Fahrtkostenzuschuss vom Chef, was wird angerechnet?

Begonnen von Sabaton83, 06. Mai 2022, 06:26:57

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Sabaton83

Guten Morgen zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich einer Bedarfsgemeinschaft.

Er bekommt ALG2, sie hat einen Job mit 2100 brutto/1450 netto. Beide leben zusammen in einer Wohnung als Bedarfsgemeinschaft.

Sie hat einen recht langen Arbeitsweg, daher gibt ihr Chef ihr monatlich mit der Gehaltsabrechnung einen Fahrtkostenzuschuss dazu, dieser ist in der Lohnabrechnung auch separat als solcher ausgewiesen.
Der Fahrtkostenzuschuss wird, meiner Meinung nach, nach einem Jahr auch noch komplett versteuert.

Meine Frage wäre nun, welche Beträge als Einkommen angerechnet werden und welche nicht? Nur das reine Arbeitseinkommen oder auch der Fahrtkostenzuschuss?

Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus :-)

OLD-MAN

Zitat von: Sabaton83 am 06. Mai 2022, 06:26:57auch der Fahrtkostenzuschuss?

Ja, der Fahrtkostenzuschuss ist auch Einkommen!

Hary

Leider ist das in der Tat anrechenbar, da Vermögenswirksam.

Kleine Geschichte da ich das selbe Problem auch einmal hatte. Ich habe ein ökologisches Jahr bei einer Stadtwirtschaft gemacht. Die Fahrkosten waren monatlich 130 Euro und am Ende war der Freibetrag 100€ + 30€ Versicherungspauschale + 130€ Fahrkosten. Bis dem Jobcenter aufgefallen ist dass der Freibetrag nur 65€ wären und die Fahrkosten nicht berücksichtigt werden. Bedeutet also ich hätte mit einem fortführen einen monatlichen Verlust gemacht. Mit der Rechtsabteilung haben wir lange nach einem Ausweg gesucht wie ich die Fahrt machen kann ohne dass die Leistungen dafür angerechnet werden können. Die Lösung war so genial wie einfach. Die Stadtwerke betreiben die Züge mit denen ich zur Arbeit gefahren bin und ich habe meinen Arbeitsbeginn im Zug gehabt und habe mir vom Zugführer seine "Wertstoffe" (also Papierkorb) geben lassen um diese dann der fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Somit war es keine Fahrt mehr zur Arbeit sondern eine Fahrt im Rahmen der Beschäftigung... Dem Jobcenter hat der Trick zwar nicht gefallen, aber sie konnten nichts tun und die kostenlose Fahrkarte vom Betrieb war anrechnungsfrei :)

Flip

ZitatSomit war es keine Fahrt mehr zur Arbeit sondern eine Fahrt im Rahmen der Beschäftigung... Dem Jobcenter hat der Trick zwar nicht gefallen, aber sie konnten nichts tun und die kostenlose Fahrkarte vom Betrieb war anrechnungsfrei :)

Fahrkostenerstattung ist auch im Rahmen der Beschäftigung  (betrieblich veranlasste Fahrten) als Einkommen anzurechnen, hat das BSG im November 21 entschieden

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2021/2021_11_11_B_14_AS_41_20_R.html


Und auch eine Sachleistung (Fahrkarte) wäre hier Einkommen, das regelt bereits das Gesetz.


Hary

Das ist richtig.Es war damals glaube ich das Jahre 2010 oder so in dem Dreh. Ich hatte mit dem ökologischen Jahr angefangen weil es vom Jobcenter alles so klar war, bis dann nach sechs Monaten auffiel das es wie beim Freiwilligen sozialen Jahr nur ein Taschengeld gibt. Dann steht man da mit Fahrtkosten die der doppelte Freibetrag sind, kommt aber nicht mehr raus. Sanktionen wären wohl nicht zu erwarten weil dann nicht mehr zumutbar, aber die Kündigungsfrist gilt ja trotzdem.

Daher war dieser juristische Trick mit der beruflichen Fahrt das beste.