Gasabrechnung Rückzahlung nicht gemeldet

Begonnen von wirsindindividuell, 17. Mai 2022, 23:17:17

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wirsindindividuell

Hallo da draussen,

ich glaube, ich habe eine Dummheit gemacht. Vermutlich sogar eine Straftat.

Ich muss für die den Heizzeitraum 2021 bis 2022 eine Nachzahlung leisten und habe diese ans Jobcenter weitergegeben.
Es kam keine Reaktion, also habe ich zweimal nachgefragt.

Ich hatte heute einen Brief im Briefkasten, ich müsse noch die vorherige Abrechnung von 2020 auf 2021 einreichen.
Ich dachte erst, die hätten meine Abrechnung von damals schon vernichtet oder verbummelt.
Daher habe ich jetzt meine Unterlagen geprüft:

Tatsächlich!
Ich habe die Rechnung von 2021 nicht eingereicht. Und es kommt schlimmer: Ich habe eine Rückzahlung von ca. 140 Euro erhalten und der mtl. Abschlag wurde um 9 Euro reduziert. Die mtl. Leistungen wurden aber nicht entsprechend reduziert, weil ich es nicht eingereicht habe.

Ich habe somit etwa 190€ zu Unrecht erhalten.
Ich weiss nicht, warum ich die Rechnung nicht eingereicht habe. Habe ich es verschusselt? Habe ich die Rechnung bewusst nicht eingereicht? Ich weiss es gerade selbst nicht.

Jetzt mache ich mir natürlich Sorgen. Das könnte ja als Sozialbetrug o.Ä. ausgelegt werden.

Ich werde jetzt natürlich zeitnah die Rechnung einreichen und mich beim Jobcenter entschuldigen.

Meine Frage an Euch: Wisst Ihr, in wie weit das Jobcenter da gegen mich vorgehen kann? Werde ich Ärger bekommen? Oder sind die da kulant?

Und die Aussicht, dass mir eine der nächsten Zahlungen um  ca. 190€ reduziert werden, ist auch nicht berauschend.

Die Ironie ist:
Hätte ich nicht mehrfach nachgefragt, wäre es nie aufgefallen. Das kann ich als Argument anbringen, dass ich mir keiner Schuld bewusst war.
Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

Flip

ZitatWisst Ihr, in wie weit das Jobcenter da gegen mich vorgehen kann? Werde ich Ärger bekommen? Oder sind die da kulant?

Naja, eine Erstattungsforderung kommt sicher auf alle Fälle. Und ggf. wird es an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Nach Tabelle wäre es bei einem Schaden zwischen 150 und 250 Euro dann 65 Euro Bußgeld zzgl. 25 Euro Gebühren und Auslagen.

wirsindindividuell

Zitat von: Flip am 17. Mai 2022, 23:27:38
ZitatWisst Ihr, in wie weit das Jobcenter da gegen mich vorgehen kann? Werde ich Ärger bekommen? Oder sind die da kulant?

Naja, eine Erstattungsforderung kommt sicher auf alle Fälle. Und ggf. wird es an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Nach Tabelle wäre es bei einem Schaden zwischen 150 und 250 Euro dann 65 Euro Bußgeld zzgl. 25 Euro Gebühren und Auslagen.
Danke für deine Antwort.
Autsch. Das tut weh. Vielleicht schaffe ich es, mit einer Entschuldigung da rum zu kommen.
Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

Kopfbahnhof

Zitat von: wirsindindividuell am 17. Mai 2022, 23:17:17Habe ich die Rechnung bewusst nicht eingereicht?
Vermute ich mal, beim Guthaben wird es Vergessen aber bei einer Nachzahlung weiß man plötzlich wo das JC ist :grins:

Die Geschichte nimmt dir wohl kaum einer im JC ab.
Zudem es in wirklich jedem Bescheid drin steht, Leistungsrelevante Änderungen sind sofort zu melden.

Aber eine Straftat sollte es hier nicht gleich sein.
Wie genau ein JC auf solche Dinge reagiert, kann dir keiner sagen.
Jedes JC macht das anders und dazu noch, vom Einzelfall abhängig.

Zu viel gezahlte Leistungen werden definitiv zurück verlangt.
Was noch obendrauf kommen kann, mit Glück nichts oder eine Ordnungswidrigkeit.

CCR

Die können alles in deinen Fall entweder sie rechnen alle deine letzten Rechnungen gegen oder erst Bußgeldstelle ich hoffe du steht mit dem die Betreuerin gut.
Ps.Der Kopf wird nicht geköpft.  :smile: