Nun soll ich auf einmal Wohngeld beantragen

Begonnen von Davis, 17. Mai 2022, 13:59:41

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Flip

ZitatIch habe mir das auch erstritten.

Kannst du das Urteil mal hochladen?


CCR

ALG I und Wohngeld ist in der Regel gleich wie ALG II sollte es, denn sonst wäre der Mindestlohn bei 40 Std. Woche zu niedrig.

Else Kling

Zitat von: tornado am 12. Juni 2022, 10:56:46Hallo,
wenn der "Gewinn" kleiner ist als der zu zahlende Rundfunkbeitrag besteht wieder Bedürftigkeit.
Ich habe mir das auch erstritten.

Bei weniger als 18,36 € Unterschied kann man die Befreiung  vom Rundfunkbeitrag als Härtefall beantragen.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html?highlight=befreiung

tornado

Der Hinweis von Else Kling ist genau richtig.

Davis

#19
Zitat von: tornado am 12. Juni 2022, 10:56:46Hallo,
wenn der "Gewinn" kleiner ist als der zu zahlende Rundfunkbeitrag besteht wieder Bedürftigkeit. Ich habe mir das auch erstritten.

Hallo tornado,

ich glaube, der Unterschied ist im cent-Bereich.

Das JC schiebt mich zwar ab, aber in deren Brief an die WG-Behörde steht geschrieben, diese soll das WG für Mai nicht erstatten, weil durch die Nachzahlung meiner Betriebskostenabrechnung die Summe von ALG2 für diesen Monat den Anspruch von WG übersteigt.

Edit: Sorry Else, irgendwie hatte ich die letzte Thread-Seite übersehen. Vielen Dank für die Info!

Grüße

Davis

Kein Bittsteller

Der Rundfunkbeitrag liegt momentan bei 18,36€ wollt ich nur sagen. Pro Monat.
Wäre intresant zu wissen wie hoch das Wohngeld wird + ALG I
Ein seltener Thread in dem fast keine Zahlen auftauchen  :smile:

Davis

Hallo,

da ich statt ALG2 seit Juli Wohngeld bekomme, ist der Zuschuss für ALG2-Empfänger für mich weggefallen.

Nun heißt es, im September würde ein einmaliger Zuschuss für Wohngeldempfänger ausgezahlt werden. Wenn ich nun z. B. Mitte September einen neuen Job anfangen würde, müsste ich dann den Wohngeldzuschuss zurückzahlen?

Grüße

Davis

CCR

Zitat von: Davis am 11. August 2022, 14:07:57Wenn ich nun z. B. Mitte September einen neuen Job anfangen würde, müsste ich dann den Wohngeldzuschuss zurückzahlen?


solltet du gleich melden, damit dein Wohngeld neu berechnet wird.

Davis

Zitat von: CCR am 11. August 2022, 14:36:55solltet du gleich melden, damit dein Wohngeld neu berechnet wird.

Würde ich natürlich. Aber müsste ich den Zuschuss für September zurückzahlen?

Grüße

Davis

CCR

#24
Zitat von: Davis am 11. August 2022, 16:05:34
Zitat von: CCR am 11. August 2022, 14:36:55solltet du gleich melden, damit dein Wohngeld neu berechnet wird.

Würde ich natürlich. Aber müsste ich den Zuschuss für September zurückzahlen?

Grüße

Davis
Richtig, du musst das zu Unrecht erhaltene Wohngeld zurückzahlen.

Die Wohngeldbehörde arbeitet nicht nach dem Zuflussprinzip. Einkommen wird dem Zeitraum zugerechnet, für den es bestimmt ist.

Zitat von: Davis am 11. August 2022, 14:07:57Nun heißt es, im September würde ein einmaliger Zuschuss für Wohngeldempfänger ausgezahlt werden.

wenn dir da noch Wohngeld zugestanden hat, dann ja, ansonsten erhältst du ja die 300 € Energiepauschale vom neuen Chef.
vieleicht noch obendrauf, wer weiß 

Davis

Zitat von: CCR am 11. August 2022, 16:10:18wenn dir da noch Wohngeld zugestanden hat, dann ja, ansonsten erhältst du ja die 300 € Energiepauschale vom neuen Chef.
vieleicht noch obendrauf, wer weiß 

Daran habe ich gar nicht gedacht.

Den Zuschuss für ALG1-Empfänger habe ich übrigens bis heute nicht erhalten. 

Grüße

Davis

CCR

Zitat von: Davis am 11. August 2022, 18:24:24Den Zuschuss für ALG1-Empfänger habe ich übrigens bis heute nicht erhalten. 

ich auch nicht, aber da ich im Monat Juli raus war bekam ich das Geld vom JC waren dann 100 € mehr.

Davis

Hallo Leute.

Ich habe bis 10/2022 zum ALG1 noch Wohngeld bezogen. Seitdem beziehe ich ALG2 bzw. Bürgergeld. Das ALG1 lief Mitte 10/2022 aus.

Nun kam ein Brief von der Wohngeldbehörde. Mir würde der zweite (für mich eigentlich erste) Heizkostenzuschuss von 415 € gewährt, für den maßgeblichen Monat 09/2022.

Meine Frage nun: Muss ich damit rechnen, dass dieser beim Bürgergeld angerechnet wird? 

Grüße

Davis

PS: Ich habe die Einmalzahlung für ALG1-Empfänger letztes Jahr doch noch erhalten.

horst

Wenn du für 10/22 ALG II bekommst und das Wohngeld noch 09/22 erhalten hast ist doch alles ok. Da wird dann vom JC nichts mehr angerechnet und Wohngeld musst du auch nicht mehr zurückzahlen-Bei einer späteren Nachzahlung wäre es Einkommen das das JC von dir will. Genauso wie ein Nebenkosten Guthaben von deinen VM

Davis

Zitat von: horst am 16. März 2023, 16:42:10Wenn du für 10/22 ALG II bekommst und das Wohngeld noch 09/22 erhalten hast ist doch alles ok. Da wird dann vom JC nichts mehr angerechnet und Wohngeld musst du auch nicht mehr zurückzahlen-Bei einer späteren Nachzahlung wäre es Einkommen das das JC von dir will. Genauso wie ein Nebenkosten Guthaben von deinen VM

Hallo Horst.

Der Zuschuss für letzten September wird jetzt im April ausgezahlt werden.

Grüße

Davis