minderung auszahlungsanspruchs in höhe von 10% des regelbedarfs (0,00 euro)?

Begonnen von napejts, 27. August 2022, 15:19:06

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napejts

das ist doch das neue "gesetz" bei der die erste sanktion nicht gilt? deswegen steht da 0 euro?

schönen tag noch ^^


Yavanna

Ich kann deine Frage nicht so richtig verstehen.

Hast du evtl dein erstes Meldeversäumnis begangen? Das erste wird zwar nicht sanktioniert, muss aber dokumentiert sein.

Spritzenhalter


Yavanna

Wenn keine tatsächlich leistungsmindernde Sanktion ausgesprochen wurde, muss auch keine Anhörung erfolgen