Hartz 4 und sgb12

Begonnen von Patrick, 04. Mai 2022, 06:19:26

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Patrick

Ich bin in den Werkstätten beschäftigt und bekomme bald mein Arbeitsvertrag das bedeutet dann das ich ab dann mein Werkstattlohn und ergänzend Sozialhilfe bekomme bisher ist es so das ich übergangsgeld von der Rentenversicherung bekomme und deshalb die Miete selbst zahlen muss das kann ich aber von Werkstattlohn uns sgb12 nicht mehr meine Frau und die Kinder bekommen Hartz 4 zudem macht meine Frau ein 450 Euro Job nun würde ich gerne wissen wie läuft das mit der Miete zahlt die das Hartz 4 Amt und was ist mit meinem Freibetrag darf den das Hartz 4 Amt anrechnen vielleicht weiß das jemand von euch

Yavanna

Du bekommst Leistungen nach dem 4.Kapitel SGB XII, deine Frau und Kinder nach SGB II. Ihr seid eine gemischte BG. Dein Einkommen wird zunächst vertikal bei dir angerechnet, dein Bedarf setzt sich aus Regelsatz und Mietanteil zusammen. Höhe des Anteils richtet sich danach, wie viele Personen ihr seid. Dein nach SGB XII ermittelter Freibetrag bleibt bei dir.
Der Bedarf von Frau und Kindern sind deren Regelsätze + die restliche Miete. Davon wird dann Kindergeld und der Lohn vom 450 Euro Job abgezogen.