sollte man konsequent sein: E-Mail und Telefonnummern sind freiwillige Angaben. Deshalb mit sofortiger Wirkung die Löschung und weitere Nutzung der Angaben verlangen bzw. die Einwilligung widerrufen.
Außer ich habe Vorteile durch diese Art der Kommunikation. Nicht für alle muss das der richtige, der einzige Weg sein.
Wenn man ein gutes Verhältnis zu seinem Fürst hat und dem über den Weg trauen kann, warum nicht. I. d. R. gibt es aber keinen wirklichen Grund unnütze Gängeleien zu erdulden, von denen nur die Bequemlichkeit des JC profitiert. Deutsche JC tendieren leider zu einer selbstverständlichen Übergriffigkeit, die insb. vielen Neulingen nicht bewusst ist. Kommunikation mit sanktionssüchtigen Behörden sollte man deshalb ausnahmslos schriftlich abwickeln. Am Telefon wird viel erzählt, und manchmal kann sich dann Keiner recht erinnern.

justine1992

Fürst? So ein Verhältnis hast Du zum JC?
Nicht alle werden gegängelt.
Was ich ganz ernsthaft meine: Du kannst das ja empfehlen, aber Du emp-fiehlst nicht, Du be-fiehlst. Und es ist nicht für alle richtig.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.