Umgangskosten

Begonnen von Malaika2021, 29. April 2022, 09:19:13

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Flip

ZitatIch kann dad ehrlich gesagt auch nicht dem Link entnehmen.

Nein? Was verstehst du denn nicht an

ZitatEin Anspruch auf Übernahme der Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit einem getrennt lebenden Kind besteht nicht bereits im Falle der räumlichen Trennung des Elternteils vom Kind, sondern nur dann, wenn die Eltern i. S. des Familienrechts getrennt leben.

Wer hat denn nach Familienrecht entschieden, dass das Kind nicht bei dir leben darf? Also dich bzw. das Kind gezwungen, woanders zu leben?

Malaika2021

Zitat von: justine1992 am 01. Mai 2022, 22:21:18Dir geht es doch aber gar nicht um das Umgangsrecht. Dir geht es darum, dass Dir das Recht jemand bezahlen soll. Da solltest Du schon unterscheiden.

Ich habe diese Kosten duech das gesamte Jahr 2021 bekommen,. Ich schrieb bereits weiter oben, ich wußte davon gar nichts. Weder vin den Fahrtkosten, noch das es sowas wie eine temp. BG. gibt. Das JC selbst hatte mich derzeit darauf hin gewiesen. Und so sieht es das Gesetz auch vor.DAS ist der Punkt. Damals als ich noch keinen Job hatte, man könnte fast vermuten, man wird bestraft wenn man arbeiten geht.

Bundspecht

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

justine1992

Zitat von: Malaika2021 am 02. Mai 2022, 08:34:44man könnte fast vermuten, man wird bestraft wenn man arbeiten geht.
Ja, es gibt Menschen, die sorgen ganz alleine für ihren Lebensunterhalt. Aber vermutlich nicht viele sehen das (wie Du?) als Strafe.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Malaika2021

Zitat von: justine1992 am 02. Mai 2022, 09:31:37
Zitat von: Malaika2021 am 02. Mai 2022, 08:34:44man könnte fast vermuten, man wird bestraft wenn man arbeiten geht.
Ja, es gibt Menschen, die sorgen ganz alleine für ihren Lebensunterhalt. Aber vermutlich nicht viele sehen das (wie Du?) als Strafe.

Dann bitte nochmal lesen. Meinen Job betrachte ich überhaupt nicht als Strafe.

Flip

Zitat von: Malaika2021 am 02. Mai 2022, 08:34:44Ich habe diese Kosten duech das gesamte Jahr 2021 bekommen,.

Ja, und ich habe bereits geschrieben, dass mich das wundert. Denn dein "Umgang" hat nichts mit dem familienrechtlichen Umgang zu tun, der dadurch notwendig wird, dass ein Elternteil unfreiwillig vom Kind getrennt wurde und es nur begrenzt und mit Kosten verbunden sehen kann.

Malaika2021

Zitat von: Flip am 02. Mai 2022, 14:48:36
Zitat von: Malaika2021 am 02. Mai 2022, 08:34:44Ich habe diese Kosten duech das gesamte Jahr 2021 bekommen,.

Ja, und ich habe bereits geschrieben, dass mich das wundert. Denn dein "Umgang" hat nichts mit dem familienrechtlichen Umgang zu tun, der dadurch notwendig wird, dass ein Elternteil unfreiwillig vom Kind getrennt wurde und es nur begrenzt und mit Kosten verbunden sehen kann.

Ja da gehen unsere Ansichten dann eben auseinander.
In meknen Augen spielt es keine Rolle warum die Situation so ist, und wie ich weiter oben eben auch bereits schrieb, muß das Kind nicht erst in den Brunnen fallen. Es kostet den Steuerzahler eine Menge Geld wenn ein Kind anderweitig untergebracht ist, oder wenn es wegen Depressionen behandelt werden muß, denn schließlich zahlen wir ja auch KK Beiträge für alle und nicht nur für uns selbst,wenn ein junger Mensch die Lebenslust verliert, sieht man oft wohin es führt. Aber diese engstirnige Denkweise kommt halt öfter vor,zu Lasten aller.

madinksa

Der wichtige Punkt ist ja, dass Du alleine entschieden hast, wo Dein Kind zukünftig leben soll.
Es gibt keine Empfehlung von Amts Seite oder irgendetwas anderes.
Und wenn Du das privat entscheidest, musst Du eben die Kosten dieser Entscheidung tragen.

Sonst bringe ich demnächst meine Kinder bei der Oma auf Mallorca unter und lasse mir zwei-wöchentlich Flüge dorthin bezahlen.
Diese Tür würde ich als Gesetzgeber auch nicht aufmachen.

Malaika2021

Zitat von: madinksa am 03. Mai 2022, 09:23:40Der wichtige Punkt ist ja, dass Du alleine entschieden hast, wo Dein Kind zukünftig leben soll.
Es gibt keine Empfehlung von Amts Seite oder irgendetwas anderes.
Und wenn Du das privat entscheidest, musst Du eben die Kosten dieser Entscheidung tragen.

Sonst bringe ich demnächst meine Kinder bei der Oma auf Mallorca unter und lasse mir zwei-wöchentlich Flüge dorthin bezahlen.
Diese Tür würde ich als Gesetzgeber auch nicht aufmachen.

Oh Mann was für Ansichten. Da weiter zu argumentieren, dafür ist mir meine Zeit nun weiß Gott zu wertvoll.
 :grins:

Bundspecht

Zitat von: Malaika2021 am 04. Mai 2022, 10:24:23Oh Mann was für Ansichten

Aber zu Recht ! Du hast doch selbst entschieden deinen Sohn bei der Oma wohnen zu lassen . Es hat Dich niemand dazu gezwungen. Die Umstände warum und wieso sind dabei Irrelevant. Warum also , sollte das JC , und damit letztendlich auch der Steuerzahler , dafür aufkommen, dass DU deinen Sohn besuchen kannst ?

Das, dass JC überhaupt für das Jahr 2021 übernommen hat wundert mich (und auch andere User).

Zitat von: Malaika2021 am 04. Mai 2022, 10:24:23Da weiter zu argumentieren, dafür ist mir meine Zeit nun weiß Gott zu wertvoll.

Tja, wir können nix dafür, wenn Dir die Antworten nicht passen. Dann Regel das bitte mit deinem JC

Zitat von: madinksa am 03. Mai 2022, 09:23:40Und wenn Du das privat entscheidest, musst Du eben die Kosten dieser Entscheidung tragen.


So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Jan Mustermann

Ok,und wo ist das Problem ?
Der Fragesteller benötigt das Geld um sein Umgangsrecht/Umgangspflicht(!) auszuüben.
Da der Sohn nicht mehr in der BG des Fragestellers lebt muß das JC doch schon keine Regelsätze usw. für den Jungen zahlen.Die spaaren also.

Und warum sollte der Fragesteller nicht Geld für seine Lebensgestalltung vom JC erhalten? Entweder es ist ein Recht oder eben nicht.
Und wenn es rechtens ist,dann sollte er es auch in Anspruch nehmen.

justine1992

Recht auf Geld für Lebensgestalltung? Wo soll das her kommen?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

geraldxx

Zitat von: Jan Mustermann am 08. Mai 2022, 20:34:54Ok,und wo ist das Problem ?
Der Fragesteller benötigt das Geld um sein Umgangsrecht/Umgangspflicht(!) auszuüben.
Da der Sohn nicht mehr in der BG des Fragestellers lebt muß das JC doch schon keine Regelsätze usw. für den Jungen zahlen.Die spaaren also.

Das zahlt dann aber ein anderes JC.