Kaution

Begonnen von Andre, 20. April 2022, 13:30:25

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Andre

Ok danke dir Ratlos.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Andre

Ich habe geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren
2017 habe ich ein Darlehen für eine kaution von ihnen bekommen in höhe von 1080.- Euro.
Ich möchte sie bitten die  Abtretung auf zu heben oder für gegenstandslos zu erklären die ich Unterschrieben habe.
Da mir mit der kaution auch 25 Monate mein Zustehendes Geld gekürzt wurde um über 40 ,- euro bis das Darlehen abgezahlt
Ist die kaution ja auch mein Eigentum.

Ich schicke das gleich per Fax und Post an das Jobcenter.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Ratlos

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit darf ich darum bitten, die von mir am... unterschriebene Abtretung bezüglich der mir 2017...? gewährten Kaution für gegenstandslos zu erklären.
Mein Kautionsdarlehen wurde durch Einbehalt von ... € meines Regelsatzes vollständig getilgt.
Für den Vermieter Herrn.... bitte ich zu vermerken, dass die Kaution an mich auszuzahlen ist.
Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß
franz mustermann

Andre

Hab jetzt schon meinen Text losgeschickt aber trotzdem danke für die Mühe. :clever:
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Ratlos

Dein Text passt auch. Viel Glück dass alles reibungslos klappt wünsche ich dir. :flag:

Andre

Danke es geht ja nur darum das ich weis wo mein Geld ist weil ich das Gefühl habe das der VM es auf seinem Konto hat und es nicht geschützt ist fals ihm das Konto gesperrt wird oder ähnliches.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Flip

Zitat von: Quinky am 21. April 2022, 11:01:18Zusätzlich müsste in dieser Abtretungserklärung FESTGELEGT werden, sobald der komplette Darlehensbetrag über Verrechnung ALGII erloschen ist, das auch die Abtretungserklärung erlischt!!!

Steht doch drin, dass eine Rückabtretung erfolgt, wenn das Darlehen vollständig getilgt ist. Musst du einfach mal lesen, ehe du noch vor lauter Schaum vor Mund...

Ratlos

Dass eine Aufhebung der Abtretung veressen wird kann durchaus sein, dürfte es aber nicht.
Insofern ist seine Erinnerung berechtigt.
Zitat von: Andre am 21. April 2022, 15:22:42Danke es geht ja nur darum das ich weis wo mein Geld ist weil ich das Gefühl habe das der VM es auf seinem Konto hat und es nicht geschützt ist fals ihm das Konto gesperrt wird oder ähnliches.

Habe ich dir schon geschrieben. VM muss!!! die Kauion auf ein insolvenzsicheres Sparbuch getrennt von seinem eigenen Geld anlegen.
Tut er das nicht hast du ein Zurückbehaltungsrecht (Achtung muss psäter nachgezahlt werden) der Miete solange bis er den Nachweis erbracht hat.
Die Verzinsung richtet sich nach § 551 BGB.

In dem Zusammenhang kannst du auch mal das Urteil des BGH vom 13. Oktober 2010, Az. VIII ZR 98/10 lesen

Quinky

ratlos:
Dieses wurde vom Vermieter dem Mieter geschrieben:

Heute Schrieb mir der Vermieter: Thema Kaution.
Frau FM von der Job Center schrieb:
Bei einem Auszug des Mieters xxx hat die Rückzahlung der Kaution ausschließlich an das JobCenter zu erfolgen.
Es sei denn das Jobcenter schreibt dem Vermieter, dass das Geld von der Kaution auf ein anderes Konto soll.

Ich lese daraus, das das Jobcenter den Vermieter nicht informiert hat, das die Kaution nicht an das Jobcenter sondern an den Mieter gehen soll.
Daher ist der Vermieter gezwungen (weil er nichts anderes weis), das nach wie vor laut Vertrag die Kaution an das Jobcenter zu überweisen ist.
Das Eigentum des Mieter soll an Dritte gezahlt werden, was rechtlich nicht in Ordnung ist.
Wenn das Jobcenter den Kautionsbetrag per Verrechnung mit dem ALGII verrechnet, darf grundsätzlich keine unwiderrufliche Rückzahlung vereinbart werden.
Das Jobcenter war bereits im Jahre 2019 (nach Verrechnung der letzten Rate) verpflichtet den Vermieter darüber zu informieren, das die Abtretungserklärung erloschen ist. Das Jobcenter erfüllt seine Verpflichtungen nicht. Erfüllt ein ALGII-Empfänger seine Verpflichtungen nicht, wird er sanktioniert.
So kann der Mieter seinem Eigentum nachlaufen, damit er eine eventuelle neue Kaution für die neue Wohnung bezahlen kann. Denn ob das Jobcenter schnell zurückzahlt, steht in den Sternen.

