Kaution

Begonnen von Andre, 20. April 2022, 13:30:25

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Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 20. April 2022, 18:18:28habe vor dem Einzug eine Abtretungserklärung unterschrieben
Davon konnte ich bei meiner Antwort ja nichts wissen.

Mach dem JC ordentlich Dampf, sie sollen dir gefälligst etwas für deinen VM geben, dass es sich mit dem Darlehen schon lange Erledigt hatte.

Der VM soll die Kaution an dich Auszahlen und nicht an das JC.
Das JC hat hierauf überhaupt kein Anrecht.

Ratlos

Das hat TE mit seinem Fax doch alles schon in die Wege geleitet.
Mit der Kaution gibt es mit Sicherheit keine Schwierigkeiten mehr. Die steht allein dem TE zu. Das ist doch auch demJC klar.

oldhoefi

Dem Jobcenter scheint absolut nichts "klar" zu sein, vielmehr bastelt dieses seine eigenen Gesetze.

In der Abtretung ist enthalten, dass nicht nur das (getilgte) Kautionsdarlehen sondern auch die daraus resultierenden Zinsen an das Jobcenter abgetreten werden, welche ausnahmslos dem Mieter zustehen.

Mir ist jedenfalls keine einzige Rechtsgrundlage bekannt - weder im Sozial- noch im Mietrecht - die eine solche Zinsen-Abtretung an das Jobcenter rechtfertigen würde.

Vielmehr ist vom Jobcenter ein zinsloses Kautionsdarlehen zu gewähren, und nicht per Abtretung die Zinsen klammheimlich (mit) einzusacken.

Und das es sich im Gesamten für den TE um eine "unwiderrufliche Abtretung" handelt - wohlgemerkt bei gleichzeitiger (erledigter) Darlehens-Tilgung - wage ich ebenso stark anzuzweifeln.

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@Andre,

jetzt warte erst einmal die Reaktion des Jobcenters ab. Sollte sich dieses querstellen (warum auch immer), dann gehen wir anders vor.

Flip

Du scheinst etwas zu übersehen:

In der Abtretungserklärung ist enthalten, dass die Abtretung rückübertragen wird. Das bedeutet, dass die Zinsen nur dann ans JC gehen würden, wenn bis zum Eintritt des Auszahlanspruchs keine Rückzahlung durch den Darlehensnehmer erfolgt ist. Solange also nur das JC die Kaution gezahlt hat: wieso sollte der Darlehensnehmer, der nicht getilgt hat, die Zinsen bekommen?

Die bekommt er nur im Fall der Rückabtretung, die eintritt, wenn, wie hier, das Darlehen getilgt wurde.

Das BSG hat im Übrigen kein Problem mit dieser Art der Übersicherung:

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_11_28_B_14_AS_31_17_R.html

ZitatEine teleologische Reduktion ist schließlich nicht mit Blick darauf vorzunehmen, dass es einer Tilgung des Rückzahlungsanspruchs aus Mietkautionsdarlehen durch Aufrechnung nicht bedarf, weil sich Jobcenter zur Sicherung der Darlehensrückzahlung Ansprüche der Leistungsberechtigten auf Kautionsrückzahlung gegen Vermieter abtreten lassen können. Auch soweit wirtschaftlich eine "Übersicherung" darin zu sehen sein sollte, dass Jobcenter Aufrechnung und Abtretung kombinieren können (vgl dazu Berlit, jurisPR-SozR 12/2016 Anm 5), stünde dies normativ der Aufrechnung nicht entgegen.

Letztlich sichert eine Abtretung nur den sofortigen Rückzahlungsanspruch nach § 42a Abs 3 Satz 1 SGB II in Höhe des noch nicht getilgten Darlehensbetrags.

oldhoefi

Wäre mir völlig neu, dass ein Jobcenter etwaigen Anspruch auf Zinsen hat, wenn dieses ein Darlehen - in welcher Form auch immer - gewährt.

