Rundfunkbeitrag: Bescheid falsch?

Begonnen von Mobius, 23. März 2022, 17:50:50

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Mobius

Hallo Leute,

ich habe eine Frage zum Rundfunkbeitrag und der Befreiung davon. Ich bekam einen Bescheid vom Beitragsservice, von dem ich annehme, dass er falsch ist. Aber ich kenne mich mit der Materie nicht aus und würde mich über Input von euch freuen.

Seit Jahren liegen die Voraussetzungen für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag vor. Ich bin per Bescheid vom Beitragsservice bis zum 31.12.21 vom Rundfunkbeitrag befreit gewesen. Nun habe ich vergessen rechtzeitig einen neuen Befreiungsantrag zu stellen. Das tat ich erst am 14.02.22, also rund 6 Wochen "zu spät". Dem Antrag beiliegend war eine Bescheinigung aus dem September 21, aus der hervorgeht, dass ich laufend die Anforderungen für die Befreiung erfülle.

Der Bescheid befreit mich jetzt aber erst ab dem 01.02.22 mit dem Hinweis auf offene Beiträge in Höhe von 18,36 € für einen Zeitraum, in dem keine Befreiung bestanden haben soll. (Da geht es dann wohl um den Januar 22)

So wie ich es gelesen habe, kann man sich bis zu 3 Jahre rückwirkend befreien lassen. Und zwar mehr oder weniger automatisch anhand des auf der Befreiungsbescheinigung ersichtlichen Leistungsbeginns.

Hätte man mich rückwirkend befreien müssen? Und ist der Bescheid dementsprechend falsch?

Danke für eure Gedanken zu der Angelegenheit.

MfG

Mobius

Ratlos

Zitat von: Mobius am 23. März 2022, 17:50:50
Hätte man mich rückwirkend befreien müssen? Und ist der Bescheid dementsprechend falsch?
Ja hätte man, aber wohl nur auf Antrag. Den kannst du aber auch jetzt noch nachholen.
Beruf dich auf dein Recht auf rückwirkende Befreiung.
Das hatte ich nämlich selber schon.

Mobius

Hallo @Ratlos,

vielen Dank für deine Info und die Bestätigung meiner Annahme. :) Ich habe dem Beitragsservice jetzt erstmal freundlich ne kurze Nachricht zukommen lassen und um Aufklärung gebeten. Laut den Informationen, die ich jetzt noch gefunden habe, sollte bei Antrag auf Befreiung der Beginn des Bewilligungszeitraums der Sozialleistungen entscheidend sein - bis hin zu 3 Jahren rückwirkend und ohne extra Antrag für den zurückliegenden Zeitraum. Sollte ich, wie du erwähnst, tatsächlich einen extra Antrag stellen müssen, werden die mir das jetzt wohl mitteilen. Ansonsten lege ich halt Widerspruch ein. Oder ich bezahle einfach die 18 € und spare mir den Aufwand. :flag:

Wünsche einen schönen Abend.

MfG

Mobius

Ratlos

Das mit dem Antrag hab ich geschrieben weil bei uns hier halt das Antragsprinzip gilt und ein Antrag mit einem Bescheid und Begründung ergehen muss.

Mobius

Kurzes Update, falls es wen interessiert:

Man hätte mich für den gesamten Zeitraum befreien müssen. Es war ein Fehler, dass der Januar nicht berücksichtigt wurde. Die Mitarbeiterin wollte das ändern. Plot Twist: Aufgrund eines Tippfehlers wird die eingereichte Bescheinigung aber nicht mehr anerkannt und deshalb kann ich auf deren Basis nicht mehr für den Januar befreit werden. :wand: Das war übrigens die offizielle Bescheinigung der Stadt, die meinem Bescheid beilag, die jetzt nicht mehr akzeptiert wird. Und der Tippfehler hat mit dem Januar überhaupt nix zu tun.

Jetzt muss ich Widerspruch einlegen und eine neue Bescheinigung organisieren.

Und das alles für 18 €. Ist für mich viel Geld, deshalb macht es Sinn lieber meine Zeit in den Vorgang zu stecken als einfach zu bezahlen. Für die macht das aber wirtschaftlich gar keinen Sinn mehr, weil sie ja bereits wissen, dass ich befreit bin und von mir nichts zu holen ist. Und selbst wenn es 18 € gäbe, würde das wohl kaum deren Kosten decken. :scratch:

MfG

Mobius

Meph1977

Kurz und knapp du musst keine neue Bescheinigung besorgen. Die haben die alte zu akzeptieren ob ihnen das passt oder nicht wie die das technisch umsetzen ist nicht dein Problem.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Ratlos

Die vorliegende Bescheinigung ist gültig! Du uast das Recht dich bis zu 3 Jahren rückwirkend befreien zu lassen. Notfalls mache Kopien deines ALG 2 Bescheides und sende sie zur GEZ.
Wegen 18 € gehen die sowieso nicht vor das Verwaltungsgericht. Die Kosten stünden in keinem Verhältnis mehr.

Spritzenhalter

Zitat von: Ratlos am 17. April 2022, 14:55:12Die vorliegende Bescheinigung ist gültig! Du uast das Recht dich bis zu 3 Jahren rückwirkend befreien zu lassen. Notfalls mache Kopien deines ALG 2 Bescheides und sende sie zur GEZ.
Wegen 18 € gehen die sowieso nicht vor das Verwaltungsgericht. Die Kosten stünden in keinem Verhältnis mehr.

Für 18€ landeten Menschen schon im Knast.

Ratlos

Zitat von: Spritzenhalter am 17. April 2022, 15:34:29hon im Knast.
Ob du eine alte Frau niedr schlägst um ihr die Handtasche mit 18 € Inhalt zu klauen oder ob du es wegen 18 €  GEZ Gebühren bei denen du im Recht bist eine Zahlung verweigerst ist schon ein gewaltiger Unterschied.
Im ersteren Falle kann es schon sein dass du in den Knast gehst vor allem wenn du die alte Dame noch mit z.B. einem Messer bedrohst.
Nicht so pessimistisch sein @ spitzenhalter