Ernie

Ratlos

Das JC hat dem Mieter 1000 € zweckgebunden für Kaution gegeben. Damit hat er eine Darlehensschuld. Zur Sicherung der Schuld hat das JC eine unwiderrufliche Abtretung verlangt was völlig korrekt ist.
Der Mieter kennt sich rechtlich wohl nicht aus.
Falsch war es, dass das JC trotz Abtretung monatliche Rückzahlungsraten verrechnet hat.
Dem hätte Mieter sofort einen Riegel vorschieben und auf die Abtretung verweisen müssen.
Aber es ist ja nichts verloren.
Auf seine Aufforderung die er gestern an das JC geschickt hat, wird dieses bestimmt (ganz sicher sogar) die Abtretung für erledigt erklären.
Kein JC kann sich ein doppeltes Inkasso leisten. Vor Gericht würde das JC mächtige Klatsche bekommen weil eben nichts mehr zu sichern ist.

Flip

ZitatKein JC kann sich ein doppeltes Inkasso leisten. Vor Gericht würde das JC mächtige Klatsche bekommen weil eben nichts mehr zu sichern ist.

Zu einem doppelten Inkasso kommt es doch gar nicht, da die Forderung durch den Einbehalt getilgt ist und daher weder Mahnlauf- noch Vollstreckung überhaupt veranlasst wird.

ZitatFalsch war es, dass das JC trotz Abtretung monatliche Rückzahlungsraten verrechnet hat.

Der Einbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben, solange ALG2 Bezug vorliegt. Natürlich musste der gemacht werden. Dass daneben noch eine weitere Absicherung in Form der Abtretungserklärung erfolgt ist, ist auch nicht untersagt.


oldhoefi

@Andre,

so wie ich das verstehe, handelt es sich bei der Abtretung (2. Anhang) um keinen beidseitig unterschriebenen Vertrag, sondern um eine einseitige Willenserklärung deinerseits, da nur von Dir unterzeichnet. Letzteres kann von Dir jederzeit widerrufen werden, erst Recht, wenn das Kautionsdarlehen beim Jobcenter längst getilgt ist.

Zur "Abtretung der Kautionsforderung an das Jobcenter" reiche ich ergänzend ein.

Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft 

ganz unten --> https://hartz.info/index.php?topic=15.0

Ratlos

Zitat von: Flip am 22. April 2022, 13:34:33Zu einem doppelten Inkasso kommt es doch gar nicht, da die Forderung durch den Einbehalt getilgt ist und daher weder Mahnlauf- noch Vollstreckung überhaupt veranlasst wird.
Wir haben bereits ein doppeltes Inkasso nachdem die Schuld durch Einbehalt getilgt ist aber die unwiderrufliche Abtretung noch immer besteht. Das nennt man juristisch Übersicherung. Das hat das OLG Nürnberg erstmals schon 1987 festgestellt.
Zitat von: Flip am 22. April 2022, 13:34:33Der Einbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben, solange ALG2 Bezug vorliegt.
Genau deswegen hätte es einer Abtretung gar nicht bedurft, aber möglich ist sie.
Da steht genau das drin was ich geschrieben habe: >
Zitat von: oldhoefi am 22. April 2022, 13:51:13https://hartz.info/index.php?topic=15.0

Das JC wird sie jetzt für erloschen erklären und das wars. Jeder Gedanke daran ist überflüssig.

Aus der Fachanweisung zu § 22 Abs. 6 SGB II
Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile bei Leistungen im SGB II vom 14.09.2011 Stand 18.03.2015.
Soweit das Darlehen bereits durch Aufrechnung getilgt ist, kehrt Jobcenter den vom Vermieter zurückgezahlten Betrag an den Darlehensnehmer aus, sofern nicht mit weiteren Ansprüchen gegen diesen aufzurechnen ist.

oldhoefi

@Ratlos,

entschuldige vielmals, dass ich mich "erdreistet" habe, dem TE weitere Informationen zukommen zu lassen.

Yavanna

Da der §22 SGB II kommunale Leistungen enthält, gibt es dazu keine allgemein gültigen fachlichen Weisungen. Nur Auslegungen, Urteile und kommunale Dienstanweisungen.