Auch habe ich die "Übersicherung" nicht angezweifelt, sondern die "unwiderrufliche Abtretung" für den TE. Dazu habe ich mich bereits geäußert.

Für mich ist diese Abtretung ein typischer Jobcenter-Vordruck, was noch lange nicht heißt, dass dessen Inhalte rechtens sind.

Flip

ZitatFür mich ist diese Abtretung ein typischer Jobcenter-Vordruck, was noch lange nicht heißt, dass dessen Inhalte rechtens sind.

Für das BSG schon und das ist ausreichend.


Ratlos

Richtig ist doch, dass das JC die Abtretung aufheben muss und wird.
Andernfalls würde es sich ja strafbar machen nachdem das Darlehen bereits getilgt ist.
Mit der Aufhebung der Abtretung steht das volle Kapital einschl. etwaiger Zinsgewinne dem TE zu.
Ob in dem Fall Zinsgewinne als Einkommen auf den RS angerechnet werden können, weiß ich nicht.

Flip

Natürlich muss das in vorliegendem Fall so laufen. Steht ja auch in der Abtretungserklärung.

CCR

wenn die Zinsen in den Schulden mit eingepreist ist, wäre das ja ok.  :nea:

Wie hoch sind die Zinsen für Kautionen in 2021?

Die Höhe hängt einerseits von der gewählten Geldanlage ab. Andererseits orientiert sie sich am aktuellen Zinsniveau, welches seinen Ursprung im Leitzins der EZB hat. Dieser beträgt seit 2016 0,00 Prozent, was auch die aktuell niedrigen Zinsen auf dem Sparbuch erklärt.

Ratlos

#39
Mal kurz zum zweiten deiner Eingangsfrage:
Zitat von: Andre am 20. April 2022, 13:30:25Ich habe die stromkosten an ihn überwiesen weil er sie an den grundversorger selbst zahlen wollte.

Die Abrechnungen hat er mir nie zugeschickt und auch nie die Höhe der Abschläge genannt also ob es mehr oder weniger wird ab dem folgenden Jahr.

Er begründete das mit dem Satz; Ich müßte da ja eventuell was nachzahlen das sagte er auch bei den Nebenkosten Abrechnungen.

Wegen einem Streit will er ab Mai den Strom auf mich ummelden.
Dann müsste ja dein Strom unkontrollierbar über seinen (VM)-Zähler laufen? D.h. er kann gar keine Abrechnung erstellen weil dein Stromverbrauch nicht ermittelbar ist.
Hast du keinen eigenen Zähler? Das macht doch kein Anbieter mit!
Du bist doch beim Stromversorger namentlich angemeldet!

Andre

Der Vermieter sagte am anfang als ich hier einzog das wie im Mietvertrag Vereinbart ist er die Stromkosten überweist von 60 .-euro wie es im vertrag steht.
Ich habe ihm jeden Monat 90.- euro überwiesen was auch der Verbrauch in meiner Letzten Wohnung war.
Als ich nach der Abrechnung für Strom und Nebenkosten Fragte sagte er: Die bekommen sie nicht weil es ja sein könnte das ich was Nachzahlen könnte.
Und jetzt wo Dir Strompreise gestiegen sind will er mich ummelden.
heist das ich selber an meinen Grundversorger Zahlen soll.
Habe aber bisher noch keine Post vom grundversorger bekommen.
Gibt es ein Gesetz das Dem Vermieter verbietet für mich zu überweisen?
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Ratlos

