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Corona-Impfung und Stellenvorschlag

Begonnen von Zara, 02. Mai 2022, 09:59:33

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Zara

Guten Tag,
mich würde mal interessieren, wie es aktuell ausschaut in Bezug auf die ja nicht vorhandene allgemeine Impfpflicht? Wie schaut es aus, wenn man vom JC einen Stellenvorschlag (Bürokauffrau bei Arzt, Klinik) im medizinischen Bereich erhält und selbst ungeimpft ist? Muss man sich auf die Stelle bewerben bzw. wenn der Arbeitgeber eine Impfung fordert, diese Stelle annehmen und sich impfen lassen? Drohen Sanktionen, wenn man sich nicht impfen lassen möchte? Es geht zwar aus den Stellenvorschlägen nicht hervor, dass eine Impfung zwingend ist, jedoch besteht ja für den medizinischen Bereich eine Impfflicht und da gehören meines Wissens auch Bürokräfte dazu.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

OLD-MAN

Bewirb´ dich doch erst einmal und warte ab, wie die Klinik auf deine Bewerbung reagiert.

Zara

Zitat von: OLD-MAN am 02. Mai 2022, 10:09:38Bewirb´ dich doch erst einmal und warte ab, wie die Klinik auf deine Bewerbung reagiert.

Das mache ich, aber es würde mich dennoch interessieren, wie ich mich bei einem evtl. Vorstellungsgespräch zu verhalten habe bzw. ob mir eine Impfpflicht droht.

Hary

Im Vorstellungsgespräch solltest du auf Nachfrage eben angeben keine Impfung zu besitzen und das du dies nicht tun möchtest. Dann wirst du natürlich voraussichtlich die Stelle nicht bekommen. Aber zwingen kann dich das Jobcenter nicht, ob sie die dann aber noch Stellen in dem Bereich anbieten ist fraglich. Dann wanderst du vermutlich ihn die Kategorie minimal qualifizierter Hilfsarbeiter.

Zara

Zitat von: Hary am 02. Mai 2022, 11:37:23Im Vorstellungsgespräch solltest du auf Nachfrage eben angeben keine Impfung zu besitzen und das du dies nicht tun möchtest. Dann wirst du natürlich voraussichtlich die Stelle nicht bekommen. Aber zwingen kann dich das Jobcenter nicht, ob sie die dann aber noch Stellen in dem Bereich anbieten ist fraglich. Dann wanderst du vermutlich ihn die Kategorie minimal qualifizierter Hilfsarbeiter.

Dankeschön, das hilft mir weiter. Aber dass ich dann abqualifiziert werde, denke ich nicht, denn es gibt ja als Bürokauffrau noch viele weitere Möglichkeiten, als im medizinischen Bereich. Wäre etwas anderes, wenn ich jetzt bspw. Krankenschwester wäre... Da ist es klar, dass man nur im med. Bereich eingesetzt werden kann.

Hary

Zitat von: Zara am 02. Mai 2022, 11:54:47Aber dass ich dann abqualifiziert werde, denke ich nicht, denn es gibt ja als Bürokauffrau noch viele weitere Möglichkeiten, als im medizinischen Bereich.
Das meine ich natürlich. Du bist aktuell eben im medizinischen Bereich oder auch Pflegebereich bzw. in allen Bereichen wo eine Impfung vorausgesetzt wird eben nicht vermittelbar. Andere Bereiche sind ja nicht betroffen.

Hexe

Soweit mir bekannt ist, dürfen seit dem 16.3. keine ungeimpften im Gesundheitswesen mehr eingestellt werden.
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Kopfbahnhof

Zitat von: Hexe am 02. Mai 2022, 13:24:52dürfen seit dem 16.3. keine ungeimpften im Gesundheitswesen
So ist es, kein AG darf Leute ohne der Zwangsimpfung derzeit Einstellen.

Offen ist wohl noch, wie die JC damit umgehen werden, zwecks Sanktion.
Meiner Meinung nach darf es keine geben, da es auch keine Impflicht gibt, außer eben in diesem Bereich.
(was eine riesige Sauerei ist wie ich finde)
Es wird doch eh nur alter Müll verabreicht, der aktuell keinen Nutzen mehr hat.

Hary

Lassen wir am besten persönliche Meinungen zur Impfung weg, da dies erfahrungsgemäß nichts bringt.

Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Mai 2022, 17:34:57Offen ist wohl noch, wie die JC damit umgehen werden, zwecks Sanktion.
Meiner Meinung nach darf es keine geben, da es auch keine Impflicht gibt, außer eben in diesem Bereich.
Rein logisch betrachtet wird man wohl darüber streiten können. Zum einen steht im Raum dass man niemanden gegen seinen Willen zu einer medizinischen Behandlung zwingen kann im Zuge der Mitwirkungspflicht. Auf der anderen Seite steht aber die Pflicht mitzuwirken und nun könnte man unter Umständen daraus ableiten, dass die Durchführung einer Impfung dies mit umfasst um im gelernten Beruf arbeiten zu können. Ich kann mir durchaus vorstellen dass man eine Interessensabwägung machen könnte und das Ergebnis durchaus unterschiedlich sein könnte. Die Bürokraft wird da vermutlich anders abschneiden da sie Alternativen im nicht Medizinischen Bereich hat, bei jemanden mit einer Ausbildung im medizinischen Bereich oder der Pflege der/die quasi nicht mehr vermittelbar ist könnte es anders aussehen. Dabei müsste man auch schauen ob die Impfpflicht voraussichtlich Dauerhaft ist oder nur zeitweise.

Ich vermute aber wir werden früher oder später die ersten Urteile dazu haben. Ich bin auch nur normal geimpft, einen Booster habe ich mir nicht mehr geholt weil ich persönlich da jetzt keinen Mehrwert mehr sehe so lange der Impfstoffe nicht weiterentwickelt wurde.

Unwissender

Ich z.B. bin auch ungeimpft (vertrage die Impfstoffe nicht)! Deswegen gebe ich bei einer Bewerbungsmail, schon an das ich ungeimpft bin, und keine Maske (Asthmatiker) tragen kann. In der Regel ist die Sache dann schon erledigt!

Laden Sie mich doch ein, wissen sie worauf sie sich einlassen!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Hary

Zitat von: Unwissender am 03. Mai 2022, 10:08:30Ich z.B. bin auch ungeimpft (vertrage die Impfstoffe nicht)! Deswegen gebe ich bei einer Bewerbungsmail, schon an das ich ungeimpft bin, und keine Maske (Asthmatiker) tragen kann. In der Regel ist die Sache dann schon erledigt!

Laden Sie mich doch ein, wissen sie worauf sie sich einlassen!

Das ist gefährlich was du dort machst. Wenn du die Anbahnung einer Beschäftigung beim ersten Kontakt schon quasi unmöglich machst, dann kann das Folgen für dich haben. Wenn die Situation so ist, dann ist die eben so, aber gleich in der Bewerbung so offen eigene Negativmerkmale zu bewerben kann ein aktives verhindern einer Einstellung sein.

Zumal es fragwürdig ist seine Krankengeschichte gleich jedem fremden aufzulisten. Da geht es dann ja offen gesagt eher darum die Stelle nicht zu bekommen.

Unwissender

Woher soll das JC denn wissen, was ich dem potienzellen AG schreibe? Ich schreibe das ja nicht in die Bewerbung sondern nur in die Mail, auf die ich auf die Bewerbunsunterlagen hinweise!

Ich hatte den Fall auch schon, das ich nix angegeben habe und dann im Gespräch rausgerückt bin! Dann war der vermeintliche AG verärgert und meinte, das ich das hätte gleich mitteilen sollen, dann hätten sie sich das Ganze ersparen können! Fahrtkosten bekan ich auch nicht erstattet!
Seitdem mache ich das so!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ratlos

Zitat von: Unwissender am 03. Mai 2022, 10:08:30Ich z.B. bin auch ungeimpft (vertrage die Impfstoffe nicht)! Deswegen gebe ich bei einer Bewerbungsmail, schon an das ich ungeimpft bin, und keine Maske (Asthmatiker) tragen kann.
Finde dass diese Mitteilung keine Verhinderung einer Anbahnung ist. Die Unverträglichkeit der Impfstoffe ist sein Krankheitbild und das bekannt zu geben ist eigentlich seine Pflicht.

Einfachicke

Zitat von: Zara am 02. Mai 2022, 10:12:14
Zitat von: OLD-MAN am 02. Mai 2022, 10:09:38Bewirb´ dich doch erst einmal und warte ab, wie die Klinik auf deine Bewerbung reagiert.

Das mache ich, aber es würde mich dennoch interessieren, wie ich mich bei einem evtl. Vorstellungsgespräch zu verhalten habe bzw. ob mir eine Impfpflicht droht.

Hallochen,

ich selbst arbeite in einer Klinik im Schreibdienst, habe also keinen Kontakt zu Patienten.

Ich muss mich zweimal die Woche testen lassen, im ganzen Haus herrscht Maskenpflicht, aber für mich wäre eine Impfung nicht zwingend sondern freiwillig, wie bei jedem anderen Angestellten auch.