Nun soll ich auf einmal Wohngeld beantragen

Begonnen von Davis, 17. Mai 2022, 13:59:41

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Else Kling

Zitat von: Davis am 16. März 2023, 16:25:26Meine Frage nun: Muss ich damit rechnen, dass dieser beim Bürgergeld angerechnet wird? 


Der Heizkostenzuschuss darf gemäß Paragraph 6 Heizkostenzuschussgesetz nicht auf Sozialleistungen angerechnet und nicht gepfändet werden.

Davis

Zitat von: Else Kling am 16. März 2023, 17:15:16Der Heizkostenzuschuss darf gemäß Paragraph 6 Heizkostenzuschussgesetz nicht auf Sozialleistungen angerechnet und nicht gepfändet werden.

Hallo Else.

Ich kannte das Gesetz nicht.

ZitatGesetz zur Gewährung eines Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz - HeizkZuschG)
§ 6 Anrechnung bei anderen Sozialleistungen; Pfändungsschutz

(1) Der Heizkostenzuschuss ist bei Sozialleistungen, deren Zahlung von Einkommen abhängig ist, bei Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie im Rahmen der §§ 67 und 126 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
(2) Der Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss kann nicht gepfändet werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/heizkzuschg/__6.html

Fällt da Bürgergeld darunter? Ich weiß nicht, wie man "von Einkommen abhängig" hier auslegen soll. Mir klingt das mehr nach ALG1.

Grüße

Davis

horst

ja Heizkostenzuschuss ist ausgenommen und wird auch nicht vom JC angerechnet.

,,Anspruch auf den zweiten Heizkostenzuschuss haben Personen, denen Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bewilligt wurde und bei denen mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums in der Zeit vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 liegt."

Davis

Zitat von: horst am 16. März 2023, 17:48:31ja Heizkostenzuschuss ist ausgenommen und wird auch nicht vom JC angerechnet.

Freut mich, wenn es so ist.

Grüße

Davis