Fremde Rechnungen über mein Konto bezahlt. Befürchte Sanktionen. Was tun?

Begonnen von Sabina, 21. April 2022, 01:34:58

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Sabina

Hallo.
Ich hoffe, dass Sie mir behilflich sein können. Ich beziehe (krankheitsbedingt) Arbeitslosengeld II und bin total verunsichert.
Bald muss ich neuen Weiterbewilligungsantrag stellen (es wird um ein Jahr verlängert) und meine Kontoauszüge letzter Monate vorweisen.
In den letzten Monaten habe ich einer Bekannten mehrmals geholfen, indem ich für sie verschiedene Überweisungen über mein Konto getätigt habe.
Sie gab mir Geld und ich zahlte es auf mein Konto ein. Dann habe ich verschiedene Rechnungen für sie überwiesen (Zahnarzt, Kaufhaus, Medikamente etc.)
Dann habe ich ihr angeboten, da sie nicht so gut Deutsch spricht und kein Internet hat, aus der Online Apotheke verschiedene Medikamente für sie zu bestellen
(auf meinem Namen) , weil sie online viel billiger sind. Heute habe ich zufällig erfahren, dass ich das nicht hätte tun sollen,
da mir Sanktionen drohen und das eingezahlte Geld auf mein Konto als Schenkung gesehen werden kann. Ich habe jetzt wirklich Angst. Was soll ich tun?
Soll ich meine Bekannte bitten, mir schriftlich zu bestätigen, dass das alles ihre Rechnungen sind?
Ich habe wirklich Angst. Ich wollte nur helfen, habe mir aber nichts dabei gedacht. Bitte um Antwort.

Danke im Voraus und viele Grüße.

justine1992

Geld, das auf Dein Konto eingezahlt wurde, ist erst mal Einkommen, das Du melden musst. Wenn auf den Kontoauszügen ersichtlich ist, dass mit exakt diesen Beträgen Rechnungen auf fremden Namen beglichen wurden, kannst Du das aber gut erklären.

Jemand, der nicht genug deutsch für eine Online-Bestellung spricht, soll nun eine Erklärung verfassen? Unglaubwürdig. Bleib bei allem ehrlich, widersprich Dir nicht.

Nur eine Bekannte? Ein einziger Name? BG-Verdacht ausgeschlossen?

Mit der entsprechenden Erklärung (und belegt durch Kontoauszüge) sollte das kein Problem sein.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Ratlos

Normalerweise müssten sich die Einnahmen mit den Ausgaben decken.
Hat sie dir z.B. 100 € für Medikamente überwiesen und du hast die 100 € an die Apotheke weiter geleitet, ist die Erklärung des Geldes doch kein Problem und über die Kontoauszüge beweisbar. Keine Angst, da passiert dir nichts.

Unwissender

Wenn du du die Ausgaben nachweisen kannst, z.b. mit Quittung/Rechnung, sollte das kein Problem darstellen?! Würde ich aber nur auf Nachfrage einreichen!

Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner an!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!