Zitat von: Andre am 23. April 2022, 17:47:40Vereinbart ist er die Stromkosten überweist von 60 .-euro wie es im vertrag steht.
Ich habe ihm jeden Monat 90.- euro überwiesen was auch der Verbrauch in meiner Letzten Wohnung war.
Schaut aber komisch aus das Ganze. Der Verdacht liegt nahe dass er deine 30 € Differenz für sich behalten hat. Denn der Strom 2021 müsste bereits abgerechnet sein und die Jahre vorher.
Also kann er nichts mehr nachzahlen müssen.
Zitat von: Andre am 23. April 2022, 17:47:40Und jetzt wo Dir Strompreise gestiegen sind will er mich ummelden
Ruf mal den Versorger an ob du überhaupt als selbständiger Haushalt angemeldet bist. Schaut mir nicht danach aus. Vermute mehr als "Mitbewohner".
Zitat von: Andre am 23. April 2022, 17:47:40heist das ich selber an meinen Grundversorger Zahlen soll.
Ja, aber über einen eigenen geeichten Zähler den eigentlich der Versorger einbaut. Dafür zahlst du ja auch.
Bei 90 € monatlicher Pauschale dürfte es ein Verbrauch von ca. 2.800 kwh sein.

Du hast geschrieben wegen einem Streit will er dich ummelden, jetzt wegen Strompreiserhöhung?


Andre

Ja als selbständiger Haushalt bin ich angemeldet ich hatte den versorger schon mal Angerufen vor Paar jahren um meine Abrechnungen zu bekommen.
Der meinet das ich die vom vermieter bekommen muss und er die nicht an mich rausgeben  darf.
Ein Stromzähler usw habe ich im Keller.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 23. April 2022, 18:58:25Ein Stromzähler usw habe ich im Keller.
Hier kann doch irgendwas nicht stimmen`

Du hast einen eigenen Zähler, wie so ziemlich jeder Mieter.
Der VM hat gar nicht das Recht dazu einen Vertrag in deinem Namen zu machen.
Zitat von: Andre am 23. April 2022, 17:47:40das wie im Mietvertrag Vereinbart ist
Das dürfte völlig falsch sein und damit auch Nichtig.
Zitat von: Andre am 23. April 2022, 17:47:40Gibt es ein Gesetz das Dem Vermieter verbietet für mich zu überweisen?
Das Vertragsrecht

Zitat von: Andre am 23. April 2022, 17:47:40Die bekommen sie nicht
Auch völlig daneben, wenn es so ist wie von dir geschildert.
Darum noch mal, es geht hier um reinen Haushaltsstrom?

Ich würde hier sofort einen eigenen Vertrag machen, ohne dem VM.
Dazu alles beim Grundversorger klären, was er noch da hat an Rechnungen soll er dir als Kopie geben.
Das es nicht der Zähler vom VM ist und hier, einiges wohl falsch gelaufen ist.

Der VM hat dir die Stromrechnungen, auch aus der Vergangenheit gefälligst zu geben.
Was sich schon für möglich gehalten hatte, er hat evtl. Geld behalten was ihm nicht zusteht.

Stromvertrag macht man als Mieter grundsätzlich selbst, allein schon wegen der möglichen Kostenersparnis.
Du dir einen Anbieter und den Vertrag dazu selbst Aussuchen kannst.


Ratlos

Zitat von: Andre am 23. April 2022, 18:58:25Der meinet das ich die vom vermieter bekommen muss und er die nicht an mich rausgeben  darf.
Ein Stromzähler usw habe ich im Keller.
Zitat von: Andre am 23. April 2022, 18:58:25Ja als selbständiger Haushalt bin ich angemeldet
Als selbständiger eigener Haushalt beim Versorger also angemeldet.
Da hat der Versorger gar kein Recht die Rechnung dem VM zu übergeben, es sei denn du hast eine Vollmacht unterschrieben.
Zitat von: Kopfbahnhof am 24. April 2022, 15:18:50Was sich schon für möglich gehalten hatte, er hat evtl. Geld behalten was ihm nicht zusteht.
Auch meine Meinung. Irgendwas passt da nicht. Lass dir seit Einzug also rückwirkend alle Rechnungen vom Versorgr zuschicken. Weigert er sich beauftrage einen Rechtsanwalt.

Nur so als Hinweis: Besteht die Möglichkeit, dass der VM deine Leitung angezapft hat?
Ich selbst hatte das schon mal!