Berechnung Kinderzuschlag

Begonnen von Ellen_Alien, 11. April 2022, 17:38:15

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Ellen_Alien

Hallo, kennt sich jemand mit der Berechnung aus?
Ich lebe zusammen mit 1 Kind und erhalte Lohn und Wohngeld für mein Kind und mich. Mein Kind erhält Unterhaltsvorschuss in der gesetzlichen Höhe für seine Altersgruppe und Kindergeld. Außerdem erhalte ich noch Kindergeld für ein weiteres volljähriges Kind, das sich in Ausbildung befindet und einen eigenen Haushalt hat. Sein Kindergeld leite ich an ihn nach dem Erhalt weiter.
Anfang des Jahres erfolgte ein Wechsel der Kindergeldzahlung von der Familienkasse zum Dienstherren, da die Familienkasse nicht mehr für die Zahlung zuständig ist. Betrag blieb gleich, nur dass das Geld jetzt, statt von der FK, gemeinsam mit dem Lohn ausgezahlt wird.

Bisher habe ich noch Kinderzuschlag in voller Höhe für das 1 Kind in meinem Haushalt erhalten.

Nun habe ich, da der Bewilligungszeitraum abgelaufen war, den Kinderzuschlag neu beantragt und nur einen Bruchteil bewilligt bekommen. Es fehlen 140 €, die als ,,Einkommen Kind" in Abzug gebracht werden. Das Einkommen meines Kindes hat sich jedoch verglichen mit dem vorherigen Bewilligungszeitraum gar nicht geändert. In der Berechnungsgrundlage des Bescheides steht nur Einkommen Kind und eben diese 140 €, woher die aber berechnet werden, ist unklar.
Zwar hatte ich eine Lohnerhöhung, aber die rechtfertigt meiner Meinung nach keinen Abzug in dieser Höhe und die müsste ja dann bei meinem Einkommen berechnet werden und nicht bei meinem Kind.
Ich habe das dumpfe Gefühl, weil es keinen Kindergeldbescheid gibt, woraus hervor geht, dass einmal Kindergeld für ein weiteres Kind außerhalb des Haushalts gezahlt wird, sondern nur in der Lohnabrechnung die gezahlte Gesamtsumme des Kindergelds aufgeführt ist, dass deshalb der volle Betrag dem Kind in meinem Haushalt als Einkommen angerechnet wird und dadurch die Kürzung der Leistung zustande kommt. Ich habe ja auch nur 1x die Anlage Kind ausgefüllt, da ich nur 1 Kind im Haushalt habe. Da die Familienkasse für die Kindergeldzahlung nicht mehr verantwortlich ist, haben die ja darüber gar keine Infos. Das habe ich bei der Antragstellung gar nicht bedacht. Kann das denn sein?

Ellen_Alien

Da kann definitiv was nicht stimmen.
Das sind mal die Bescheide jeweils von 2021 und der aktuelle.
Wie gesagt, dass Einkommen meines Kindes war beim Folgeantrag haargenau gleich
Kindergeld 219
Unterhaltsvorschuss ~300€
Deshalb verstehe ich nicht, wie das zustande kommt.
Einzig mein Einkommen hat sich erhöht, aber auch nicht so viel.
Im ersten Bescheid war noch das Wohngeld als ,,anderes Einkommen" aufgeführt, das fehlt jetzt völlig.. kann es sein, dass ich einen Denkfehler habe und das zu berücksichtigende Einkommen des Kindes entsteht aufgrund der Erhöhung meines Einkommens? Dass sich dadurch eine andere Berechnungsgrundlage ergibt.
Es wäre ja hilfreich, wenn man in dem Berechnungsbogen sehen könnte, woher diese Zahlen kommen..
Ich werde mal vorsorglich in Widerspruch gehen. Im ungünstigsten Fall habe ich mich eben geirrt und der Bescheid ist korrekt.

Ach, noch eine Frage:
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht, man kann Widerspruch u.a. in elektronischer Form einlegen. Heißt das, per E-Mail ohne handschriftliche Unterschrift?


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ellen_Alien

Ich mache hier mal weiter den Alleinunterhalter.
Mittlerweile konnte ich mit der Sachbearbeiterin sprechen, die die Leistungen berechnet. Sie will mir die Berechnungsbögen zusenden, dass ich zumindest nicht nur eine Zahl habe, sondern die Berechnungen auch nachvollziehen kann.
Es ist wohl aber so, dass der Bescheid des vorangehenden Bewilligungszeitraums falsch ist, da dort der Unterhaltsvorschuss nicht angerechnet wurde. Das hätten die Kollegen wohl falsch gemacht und wir bekommen nicht jetzt zu wenig, sondern hätten in dem Zeitraum zuvor zu viel bekommen.  :schock:  Zumindest muss ich nichts zurückzahlen, da es nicht mein Verschulden war..
Sie teilte mir mit, dass jedes Einkommen des Kindes außer Kindergeld zu 45% angerechnet wird. Das erscheint insofern nachvollziehbar, dass dann ja sonst Kinder ohne Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss gegenüber diesen, die dieses Einkommen tatsächlich haben, benachteiligt wären. Die Leistung beträgt ja nur maximal 209 €.