Aufforderung Mitwirkung / Auskunft

Begonnen von hauwai, 07. April 2022, 16:20:39

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hauwai

Danke abermals an alle für die Hilfe!!  :sehrgut:

Zitat von: OLD-MAN am 08. April 2022, 12:24:59
Zitat von: hauwai am 08. April 2022, 10:04:48Worum handelt es sich bei den Erwerbstätigenfreibeträgen?

Im Netz und im SGB II (§ 11b Absetzbeträge) findest du genaue Angaben dazu. Grob gerechnet werden vom Nettoverdienst deiner Partnerin 300 € abgezogen, der Rest ist anrechenbares Einkommen.

In deiner Beispielrechnung mit dem Bedarf von rd. 1.300 Euro werden dein ALG I (585,- € und das anrechenbare Einkommen der Partnerin) noch abgezogen.

Würde das also ungefähr Folgendes bedeuten, falls das JC eine Bedarfsgemeinschaft feststellt? (siehe Screenshot in der Anlage)
Das ist jetzt ja noch die Berechnung ohne das (Schon)Vermögen. Falls die Bedarfsgemeinschaft festgestellt ist, wird dann nicht der Bedarf auf 0€ sinken, da der hohe fünfstellige Vermögensbetrag der Partnerin zunächst angezapft werden muss?

Ich habe noch keinen Hartz4-Rechner gefunden, wo man auch das (Schon)vermögen von Antragsteller und Mitglieder Bedarfsgemeinschaft eingeben kann?



Zitat von: Jan Mustermann am 08. April 2022, 08:11:30
Der Partner muss gar nichts wenn er nicht will und ihr nicht verheiratet seit.

Leider wehren sich zu wenige und mit wehren meine ich nicht defensiv arbeiten sondern offensiv.



Kannst du eine Vorgehensweise empfehlen? Wie würde das ungefähr ablaufen?

Dies erscheint mir in meinem Fall nicht nur aus finanziellen Gründen sinnvoll, sondern weil es tatsächlich so ist. Dass wir in keiner eheähnlichen Gemeinschaft leben und keiner Zugriff auf Vermögen und Konten des anderen hat, Miete und Kosten alles hälftig getrennt wird, etc..



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Flip

Du hast dein Alg1 als Absetzung eingegeben und nicht als Einkommen. Die Berechnung ist falsch. Außerdem fehlt das Brutto der Freundin, danach wird der Freibetrag errechnet.

Ich gehe mal von 1900 Euro brutto aus.

579 Euro Alg
- 30 Euro Versicherungspauschale
1377 Euro Lohn
- 300 Euro Freibetrag
= 1626 Euro Einkommen

Euer Bedarf ist 1311 Euro. Ihr liegt also mit ca. 300 Euro drüber. Es gibt kein ALG2.

hauwai

Zitat von: Flip am 10. April 2022, 18:10:47
Du hast dein Alg1 als Absetzung eingegeben und nicht als Einkommen. Die Berechnung ist falsch. Außerdem fehlt das Brutto der Freundin, danach wird der Freibetrag errechnet.

Ich gehe mal von 1900 Euro brutto aus.

579 Euro Alg
- 30 Euro Versicherungspauschale
1377 Euro Lohn
- 300 Euro Freibetrag
= 1626 Euro Einkommen

Euer Bedarf ist 1311 Euro. Ihr liegt also mit ca. 300 Euro drüber. Es gibt kein ALG2.

Bei dem roten Fragezeichen bei "Absetzbeträge" stand als Beispiel Arbeitslosengeld.

OLD-MAN

Das was Flip geschrieben hat, ist richtig!

hauwai

Zitat von: OLD-MAN am 11. April 2022, 11:23:51
Das was Flip geschrieben hat, ist richtig!

Sprich, es wäre nur beim Ansatz Haushaltsgemeinschaft möglich? Hat da jemand Erfahrungen? Wie lange das sich hinzieht, ob rechtlicher Beistand wahrscheinlich notwendig wird, etc?

Flip

Selbst, wenn du den Kampf um eine HG aufnehmen willst (wie lange lebt ihr denn schon zusammen, gemeinsamer Mietvertrag, gemeinsame Versicherungen, Zugriff auf Kontoauszüge, Unterlagen etc? gemeinsame Freizeitgestaltung...?): es kämen 106,50 Euro/Monat raus. Ob das den Kampf wert ist, müsst ihr selbst entscheiden.


hauwai

Zitat von: Flip am 11. April 2022, 14:40:31
Selbst, wenn du den Kampf um eine HG aufnehmen willst (wie lange lebt ihr denn schon zusammen, gemeinsamer Mietvertrag, gemeinsame Versicherungen, Zugriff auf Kontoauszüge, Unterlagen etc? gemeinsame Freizeitgestaltung...?): es kämen 106,50 Euro/Monat raus. Ob das den Kampf wert ist, müsst ihr selbst entscheiden.

Alles klar, vielen lieben Dank dir. Ich denke, wir lassen es dann lieber. Wohngeldrechner hat auch 0€ ausgespuckt.  :sad:

Kann dann geschlossen werden der Thread.