Wo Verlängerung EU beantragen?

Begonnen von TG, 29. April 2022, 06:25:32

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TG

Hallo,
eine Frau aus nicht EU Land wurde wegen chronischer fortschreitender Erkrankung vom MDK des JC als befristet erwerbsunfähig eingestuft und deshalb an das Sozialamt "übergeben". Sie erhält Leistungen nach SGB XII. Für eine Rente aus der DRV hat sie nicht genügend Zeit gearbeitet, sondern nur 1 Jahr. Jetzt fordert das Sozialamt sie auf, eine Verlängerung zu beantragen. Die Frage ist aber, wo macht sie das? Ich vermute, das Sozialamt hat einen eigenen MDK. Müßte das Sozialamt sie nicht dahin leiten bzw. wie läuft das Procedere? Die Frau wird dauerhaft nicht wieder arbeiten können. Was muß sie jetzt wo machen?

Kopfbahnhof

Zitat von: TG am 29. April 2022, 06:25:32Was muß sie jetzt wo machen?
Diese Antworten müsste das Sozialamt geben.

Sollte sie wieder als erwerbsfähig Eingestuft werden, wäre wohl das JC auch wieder Zuständig.
Darum wohl auch die Aufforderung vom Sozialamt, weil es befristet war.

TG

Es ist leider keine Antwort vom Sozialamt gekommen, deshalb meine Frage.

jordon

Das Sozialamt muss nach § 45 SGB XII die Deutsche Rentenversicherung mit der Feststellung beauftragen.
Die Feststellung der DRV ist dann für das Sozialamt bindend.